Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 715-716 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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715 VOLK UND LAND D i c „C o m m o n - W e a 1 t h - B a 11 k“. 1 ii A u s t r a 1 i e n ist unter dem Einfluß der sozialistischen Arbeiterschaft, die ursprünglich eine Verstaatlichung des gesamten Bankwesens plante, ein für unsere Zwecke außerordentlich interessantes Bankunternehmen im Jahre 1012 geschaffen worden. Die australische Arbeiterpartei erkannte, daß die Nationalisierung eines Gewerbes, das so erhebliche Risiken in sich birgt, wie das Bankgeschäft, für die Allgemeinheit nicht von Vorteil ist, daß vielmehr hier der Unternehmergeist niemals ganz ausgeschaltet werden darf. Sie hatte aber auch den berechtigten Wunsch, dem allgemeinen Interesse dadurch zu dienen, daß man dem privaten Bankgewerbe eine denn Staate nahestehende Bank gegenüberstellte, die so stark werden müsse, daß sie imstande sei, eine ernste Konkurrenz für die übrigen Banken zu werden. Dadurch wäre sie imstande, die Arbeitsweise der Privatbanken im gewissen Sinne zu regulieren, so daß die Bevölkerung im allgemeinen möglichst günstige Bedingungen bei den Banken des Landes erhalten könne. Gleichzeitig sollte das Institut die Finanzgeschäfte des Staates führen und die Kontrolle über den Notenumlauf des Landes ausüben. Es wurde deshalb im Jahre 1912 die „Common-Wealth-Bank“ als Bundesbank mit unbegrenzten Rechten begründet. Das Kapital der Bank wurde auf nur 1 Million Pfund festgesetzt und nicht durch Aktienemission, sondern durch Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgebracht, für die der Staat die Garantie übernahm. Die Bank erhielt die Erlaubnis, sich in sämtlichen Zweigen des Bankgeschäftes zu betätigen, sie durfte neben allgemein bankgeschäftlichen Transaktionen Land erwerben, Depositen. befristet und unbefristet annehmen, Vorschußgeschäfte machen, Wechsel diskontieren', Akzeptkredit gewähren, Kreditbriefe ausstellen., ■ Wechselgeschäfte machen und Anleihen für den Staat auf nehmen. Die Bank soll kein philanthropisches Unternehmen sein, sondern, wie bereits erwähnt, „den im Lande arbeitenden Privatbanken das Geschäft streitig und aus diesem' Geld machen“, wie der australische Premierminister einmal ausführte. Ihre Konkurrenz soll „den Sparern einen höheren und den Leihern einen niedrigeren Zinsfuß bringen, als bisher im Lande üblich“. Das fehlende Aktienkapital und somit der Mangel an eigenen Betriebsmitteln, über das geringe Obligationenkapital hinaus, wird durch eine sehr geschickte Kombination ersetzt. Das Hauptpassivgeschäft der Bank ist nämlich das Sparkassengeschäft. Sie hat bereits Ende 1918 37 Niederlassungen besessen und nimmt bei diesen, sowie bei dien 2750 Pöstansfalten in Australien, Neu-Guinea und Ozeanien Spargelder an. Welches Vertrauen die Bank genießt, zeigt der Umstand, daß Ende 1917 — neuere Zahlen liegen noch nicht vor — 382 875 Sparer 13,7 Millionen Pfund eigentliche Spargelder bei ihr eingezahlt hatten. Noch zahlreicher flössen ihr die regulären Depositengelder zu, denn die Bank verwaltete zur gleichen Zeit 30,7 Mill. Pfund anderer Kreditoren. Gewiß mag unter diesen Ziffern sich ein bedeutendes Guthaben des Staates aus seinen Kriegsanleihen befinden, doch bleibt die Summe der privaten Einlagen immer noch beträchtlich genug, um das Institut an der Spitze der australischen Banken stehen zu lassen. (Die Bank of New South Wales hatte 43,1 Mill. Pfund Gesamteinlagen, dann folgt bereits in weitem Abstande die Bank of New Zealand mit 30,44 Millionen Pfund.) Die Gewinne der Bank, die recht beträchtlich sind (1914 betrug der Ueberschuß 21 522 Pfund, 1917 bereits 458 810 Pfund, also nahezu 50% des Obligationskapitals), gehen, da kein Betriebskapital verzinst werden muß, wieder an die Allgemeinheit zurück. Sie werden nämlich entweder zur Bildung einer Bankreserve — die Ende 1917 bereits 759 000 Pfund betrug — und damit indirekt zur Erhöhung des