Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 709-710 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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700 VOLK UND LAND 710 einem Kriege, der die wirtschaftliche Struktur eben der jüdischen Bevölkerung gerade der meisten Länder, deren Massen sich stärker an dem Aufbau des Kolonisationswerkes beteiligen wollen, so stark erschüttert hat, nicht nur mit der Aufforderung zur Zeichnung eines Papiers an sie herantreten können, das ihnen vorläufig keine Rente abwerfen wird. Auch die Vergabe des Kapitals gegen Verzinsung wäre ein Akt des Vertrauens gegen uns und wir wollen die Kreise nicht von der finanziellen Mitarbeit ausschalten, die mit den Zinsen ihrer Spargroschen rechnen müssen. Denn das eine ist, wenn man die Gründung der großen Kolonisationsgesellschaft vom rein finanzpolitischen Standpunkt nüchtern betrachtet, doch klar; es wird ihr nicht möglich sein, das sehr hochbemessene Gesellschaftskapital in den ersten Jahren zu verzinsen. Dieses gesamte Kapital wird erst allmählich und mit den durch die Verschiedenheit der einzelnen Tochtergesellschaften bedingten Unterschiedlichkeiten rentabel arbeiten können. Während z. B. die Gesellschaft für Telephonanlagen vielleicht schon nach 2 Jahren beginnen kann, Einnahmen zu erzielen, von denen nach Abzug der Unkosten und Abschreibungen ein Teil dem Beteiligungskonto der großen Kolonisationsgesellschaft zufließen kann, aus dem die Dividendenausschüttungen errechnet werden sollen, und die Gesellschaft für Entwässerung und Bewässerung, sowie die Baugesellschaft auch schon in dieser Zeit aus kommissionsweise übernommenen Aufträgen Gewinne abführen könnten — immer unter der Voraussetzung einer gesunden Entwicklung und fachmännischen Leitung — während auch sehr leicht aus!dem Bankkapital nach dem 2. oder 3. Geschäftsjahr über die notwendige Reservestellung heraus eine kleine Dividende auf die im Besitz der Kolonisationsgesellschaften befindlichen Aktien verteilt werden kann und während das Gleiche möglicherweise auf die bereits ausgebauten und angekauften Eisenbahnen zutreffen könnte, wird es natürlich mit den erst zu bauenden Eisenbahnen, Häfen, Ueberlandzentralen usw. nicht so schnell gehen. Zum gewissen Teil kann das dadurch allerdings ausgegichen werden, daß die Aktien, resp. Shares, errst zu einem bestimmten Prozentsatz eingezahlt werden und die trotzdem schon ganz eingezahlten Beträge, wie Ruppin es auch will, mit Depotzinsen, die uns ja wiederum von der Bank vergütet werden, bedacht werden. Aber trotz alledem wäre es bei den nicht unerheblichen Risiken, die doch einzelne der zu gründenden Tochtergesell-' schäften bei der Innehaltung ihrer Kostenanschläge laufen, besser, wenn die ganze Kolonisationsgesellschaft für die ersten Jahre durch Ueberweisung aller Gewinne aus den bereits Ueberschüsse abwerfenden Beteiligungen an die Reserve sich innerlich gegen alle Zufälle und neuen Anforderungen festigen und stärken könnte. — Man könnte etwa noch nach dem Muster einer Anzahl von Kolonialunternehmungen und Eisenbahnbetriebsgese’lschaften den Vorschlag machen, daß ja die Kolönisationsgeselischaft für die ersten Jahre, wo eine Dividende aus dem Gewinn noch nicht erzielt werden kann, sogenannte „Bauzinsen“ von 4 °/o vergüten könne. Dieses Verfahren ist, wie schon angedeutet, bei Eisenbahnbetriebsgesellschaften angewandt worden, die aber stets bereits bestehende Bahnen ankauften und mit dem zur Zeichnung aufgelegten Aktienkapital dieses Bahnnetz wesentlich erweitern wollten. Die Bauzinsen, die sie zahlten, wurden also in der Regel durch die Einnahmen aus den schon bestehenden Linien, die sie übernahmen, gedeckt. Das Verfahren war ferner üblich bei Gesellschaften, die in den Kolonien Pflanzungen anlegen wollten und die bei Kulturen, die nicht wie Baumwolle schon nach sehr kurzer Zeit, sondern wie etwa Kautschuk und Sisal erst nach einer Reihe von Jahren Erträge abwerfen, auf Jahre hinaus noch nicht