Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 711-712 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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711 .- VOLK und LAND — =-^—-—---r-.—^ 712 die Summe, die Ruppiu für die Agrarbank einsetzt, für reichlich hoch bemessen halte. Ich bin der Ueber- /eugung, daß wir, — auch darauf gehe ich noch später etwas näher ein, - - die Pfandbriefe der Bank sehr leicht ahsetzen können und daß deshalb eine Bemessung des Aktienkapitals auf 100-120 Millionen vorläufig genügen würde. Ich will aber, um hier einmal Ruppins Plänen weiter zu folgen, die Ziffer von 160 Millionen Francs beibehalten, so daß wir für die Banken (ohne uie im Verbände der Jüdischen Kolonisationsgesellschaft verbleibende Genossenschaftsbank) zusammen 215 Millionen Francs als Kapital ansetzen müssen. Um diesen Betrag von 215 Millionen Francs, plus 25 Millionen gleich 240 Millionen Francs, erhöhen wir das Aktienkapital unserer alten Londoner Bank, des „Jewish Colonial Trust“. Der Jewish Colonial Trust nimmt dann die gesamten Aktien in sein Portefeuille und wird dann in Wirklichkeit zu einer imposanten Trustbank. Es ist sodann unsere Aufgabe, ein Konsortium aus angesehenen jüdischen Bankierfirmen Amerikas und Europas zu veranlassen, eine juristische Person in JForm einer Finanzierungs- oder Treuhand-Bank zu gründen. Diese neue Gesellschaft wird zusammen mit dem „Jewish Colonial Trust“ ein Bankinstitut in Palästina ins Leben rufen, das mit einem Aktienkapital von 50 Millionen Francs ausgestattet wird. Beide Gründer übernehmen je 50 °/o der voll eingezahlten Aktien. Zu diesem Zwecke hatte ich die weitere Kapitalsvermehrung des J. C. T. um '%> Millionen Francs vorgesehen. Diese neu geschaffene Bank erhält von der palästinensischen Verwaltung, dem Gouvernement oder wie wir es sonst nennen wollen, jedenfalls der Stelle, die hierzu legitimiert sein wird, das alleinige Privileg der Notenausgabe. Ihr Statut unterliegt der Genehmigung der gleichen Stelle. In fast allen Ländern war es üblich, daß ein so kostbares und einträgliches Privileg, wie das der Notenbank von den damit Bedachten mit der Hergabe eines unverzinslichen und zumeist auf sehr lange Zeit unkündbaren Darlehens an den Staat als Aequivalent beantwortet wird. Ich schlage vor, das Bankierkonsortium zu verpflichten, zunächst für die Dauer von 10 Jahren eine 4 °/oige Zinsgarantie für die neuen Aktien des J. C. T. zu übernehmen. Es Privileg, wie das des Notenbank, von den damit Bedachten hätte also in dividendenlosen Jahren des J. C. T. 4 »b zu zahlen, sonst die zur Ausschüttung der vollen 4 qu nötige Summe beizusteuern. Der gesamte Betrag, den eine 4 <y0 ige Dividende erfordern würde, macht 9,6 Mill. Francs aus. Höchstwahrscheinlich wurde schon nach 2 oder 3/Jahren der Trust aus den Einnahmeüberschüssen der Banken, deren Aktien er im Portefeuille hat, zu dieser Mindestdividende beisteuern können, so daß das finanzielle Opfer, das die Privilegierten zu bringen haben im Vergleiche mit den Vorteilen eines auf sagen wir zunächst einmal 30 Jahre verliehenen Notenprivilegiums an dem sie zur Hälfte partifizieren, recht gering wäre. i Man könnte natürlich weitere juristische Vorbehalte ) schaffen, etwa daß das Bankierkonsortium verpflichtet i wird, die Zinsgarantie auch dann noch zum Teil zu erfüllen, wenn der Abschluß des J. C. T. ihm an sich nach einer bestimmten Reihe von Jahren schon die Ausschüttung dieser ganzen oder etwa einer höheren Dividende erlauben sollte. Denn es ist natürlich sehr wünschenswert, daß der J. C. T. ebenfalls' in die Lage gesetzt wird, ausreichende Reservestellungen vorzunehmen und die Aktienbestände allmählich nach den Grundsätzen weitgehender kaufmännischer Vorsicht abzuschreiben. Im übrigen ist anzunehmen, daß der J. C. T. dessen Unkostenetat als Trustbank nicht wesentlich steigen würde, aus den Einnahmen dieser Banken und aus seinem Anteil an der Notenbankdividende gut verdienen würde. Seine Aktien aber wären ganz abgesehen