Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 20-21 (15.5.1919)
- Date
- 1919-05-15
- Page
- Seite 613-614 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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613 VOLK und LAND 614 speziellen Vertrag der Genossenschaft auch die Bepflanzung von 100 Dunarn Boden mit Eukalyptusbäumen übertragen. Der Vertrag setzte genau fest, welche Pflanzungsarbeiten die Genossenschaft jedes Jahr (im Laufe von 5 Jahren) machen und welche Pauschalbeträge sie dafür jährlich erhalten solle. Auch die Erfahrungen mit dieser Genossenschaft waren, was den Arbeitseifer und die Tüchtigkeit ihrer Mitglieder anbetrifft, durchaus gut. Allerdings litt auch hier die Entwicklung im Anfänge durch mehrfachen Wechsel der Mitglieder. Die große Oelbaumpflanzung des J. N. F. in Hulda, die bis dahin durch eigene Administratoren oder als ein Vorwerk der Farm Benschemen in sehr unbefriedigender Weise verwaltet worden war, wurde im Jahre 1914 einer Arbeitergenossenschaft unter Festsetzung eines Wirtschaftsplanes und bestimmter Monatslöhne für jeden Arbeiter zur Bewirtschaftung übertragen. Durch den Ausbruch des Krieges wurde ihre normale Entwicklung gestört, doch hat sie es in jedem Falle verstanden, die Pflanzungen in die Höhe zu bringen und die Ausgaben beträchtlich zu vermindern. Ebenso wie die Oelbaumpflanzung in Hulda, wurde auch der dem J. N. F. gehörige Orangengarten Gan Schmuei in Chedera und eine angrenzende Oelbaumpflanzung im Jahre 1912 einer Arbeitergruppe zur Bewirtschaftung übertragen. Auch hier gab es im Anfänge Störungen in der Wirtschaft durch Wechsel der Mitglieder, dann aber Verwurzelung der Mitglieder, Aufblühen der Pflanzungen und geringere Ausgaben. Entsprechend dem Umstande, daß diese beiden Genossenschaften Pflanzungen zu bewirtschaften hatten, die noch keine Reinerträge abwarfen, mithin eine Beteiligung am Reingewinn nicht in Frage kam, wurden ihnen vertraglich die vollen Arbeitslöhne zugesichert, welche sie in Privatbetrieben hätten erhalten können. Während die vorerwähnten Genossenschaften sich aus Arbeitern zusammensetzten, die — fast ausschließlich aus Rußland stammend — in Palästina ihre landwirtschaftliche Ausbildung erfahren hatten, wurde zur Bewirtschaftung des im Jahre 1910 vom J. N. F. erworbenen und zur Bewirtschaftung durch eine Siedlungsgenossenschaft nach dem Plane von Franz Oppenheimer zur Verfügung gestellten Bodens in Merchawja eine größere Zahl von Arbeitern aus Galizien berufen, die dort in einer Lehrfarm der Icä die Landwirtschaft erlernt hatten. Auch der zur Leitung der Farm berufene Verwalter war in dieser Lehrfarm tätig gewesen. Zu diesem Stamme von galizischen Arbeitern wurden, als die Farm mehr Arbeitskräfte benötigte, palästinensische Arbeiter russischen Ursprungs hinzugenommen. Die Verwaltung der Farm lag nicht von vornherein in den Händen der Arbeiter, sondern zunächst in den Händen des Verwalters, dem ein von den Arbeitern gewählter Beirat zur Seite stand. Die Arbeiter erhielten nach ihren Fähigkeiten abgestufte Löhne, während in den früher erwähnten Genossenschaften alle Mitglieder gleiche Löhne bezogen und die Gleichmäßigkeit in der Leistung dadurch gewährleistet war, daß jedes Mitglied nur durch freie Zuwahl.der übrigen Mitglieder in die Genossenschaft hineinkommen konnte. Die Entwicklung der Genossenschaft in Merchawja war in den ersten Jahren durchaus ungünstig. Die Wirtschaft brachte alljährlich Defizite von 20—30 000 Franken, und das Verhältnis zwischen Arbeitern und Verwalter, das anfänglich von gegenseitigem Vertrauen getragen war, verschlechterte sich so, daß es im Jahre 1914 zu Streiks und schließlich zum Weggange des Verwalters kam. Auch in der hierauf folgenden Epoche, in der die Arbeiter die selbständige Führung der Wirtschaft in die Hände bekamen, arbeitete die Wirtschaft weiter mit Defiziten. Abgesehen von äußeren ungünstigen Einflüssen trug hierzu der Umstand bei, daß unter den Mitgliedern selbst kein harmonisches Verhältnis herrschte. Die aus Galizien stammenden Mitglieder vertrugen sich mit ihrem mehr nüchternen und aufs Praktische gerichteten Sinn schlecht mit den aus Rußland stammenden Mitgliedern, und diese Zw ietracht unter den Mitgliedern verhinderte, daß aus der Genossenschaft ein Leiter mit allseits anerkannter Autorität hervorwuchs. Unter diesem Mangel litt dann die ganze Wirtschaftsführung. Aus dem Gesagten läßt sich entnehmen, daß eine zu dauernder Bewirtschaftung einer Farm gebildete Siedlergenossenschaft unter einem aus ihrer Mitte gewählten Leiter an sich eine zweckmäßige Betriebsform ist, weil sie die Kosten der Administration vermindert und das Verantwortungsgefühl und den Eifer der Arbeiter erhöht. Allerdings ist die Prosperität nur bei solchen Genossenschaften gesichert, bei der die Mitglieder durch das Prinzip der freien Zuwahl und vorangegangener mehrjähriger Arbeit in Palästina einigermaßen homogen Ln Gesinnung und Leistungsfähigkeit sind und Ln ihrer Mitte einen oder einige zur Wirtschaftsleitung fähige Mitglieder besitzen. Es bleibt dann bei dieser Genossenschaft noch eine Frage übrig, für welche in den. bisherigen Erfahrungen keine Lösung gegeben ist: die Frage der Verheiratung und der Familiengründung. In den obenerwähnten Genossenschaften gab es so gut wie keine verheirateten Männer, und die notwendige Frauenarbeit in der Wirtschaft wurde durch weibliche Mitglieder geleistet, welche dasselbe Recht hatten wie die männlichen Mitglieder. Dieser Zustand ist aber auf die Dauer kaum haltbar. Es muß damit gerechnet werden, daß Mitglieder der Genossenschaft sich verheiraten und ihre Frau nicht gerade aus den weiblichen Mitgliedern der Genossenschaft, sondern aus anderen Frauen wählen, die nicht zur Genossenschaft gehören und von der Genossenschaft auch nicht als Mitglieder aufgenommen werden. Es muß dann, während bisher für die männlichen und weiblichen Mitglieder der Gruppe ein einziger Haushalt mit gemeinsamer Beköstigung bestand, zur Gründung besonderer Familienhaushaltungen kommen, wie auch für die Erziehung der Kinder die Form der Einzelhaushaltung kaum zu entbehren sein wird. In den Kreisen der Arbeiter wird zwar darüber diskutiert, ob es möglich sei, die Absplitterung von Einzelfamilien zu vermeiden und die Genossenschaft intakt zu erhalten dadurch, daß die Genossenschaft die durch Heirat Hinzukommenden als Mitglieder aufnehmen muß und zugleich alseine große „Wirtschaftsfamilie“ den Unterhalt aller Mitglieder und die Erziehung aller Kinder übernehmen soll. Vieles spricht jedoch dafür, daß die