werbenden Kapitals oder zur Rückzahlung der Schulden des Staates verwandt. Aus der sehr umfang- 71 ö j reichen Tätigkeit der Bank sei erwähnt, daß sie mehrere australische Anleihen in Londan untergebracht hat, den Effektenbesitz der australischen Regierung von London verwaltet, die Weizenernte des Landes finanziert und die Rimessen aus London, wo die Zahlung für den gekauften Weizen erfolgt, reguliert, die Finanzierung der Wolleinkäufe besorgt und, inr Zusammenhang mit der ihr übertragenen Verantwortung für den Notenumlauf des Landes, die Goldreserve des australischen Schatzamtes verwaltet. Trotz der ausgedehnten Tätigkeit des Instituts hat die Tätigkeit der übrigen Banken, 21 an der Zahl, keineswegs gelitten, so daß das private Kapital durchaus nicht entmutigt oder aus dem Lande verscheucht worden ist. Besonders bemerkt sei übrigens, daß die Common-Wealth-Bank nicht, wie die übrigen australischen Banken, das Recht der Notenausgabe hat, da sie ja über den Dingen stehen soll. Es liegt auf der Hand, daß eine derartige Bank in erster Linie einmal am Platze ist, in einem Lande, das mit seinem jungen aber ungemein stark wachsenden Kapitalreichtum und seiner auch sonst äußerst glücklichen sozialen Struktur imstande ist, so große Summen an Spargeldern zur Verfügung zu stellen, wie es in Australien der Fall ist. Wir glauben aber, daß das Land, in dessen Interesse wir diese Entwicklung studieren, ebenfalls einen verhältnismäßig sehr schnellen wirtschaftlichen Aufschwung nehmen wird. Palästina war bisher ein dünn bevölkertes und kapitalarmes Land. Die für seine Verhältnisse beträchtliche, absolut jedoch außerordentlich geringe Depositensumime unserer Bank, der Anglo-Palestine-Gompany, die sich doch weitgehenden Vertrauens erfreute, mit IOV2 Mill. Frds., zeigt dies ja sehr deutlich. Es ist aber anzunehmen, daß die Einwanderung eine ganze Menge von kapitalkräftigen Elementen, darunter auch Rentnern, in das Land bringen wird, die durchaus nicht nur industrielle Anlage für ihre Gelder suchen, sondern zum mindesten einen Teil davon als befristete oder unbefristete Gelder einer Bank zur Verfügung stellen würden, die ihnen zwei Vorteile bietet: einmal den materiellen, daß die juristische Person des Commonwealth, des neuen Gemeinwesens, schützend hinter der Bank steht. Und sodann den ideellen, daß die von ihnen in das Land gebrachten Gelder von der Bank sogleich in Kanäle geleitet werden, die sie dorthin führen, wo die aufstrebende Wirtschaft der jungen Kolonisation sie braucht, wo sie also unmittelbar im allgemein wirtschaftlichen Sinne produktiv angelegt werden. Diese Struktur der Bank böte uns den großen Vorteil, daß wir vorläufig nicht ein großes Aktienkapital aufzubringen hätten, und daß damit auch zugleich das gesamte Sparkassenwesen des Landes einheitlich und! in einem die sozialistisch gerichtete Arbeiterschaft durchaus befriedigenden Sinne eingerichtet würde. Ferner wird eine Bank geschaffen, die gerade die großen und am zweckmäßigsten in einer starken Hand zu vereinigenden Aufgaben der Finanzierung der verschiedenen Ernten so durchführen kann, daß dabei audb, neben dem Lebensinteresse der Bank, das der Pflanzer- und Bauerngenossensdhaften durchaus gewahrt bleibt. Denn für die geplante Genossenschaftsbank allein wird später diese Aufgabe der Erntefinanzierungen viel zu umfangreich seiin, so daß ihr ein starker Rückhalt an der Common-Wealth-Bank willkommen sein muß. Der Sorge umi die übrigen Kreditbanken werden wir dadurch enthoben sein, daß privates Bankkapital höchstvvahrscheinlieh - in beträchtlichem Maße ins Land strömen wird. Schon heute arbeiten ja in Palästina einige größere ausländische Institute, die zum Teil im Kriege dort ihr Domizil aufgeschlagen haben. Demgegenüber wird die Common-Wealth-Bank sehr segensreich dadurch wirken, daß sie, die kein großes Aktienkapital zu verzinsen hat und ein dem1 Wohle der Gemeinwirtschaft gewidmetes Arbeiten sich zur Bedingung macht, einen gewissen Druck) auf die Konditionen der