mit Gewinnen rechnen durften. Diese Gesellschaften vergüten also einfach die sogenannten Bauzinsen vom Kapital, da sie den größten Teil des Geldes nicht auf dem Bankkonto liegen hatten, sondern bereits für die notwendigen Arbeiten investiren mußten und s'e haben sich damit auch glücklich oft genug zugrunde gerichtet oder doch außerordentlich stark geschädigt. Für uns kommt jedenfalls eine derartig unsolide Dividendenpolitik nicht in Betracht. Aus diesen Gründen würde ich es sehr begrüßen, wenn Ruppin sich vielleicht noch dazu verstehen würde, in seinen in allen Punkten ungemein gut durchdachten und klar herausgearbeiteten Vorschlägen das Kapital dieser jüdischen Kolonisationsgesellschaft, die also doch auf Zeichner reflektiert, die ihr Kapital zum mindestens einige Jahre lang ohne Aussicht auf eine Rente herleihen können, etwas herabzusetzen. Man köunte nämlich meines Erachtens die Gesellschaften, die nach menschlichem Ermessen am ehesten das ihnen anvertraute Kapital zu verzinsen in der Lage sein werden, und die auch ihrer Natur nach ziemlich eng zueinander gehören, aus dem von Ruppin gedachten Komplex herausnehmen und zu einer eigenen Mantelgesellschaft zusammenfassen, fch denke hierbei an die ßanlcen, und zwar möchte ich den folgenden Plan in zwei Variationen unterbreiten. Die erste ist die folgende: Wir nehmen die Agrarbank und die Städtische Hypothekenbank, die Ruppin errichten will, gesondert heraus. Gleichfalls heben wir die von ihm vorgeschlagene Industriebank und. die Kommerzbank heraus und fassen diese beiden zu einer „Common Wealth-Bank“ nach dem Muster der australischen zusammen, deren Struktur ich Ihnen etwas später ausführlich darlegen will. Ich halte die gesonderte Gründung einer Industrie- und' einer Kommerzbank auch an sich nicht für unbedingt zweckmäßig, weil das Beispiel unserer deutschen „Universalbanken“, die als Kreditgeber sowohl der Industrie wie dem Handel zur Verfügung stehen, zur Nachahmung einlädt, uni diese Kombination in einem großen Bankuniemenmen, noch dazu der von mir angestrebten Art banktechnisch und bankpolitisch kaum' auf Bedenken stoßen, aber manche Vorteile bringen dürfte. Wir entlasten also die jüdische Kolonisationsgesellschaft Ruppins um die 160 Millionen Francs Kapital der Agrarbank, 60 Mill. Francs der städtischen Hypothekenbank und 40 Millionen Francs der Industrie- und Kommerzbank, insgesamt also um 260 Millionen Francs, so daß ihr Kapital nach Ruppinschen Plänen nur noch auf 240 Millionen Francs zu bemessen wäre. Ich schlage vor, diesen Betrag noch auf 275 Mill. Frcs. zu erhöhen, damit wir der Genossenschaftsbank 2Ur Subventionierung der Verbandskassen das Kapital auf 4 5anstatt 10 Mill. M. bemessen können. Ein Akt, den ich, da für die ersten Jahre noch kein kapitalkräftiges und kapitalbildendes Bauerntum zur Verfügung steht, für notwendig halte. Das. Aktienkapital könnte vielleicht auf 20 Millionen bemessen werden und 25 Millionen ihr zunächst auf 10 Jahre als mit 3*4 °/o verzinsbares Darlehen überlassen werden. Eine Summe von 275 Millionen ist angesichts der oben von mir angeführten Verhältnisse natürlich weit leichter aufzubringen als Ruppins geforderte 500 Millionen. Sollte sie durch die Zeichnung dennoch überschritten werden, würde sich hier eine erfreuliche Möglichkeit bieten, dem Nationalfonds aus dem überschießenden Betrage für seine Bodenankaufzwecke Leihkapital, evtl, gegen dingliche Sicherheit, zur Verfügung zu -stellen und damit ungefähr das zu erzielen, was Ruppin durch eine N.-F.-Anleihe bezwecken wollte. Für die Kommerz- und Industriebank brauchen wir, wenn wir uns an das Muster der von mir später zu skizzierenden Common1- Wealth - Bank halten, nicht den Betrag von 40 Millionen Francs Aktienkapital einzusetzen. Es würde hierfür ein Obligationenkapital von 25 Millionen Francs ausreichen. Es kämen hinzu die 30 Millionen für die Städtische Hypothekenbank und 160 Millionen für die Agrarbank. Ich bemerke persönlich noch, daß ich