von der Zinsgarantie schon deshalb sehr begehrt, weil die Verteilung des Risikos, die in der Einstellung seiner Beteiligungen auf die verschiedenen Zweige des Bank- und Kreditgeschäftes liegt, eine gewisse interne Versicherung gegen Schwankungen des Erträgnisses in dem einen oder an deren Betriebe in sich birgt. ' Gegen dieses ganze Projekt ließe sich tu. E. nur das eine Wesentliche sagen, daß der Gesellsehaftssitz des J. C. T. in London dem palästinensischen Gemeinwesen erhebliche Steuersummen entzieht. Gar so sch'imm wird das aber nicht sein. Denn die einzelnen Banken, die ja selbständige juristische Personen sind, die sich von anderen Aktiengesellschaften nur dadurch unterscheiden, daß ihr Aktienkapital nicht an der Börse herumschwimmt oder in zahlreichen Einzelhänden liegt, sondern sich in einer Hand, der des J. C. T. befindet, sollen ihren Sitz in, Jerusalem haben. Sie zahlen also ihre Steuern an unser Gemeindewesen. Der J. C. T. versteuert dann lediglich die Einnahmen aus den in seinem Gewinn- und Verlust-Konto erscheinenden Gewinnen auf seine dauernden Beteiligungen bei den einzelnen Banken. Die zweite Variation würde so aussehen, daß das Bankierkonsortium nicht die Zinsgarantie für die J. C. T.-Akden übernimmt, die wahrscheinlich auch ohne eine solche Garantie zu p’aiieren wären, sondern, daß es sich zur Hergabe eines unverzinslichen Darlehens von 50 Millionen Francs, zahlbar gegebenenfalls in einigen Jahresraten, versteht. Dieses Darlehen müßte auf dieselbe Zeit, wie das Notenbankprivilegium läuft, unkündbar dem „Common Wealth“ belassen werden, das es an die Agrarbank weitergibt. Der Zweck dieser Maßnahme ist der folgende: Ich kann mich des Bedenkens nicht erwehren, daß in den ersten Jahren der Kolonisation die palästinensische Landwirtschaft noch nicht so tragfähig' sein wird, daß sie unter geordneten Kreditverhältnissen, die regelmäßige Zins- und Amortisationszahlungen bedingen, der Agrarbank für Hypothekendarlehen einen Geldleihsatz zahlte der dieser, abgesehen von der Deckung der Unkosten und einer Dotierung der Reserven, eine Verzinsung des Aktienkapi tals auch nur mit etwa 4°/o erlaubt. Es wird daher für die Bank und für die als Hypothekengeldleiher in Betracht kommenden Kreise bei der Inanspruchnahme langfristigen Agrarkredits von Vorteil sein, wenn die Agrarbank in einer ganzen Reihe von Fällen, wo die Hergabe des hypothekarisch gesicherten Leihgeldes im nationalen Interesse geboten erscheint, wo aber die Wirtschaft noch nicht genügend intensiviert ist, oder aber, bei Gartenbau, in den nächsten Jahren noch keine Erträgnisse der Pflanzungen in Aussicht stehen, zunächst einmal auf 5 oder 10 Jahre sehr niedrig verzinsliche Hypothekengelder ausleihen kann und für diese Zwecke den aus diesen Darlehen herrührenden Fonds besitzt. Ich stelle diese beiden Variationen hier zur Diskussion und die anwesenden Kenner paläsiinensischer Landwirtschaft werden uns darüber zu belehren haben, ob und inwieweit die Einstellung der Agrarkreditjxßitik auf eine finanziell noch sehr schonungsbedürftige landwirtschaft liehe Bevölkerung notwendig ist. Die verbleibenden 176V2 Millionen Francs; die Rup pin weiter noch teils für Bodenankaufzwecke des Nationalfonds, teils für hygienische und kulturelle Zwecke anfordert, wären m. E. am ehesten durch philanthropische Mittel aufzubringen, und zwar derart, daß man für die Schulen beispielsweise eigene Fonds und Werbeorganisationen schüfe und für die Wohlfahrtspflege auch insbesondere die Kreise kräftig heranzöge, die bisher in Form der Chalukka und anderer Spenden ihr Interesse für Wohltätigkeitsauf Wendungen in Palästina bezeugt haben. Schulvereine nach Art der deutsch-österreichischen, die mit den sogenannten „Bausteinen“ große Kapitalien zusammenbrachten, wären hier am Platze. Die Notenbank. Ich habe vorhin die Gründung einer Notenbankerwähnt und habe damit gewiß bpi manchen von Ihnen ein gewisses Erstaunen hervorgerufen. Viele von Ihnen mögen auch wohl der Ansicht sein, daß das