Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 20-21 (15.5.1919)
- Date
- 1919-05-15
- Page
- Seite 619-620 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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61Q VOLK UND LAND 620 verkettet. Ohne eine solche Verkettung herrscht fortwährendes Kommen und Gehen der Arbeiter, und Reibungen zwischen den Arbeitern und dem Verwalter, die bis 2U Streiks und Boykotten gehen, sind sehr häufig. Das beste Mittel zur Heranziehung eines festen Arbeiterstammes ist ein Akkordvertrag mit einer bewährten Arbeitergruppe, welche alle Arbeiten nach einem im voraus bestimmten Wirtschaftsplane zu festen Sätzen übernimmt und für die richtige Durchführung der Arbeiten verantwortlich ist. Die Prüfung der ausgeführten Arbeiten erfolgt alljährlich durch eine Sachverständigenkommission. Die Arbeitergruppe erhält, sobald die von ihr ausgeführte Pflanzung Ertrag gibt, 5—10 o/o des bepflanzten Bodens überwiesen und ist auf diese Weise direkt an einem guten Ausgang der Anpflanzung interessiert. Akkordvertrag zwecks Anlage einer ganzen Pflanzung durch eine Arbeitergruppe ist allerdings nur möglich, wenn eine Gruppe von bewährten Arbeitern mit einem tüchtigen Arbeitsleiter an ihrer Spitze sich dafür findet. Solange dies nicht der Faß ist, ist die Achusa gezwungen, die erste Anlage der Pflanzung durch einen von ihr bestellten Verwalter mit Arbeitern in Tage- und Monatslohn auszuführen. Doch soll die Tätigkeit des Verwalters nur vorübergehend sein; er soll nach einiger Zeit die Verwaltung gemensam mit einem von den Arbeitern gewählten Komitee führen und soll ganz vom Schauplatze abtreten, sobald sich aus den Lohnarbeitern eine Gruppe geeigneter Arbeiter unter einem tüchtigen Arbeitsleiter gebildet hat. c) Es ist unzweckmäßig, wenn eine Achusa ein neu gekauftes Grundstück ganz übernimmt und für sich allein eine Kolonie bildet. In diesem Falle werden in der Kolonie wichtige wirtschaftliche Produkte fehlen, und eine Mißernte in den Pflanzungen würde die ganze Kolonie wirtschaftlich in Gefahr bringen. Es ist besser, wenn eine Achusa nur einen Teil einer Kolonie bildet, in welcher sich außerdem auch andere wirtschaftliche Betriebe (Getreidebauern, Kleinsiedler) vorfinden. d) Es muß damit gerechnet werden, daß während der relativ langen Zeit, die zwischen der Gründung der Achusa und der Uebersiedlung der Mitglieder nach Palästina verstreicht, manche Mitglieder freiwillig oder gezwungen auf Weiterzahlung ihrer Raten oder auf die Uebersiedlung nach Palästina verzichten müssen. Um zu verhindern, daß die Mitglieder ihren Anteil an unerwünschte Erwerber verkaufen, muß in den Statuten der Achusa bestimmt werden, daß die Achusa in jedem Falle, wenn ein Mitglied seinen Anteil verkaufen will, ein Vorkaufsrecht hat. Ebenso muß der Achusa statutengemäß das Recht zustehen, den Anteil jedes Mitgliedes zum Schätzungswerte zu übernehmen, falls dieses Mitglied nicht spätestens binnen zwei Jahren nach Fruchttragung nach Palästina übersiedelt. Auf diese Weise wird verhindert, daß Mitglieder von Europa aus ihre Parzellen durch andere Mitglieder verwalten lassen, und so die Achusa zwar Pflanzungen, aber nicht genügend Ansiedler in Palästina hat. Einen Nutzen werden diejenigen Mitglieder, die das Kapital hergegeben haben, aber nicht zur Uebersiedlung gelangen, jedenfalls für die Kolonisation gebracht haben: durch ihre Einzahlungen ist in Palästina eine fertige Existenzquelle geschaffen worden, auf der ein jüdischer Ansiedler sich ohne weiteres niederlassen kann, und diese Schaffung von „Futterplätzen“ ist von großem Werte, denn wo eine Existenzmöglichkeit vorhanden ist, da gesellt sich auch sehr rasch der Ansiedler hinzu. Aus diesem Grunde ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Achusa auch solche Mitglieder aufnimmt, die durch ihre Beteiligung ihr Interesse für Palästina zeigen, aber nicht selbst nach Palästina übersiedeln wollen. Nur soll die Zahl dieser Art von Mitgliedern nicht die der übersiedlungsbereiten Mitglieder überwuchern und das der Achusa im Falle der Nichtübersiedlung zustehende Vorkaufsrecht muß sie in den Stand setzen, sich für jeden Pflanzungsanteil ein ihr erwünschtes und zur Ansiedlung bereites anderes Mitglied zu verschaffen. e) Es ist notwendig, daß entweder einige jüngere und arbeitswillige Mitglieder der Gruppe oder Söhne von Mitgliedern schon vor der Uebersiedlung der ganzen Achusagruppe nach Palästina gehen, um sich hier in der Landwirtschaft auszubilden und später der ganzen Gruppe bei ihrer Arbeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. f) Die von der Achusa bepflanzte Fläche soll weder zu groß, noch zu klein sein. Am rationellsten scheint uns eine Pflainzungsgröße von 4—5000 Dunam. Ist die Pflanzung größer, so wird die Leistung für einen Verwalter, der ja wegen der notwendigen Landeskenntnis am besten aus den Kreisen der palästinensischen Kolonisten oder Arbeiter genommen wird, zu kompliziert und unübersichtlich. Ist sie kleiner, so wird sie durch die allgemeinen Verwaltungsunkosten, die bei einer kleinen Pflanzung nicht viel kleiner sind als bei einer großen, zu schwer belastet und muß auch auf manche technischen und wi-rtschaftlichen Vorteile der größeren Pflanzung verzichten. Bei einer Fläche von 5000 Dunam ist für 50 Pflanzer zu je 100 Dunam (oder für 25 Großpflanzer zu je 200 Dunam) Platz. g) Die Anpflanzung der Bäume auf dem Terrain der Achusa wird, wie das bisher üblich war, auch in Zukunft nur gemeinsam auf der ganzen Fläche der Achusa, nicht separat für die einzelnen Achusamitglieder erfolgen können, weil die gemeinsame Anpflanzung technisch besser und billiger durchzuführen ist als die Einzelanpfianzung. Es ist aber auch nicht zweckmäßig, wie das z. B. in Poria geschehen ist, schon vor der Bepflanzung den Boden in so viel Anteile zu teilen, als Mitglieder vorhanden sind. Die Einzelanteile, mögen sie nun sofort oder später unter die Mitglieder verteilt (verlost) werden, werden hierdurch schon zu einer Zeit festgelegt, in welcher eine gerechte Aufteilung des Bodens an die einzelnen Mitglieder noch nicht erfolgen kann. Erst bei Fruchttragung der Pflanzung lassen sich nämlich die Unterschiede in der Qualität der Pflanzung erkennen, die durch die oft auf kleinstem Raume anzutreffende Verschiedenheit des Bodens bewirkt sind. Erst jetzt kann deshalb die Aufteilung so erfolgen, daß die Anteile, welche die Mitglieder erhalten, untereinander gl e i ch w e rt i g -sind. Zu diesem Zweck muß, wenn man Wert darauf legt, daß jedes Mit-