Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 20-21 (15.5.1919)
- Date
- 1919-05-15
- Page
- Seite 621-622 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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621 VOLK UND LAND 622 glied genau die gleiche Fläche erhält, die ganze bepflanzte Fläche bonitiert und jedem Mitglied in jeder Boniticrungsklasse ein gleich großer Anteil zugewiesen werden. Diese Art der Zuteilung hat aber den Nachteil, daß das einzelne Mitglied seine Pflanzung nicht an einer, sondern an verschiedenen Stellen erhält. Es wird deshalb besser sein, die Gesamtfläche zwar nicht in gleich große, aber in so viel gleichwertige einheitliche Anteile zu teilen, als Mitglieder vorhanden sind, und dann die Anteile zu verlosen. Nach der Aufteilung soll jedes Mitglied "berechtigt sein, seine Parzelle für sieh allein zu bewirtschaften. Es bleibt also dem freien Ermessen jedes einzelnen überlassen, ob er sich mit einigen oder allen anderen Mitgliedern zur gemeinschaftlichen Bearbeitung ihrer Anteile zusammenschließen will. Dagegen soll die Verwertung der Pflanzuingsprodukte ebenso wie die Beschaffung aller Bedarfsartikel durch die Achusa genossenschaftlich erfolgen. h) Mit Rücksicht auf die sonst entstehenden technischen Schwierigkeiten bei der Zuteilung sollen die Einzelanteile nur entweder 100 oder 200 Dunam, nicht zwischen 100 und 200 Dunam betragen. Mitglieder mit 200 Dunam müssen damit rechnen, ihre Pflanzung in zwei getrennten Losen zu 100 Dunam zu erhalten. Weniger als 100 Dunam soll ein Anteil insbesondere auch deshalb nicht betragen, weil eine kleinere Wirtschaft sich in bezug auf Arbeitsgeräte und Lohnarbeit nicht so gut einrichten läßt und deshalb weniger rentabel ist. III. Die K I e i n s i e d I e r g e n o s s e n s c h a f t. Der Kleinsiedlergenossenschaft kommt insofern eine besondere Wichtigkeit zu, als sie die Möglichkeit schaffen soll, auf einer kleinen Fläche eine möglichst große Zahl von Menschen anzusiedeln. Und zwar von Menschen, die zu ihrer Ansiedlung nur relativ geringe Mittel nötig haben (ca. 7000 Franken) und von Europa her keine landwirtschaftlichen Kenntnisse nach Palästina mitzubringen brauchen, sondern sich diese Kenntnisse in einer kurzen Vorbereitung in Palästina erst erwerben sollen. Die wenigen bisher in Palästina vorhandenen Landwirte, welche dem Typus des Kleinsiedlers ähnelten, waren Einzelbetriebe. Ein genossenschaftlicher Zusammenschluß von Kleinsiedlern war nur in den Gemüsebaugenossenschaften angebahnt, die sich während des Krieges gebildet hatten. Allerdings unterscheiden sich diese Gemüsebaugenossenschaften von den Kleinsiedlergenossenschaften, wie sie uns für die Zukunft vorschweben (abgesehen davon, daß sie immer nur für e i n einziges Wirtschaftsjahr gegründet waren und ihre ganze Wirtschaft den Charakter eines Provisoriums hatten), dadurch, daß diese Gemüsebaugruppen als Produktivgenossenschaften die ganze Bodenfläche gemeinsam bewirtschafteten, während die zukünftigen Kleinsiedlergenossenschaften Produzentengenossenschaften sein sollen. Sie sollen zwar den Wirtschaftsplan für alle Mitglieder der Genossenschaft einheitlich feststellen und ebenso die Produkte gemeinschaftlich verwerten, dagegen soll jeder einzelne Genosse nur seine eigene Fläche bearbeiten. Die Form der Produktivgenossenschaft erscheint deshalb nicht zweckmäßig, weil die Kleinsiedler, die ganz neu in die Landwirtschaft hineinkommen, unter sich sehr große Verschiedenheiten in bezug auf ihre Eignung für ihren Beruf aufweisen werden. Der eine wird ein sehr guter und der andere ein sehr schlechter Landwirt werden. Wenn jeder seine eigene Parzelle bebaut und ein gemeinsamer Wirtschaftsplan für alle Genossen die gleichen äußeren Bedingungen schafft, so wird sich durch die Ergebnisse jeder einzelnen Wirtschaft sehr bald heraussteilen, welcher Genosse gut und welcher Genosse schlecht arbeitet, und der schlecht arbeitende wird dann entweder seine Anstrengungen verdoppeln müssen oder, wenn er das nicht kann, seine Stelle anderen, besser geeigneten Ansiedlern räumen müssen. Würde dagegen die ganze Fläche gemeinsam bewirtschaftet werden, so würde es viel i schwerer sein, die schlecht arbeitenden Mitglieder festzustellen und auszumerzen, und es würde in die Genossenschaft wahrscheinlich sehr bald Disharmonie und Streit einziehen. Die Bindung des einzelnen an die Genossenschaft wird trotzdem sehr eng sein. Die Genossenschaft wird die gemeinsame Bewässerungsanlage in der Hand haben und die Wasserverteilung regeln; sie wird die Anstellung eines fachmännischen Beraters und einiger erfahrener Vorarbeiter zur praktischen Anleitung der Genossen vornehmen; sie wird zur Bearbeitung des Bodens gewisse Maschinen (Motorpflüge oder Dampfpflüge) zur Verfügung stellen; sie wird für Konservierung und Verkauf der Produkte durch gemeinsame Trockenanlagen, Konservenfabriken, durch gemeinsame Milchverwertung und durch eine gemeinsame Transport- und Verkaufsorganisation sorgen, schließlich für Ankauf von Bedarfsartikeln einen Konsumverein, für Kreditbedürfnisse eine Leihkasse schaffen. Es wird auf diese Weise das gesunde Prinzip durchgeführt, daß zwar jeder Genosse am Gedeihen der Genossenschaft interessiert ist, weil diese ihm technische Hilfsmittel und Organisationsformen liefert, die ihm allein unerreichbar sind; daß aber andererseits doch der untüchtige Genosse sich nicht auf Kosten des tüchtigen bereichern kann, weil die erhöhte Arbeitsleistung des einzelnen Genossen nur seiner eigenen Parzelle zugute kommt. Erst wenn durch eine mehrjährige gemeinsame Tätigkeit die ungeeigneten Genossen ausgemerzt sind und eine Homogenität der Genossen in bezug auf Arbeitsleistung und genossenschaftlichen Geist erreicht ist, wird vielleicht der Uebergang zur Produktivgenossenschaft möglich sein.