Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 22-23 (29.5.1919)
- Date
- 1919-05-29
- Page
- Seite 705-706 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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705 VOLK UND LAND 706 Der Geldbedarf. Welche Arbeiten sind zunächst in Palästina vor- | zubereiten und auszuführen und welche Geldmittel werden hierfür nach einer rohen Schätzungaufzubringen sein? Das ist die erste Frage, die wir ausführlicher zu behandeln haben. Erst wenn wir über die Höhe des Bedarfs einige Klarheit geschaffen haben, können wir die Methoden der Geldbeschaffung besprechen, j können wir ferner darüber nachdenken, welche Finanzinstitute und Systeme wir benötigen. Die Beantwortung der Bedarfsfrage kann uns zunächst ein Satz aus Herzls Judenstaat geben, dessen Ausführungen auch für den, der unter den heutigen wirtschaftspolitischen und weltpolitischen Verhältnissen die Fragen des Aufbaues Palästinas diskutiert, nichts von dem starken Interesse, aber auch nichts von dem Zauber eingebüßt haben, den diese von wundervollem Schwung und seelischem Hochgefühl geadelte Schrift auf den Leser ausübt. Ich meine hier den Satz: „Zunächst werden die Armen gehen und das Land urbar machen. Sie werden nach einem von vornherein feststehenden Plane Straßen, Brücken, Bahnen bauen, Telegraphen errichten, Flüsse regulieren und sich selbst ihre Heimstätten schaffen. Ihre Arbeit bringt den Verkehr, der Verkehr die Märkte, die Märkte locken neue Ansiedler heran. Die Arbeit, die wir in die Erde versenken, steigert den Wert des Landes. Die Juden werden schnell einsehen, daß sich für ihre bisher gehaßte und verachtete Unternehmungslust ein neues, dauerndes Gebiet erschlossen hat.“ In der Tat, die sogenannten öffentlichen Arbeiten, unter die auch die Gebiete fallen, die später teilweise oder ganz von den Städten und Kommunalverbänden bzw. Landesbezirken übernommen werden sollen, sind es, die zunächst als Vorbereitung des Landes, das eine ständig wachsende Einwandererzahl fassen soll, in Angriff genommen werden müssen. Präzise äusgedrückt handelt es sich neben der Tätigkeit des Bodenkaufs um' den Wege-, Straßen- und Chausseebau, die Anlage von Eisenbahn- und Kleinbahnlinien, die Errichtung von Elektrizitätswerken, Entsumpfungs- und Sanierungsarbeiten, den Ausbau von Häfen mit all ihren notwendigen Anlagen, ihren Silos und Lagerschuppen, Urbarmachung von städtischem Siedlungsland, Parzellierung von Industriegelände, das Anschlußgeleise erhalten muß, endlich um den Bau von Arbeiterwohnungen und Baracken für die, die um diese öffentlichen Arbeiten zu leisten ins Landi kommen,, sowie vorläufig von typisierten städtischen Häusern und ländlichen Wohnungen und von Krankenhäusern. Ein ganz gewaltiges Programm also, für dessen Durchführung hohe Summen rechtzeitig bereitgestellt werden müssen. Ich stütze mich im folgenden auf die Berechnungen Ru d pins in seinem neuesten Werke; er Hält die Beschaffung von 65U/2 MilL Frcs. für die nächsten 10 Jahre für erforderlich und gliedert die Ausgaben wie folgt: I. Ausgaben für öffentliche Arbeiten (travaux pu blies). Franken Betriebskapital einer Gesellschaft für Assanierungs- (Entwässerung*-) und Bewässerungsarbeiten (einschließlich Ueberlandzentralen). 80 000000 Betriebskapital einer Gesellschaft für den Bau der Häfen Jaffa, Haifa, Gaza. 40 000000 Betriebskapital einer Gesellschaft für Ankauf und Bau von Eisenbahnen. 72 000000 Betriebskapital einer Gesellschaft für Telefonanlagen . . . .. 3000000 146000000 II. Ländliche Kolonisation. Betriebskapital der Agrarbank (für Hypothekenkredite). 160 000 000 Betriebskapital der Bodenkaufsgesellschaft . 25 000 000 „ „ Pflanzungsgesellschaft. . 20 000 000 „ „ Baugesellschaft _ . . . 15 000 000 „ Genossenschaftsbank . . 10 000 000 Jüdischer Nationalfonds (für Bereitstellung von Boden). 62 000 000 Kolonisationsfonds (für Ansiedlungsbeihilfen) 46 000 000 328 000 000 o n. 60 000 000 10 000 000 30 000 000 48 000 000 30000 000 178 uoo oa> Das gesamte erforderliche Kapital von 651 500 000 Franken zerfällt hiernach in drei Kategorien, die Ruppin wie folgt gliedert: „475 M i 11. Frcs., die das Betriebskapital von Gesellschaften mit w irtschaftlichen Zwedken bilden. Sie sollen so verwendet werden, daß sie als zirkulierendes Kapital nach einer bestimmten (wenn auch wie im Falle der Agrarbank und städtischen Hypothekenbank auf viele Jahre sich erstreckenden) Frist wieder in die Kassen der Gesellschaften zurückfließen und in der Zwischenzeit einen angemessenen Gewinn abwerfen; 100 M i 11. F r c s., die vom Jüdischen Nationalfonds in Boden dauernd festgelegt werden. Sie fließen nicht zum J. N.-F. zurück, dagegen erhält der J. N.-F. für den Boden eine mäßige Pachtrente, die mit steigendem Werte des Bodens später erheblich anwachsen kann; 76Vl> M i 11. Frcs., die teils als Kolonisationsfonds für Ansiedlungsbeihilfen und Lehrfarmen, teils für Erziehungs- und Wohlfahrts- (Kranken-, Armen-, Waisen-, Greisen-) Fürsorge dienen. Letztere Beträge sind, selbst soweit sie für dauernde Anlagen, z. B. Schulgebäude, Krankenhäuser, Waisenhäuser verwendet werden, ä fonds perdu gegeben und kehren weder in der Form des Kapitals noch in der Form von Zins oder Pacht jemals zurück. Die Aufwendungen aus dem Kolonisationsfonds sind entweder ebenfalls von vornherein Ausgaben ä fonds perdu, wie z. B. die Subventionen für die Unterhaltung von Lehrfarmen oder sie sind als Ansiedlungsbeihilfen zwar in der Form des Darlehens gegeben und es besteht die Möglichkeit ihrer Rückzahlung, aber keineswegs eine Sicherheit“ Deckung des Geldbedarfs a) Die Volksanleihe. Als ich mich zuerst mit dem schon in zionistischen Diskussionen vielfach erwähnten Plan einer Nationalanieihe beschäftigte, schien es mir sogleich, als ob das Projekt verfrüht sei. Es widerstrebte mir durchaus, bereits zu Beginn des Kolonisationswerkes eine Anleihe aufzunehmen, anstatt diese Maßnahme noch um einen Zeitraum, der durch das Tempo der Kolonisation be stimmt würde, hinauszusohieben. Folgende Bedenken waren dabei für mich maßgebend: Unsere Anleihe soll keine „Raohmones“-Anleihe sein. Wollte man Gelder, die ä fonds perdu gegeben werden, so sollte man eine gewaltige Bewegung zur Begründung eines 100- oder 200-Millionenfonds innerhalb der Judensohaft der Welt anfachen. Die Anleihe des jungen jüdischen Gemeinwesens, von deren Zeichnungsausfall und ferner auch von deren regelmäßigem Zinsen- und Tilgungsdienst sein Kredit auf dem internationalen Kapitalmärkte abhängt, muß unbedingt seriös sein und jede fachmäßige Finanzkritik vertragen können. Aus dem Stadium der, wenn auch immer großangelegter gewor- III- Städtische Kolon isati Betriebskapital derstädtischen Hypothekenbank „ „ Industriebank. „ „ Kommerzbank. Jüdischer Nationalfonds (für Bereitstellung von Boden) . Fonds für Schulwesen u. Wohlfahrtspflege .