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Volk und Land · 1919-05-03 · Heft 18 (3.5.1919) · p. Seite 573-574

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 18 (3.5.1919)
Date
1919-05-03
Page
Seite 573-574 (sequence 17)
Language
German
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573 VOLK UND LAND liehe Grenze Lrez-Jisraels tnul entspricht durchaus der Halacha. Nach dei erwähnten Aufzählungder Grenzurtc wäre die Grenze auch im Osten des Toten Meeres bis zum Wadi-el Heso, dem Weidenbache der Bibel, in gleichem Sinne etwa längs der Wasserscheide zu führen. Westlich vom Wadi-cl-Heso führt die historische und zugleich natürliche Grenze südlich vom Toten Meer zum Wadi-el-Pikra an der Landstufe Akrabim zum bereits erwähnten Wadi-el-Arisch. In diesen natürlichen und halachisch-historischen Grenzen ist Erez-Jisrael ein „scharf ausgeprägtes Länderindividuum, wie es wenige gibt“. Jede Verstümmelung dieses Gebietes, besonders aber die Ziehung der Ostgrenzen westlich von der Hedschasbahn würde die Erfüllung unserer kulturellen Aufgabe im Lande der Väter fast unmöglich machen. Ohne die Hedschasbahn wäre das übrige Ostjordanland für uns ganz wertlos, da weiter westlich jede Straßenanlage in meridionaler Richtung infolge der kanonartig tief eingeschnittenen Wadi uml Bäche ‘so gut wie ausgeschlossen ist. Abgesehen davon ist der Hauraiv, der von König Htrodes dem Ackerbau erschlossen worden ist, auch heutzutage die Weizenkammer Erez.-Jisraels. Das jüdische Volk muß daher die Erlangung seines Vaterlandes in seinen historischen und natürlichen Grenzenerstreben. (Jüdische Ztg., Wien.) . Dr. A. B r a w e r. Einreise von Chaluzim nach Palästina Das Palästinaamt Wien hat wiederholt verlautbart, daß die Chaluzim, welche trotz unserer Warnung die Auswanderung nach Erez Israel schon heute vernicht haben und bis nach Italien vorgedrungen sind, dort festgehalten werden und sich kümmerlich fortbringen müssen. Nun ist es den vereinigten Bemühungen unseres Amtes lind der zionistischen Föderation in Rom bei der zionistischen Zentrale in London gelungen, für die in Rom und Neapel konzentrierten Chaluzim, im Hinblick auf ihre Zwangs- und Notlage, bei der englischen, bzw. ägyptischen Regierung eine ausnahmsweise Bewilligung zur Einreise zu erwirken. Diese Bewilligung wurde Mitte März an 150 Chaluzim erteilt,, von denen alsbald 119 von Neapel nach Port Said ausreisten und inzwischen bereits in Jaffa gelandet sein müssen. Die restlichen 31 'suchen einstweilen das .fehlende Reisegeld durch Sammlungen, sowie durch Benachrichtigung ihrer in Polen und Galizien zurückgebliebenen Eltern aufzubringen. Getreu unserem Grundsätze, die jüdische Oeffentlichkeit über alle Vorgänge auf dem Gebiete der Emigration und 'Kolonisation am laufenden zu halten, stehen wir nicht 'an, auch obige Nachricht zu verlautbaren. Doch sei mit allem Nachdrucke betont, daß jene Einreisebewilligung sich ausdrücklich als eine Ausnahme darstellt und daß weitere Emegranten auf eine gleiche Begünstigung vorläufig keinesfalls rechnen dürfen. Der materielle und moralische Schaden, welchen die ersten •kuswanderergruppen durch ihre Unbotmäßigkeit angerichtet haben, ist groß genug, um vor einer Nachahmung ihres Beispieles zu warnen ünd davon abzuhalten. Mit der Bewilligung der Einreise für obige Gruppen ist auch noch nicht gesagt, daß ihnen schon heute genügend Arbeitsgelegenheit und auskömmlicher Verdienst in Palästina gesichert ist. Im Gegenteil sprechen die hebräischen Blätter aus Palästina vom Februar und März von einer ausgesprochenen Not an Arbeitsgelegenheit in Erez-Israel und von der dadurch hervorgerufenen Unzufriedenheit der schon früher im Lande ansässigen Arbeiter. 574 i Auf Veranlassung des Palästinaamtes in Wien wird; demnächst an der technischen Hochschule in Wien von einem bewährten Fachmann ein Kursus, verbunden mit! praktischen Uebungen, für jene Gesinnungsgenossen ab-! gehalten werden, die sich in Palästina als Geometer | (Landmesser) zu betätigen gedenken. | Palästina - Reise- und Transportgesellschaft i Ain 15. d. Mts. hat sich in Graz aus den dortigen jüdisch-nationalen Kreisen eine jüdisch-palästinensische Reise- und Transportgesellschaft gebildet, die eine organisierte Ueberfiihrung der jüdischen Auswanderer und deren Güter nach Palästina zum Zwecke hat. Die Gesellschaft will die Auswanderer vor Uebervorteilung, Ausbeutung und änderen Schikanen schützen, den Auswaudererstrom in geregelte Bahnen leiten, provisorische Unterkünfte und Bahnhoflabestellen errichten, für ärztliche Hilfeleistung sorgen und Begleitpersonal beistellen. Das Gründungskapital beträgt eine halbe Million Kronen, wovon bereits ein großer Teil durch Anteilscheine zu 500 Kr. gezeichnet ist. Die Gesellschaft arbeitet im Einvernehmen mit den zionistischen Behörden, namentlich mit dem Palästinaamte in Wien, das seine tatkräftige Unterstützung den Unternehmern zugesagt hat. Ein jüdischer Landfonds Die Korrespondenz des Jüdischen Nationalfonds teilt folgendes mit: Es ist in einer Reihe von Blättern berichtet worden, daß nach dem Beschluß der letzten zionistischen Konferenz in London neben dem Jüdischen Nationalfonds eine neue Palästina-Institution geschaffen werden soll, der im wesentlichen die Aufgaben des Nationalfonds zufallen würden. Daraus wurde abgeleitet, daß der J. N.-F. infolge seines Sammelprinzips eine Steigerung seiner Einnahmen und seines Vermögens nur allmählich erreichen könne, während jetzt ein mit großen Mitteln arbeitender Fonds nötig sei, zu dessen Beschaffung wahrscheinlich andere Methoden gewählt werden müßten. Die Mitteilung und die aus ihr gezogenen Schlüsse entsprechen nicht den. Tatsachen, und die Nationalfondsverwaltuing im Haag sieht sich veranlaßt, folgendes festzustellen : 1. Der Londoner Beschluß, der von einem zu bildenden Landfonds sprach, bezieht sich auf Vorschläge, die der Friedenskonferenz unterbreitet werden sollen, und beabsichtigt keineswegs eine Ausschaltung oder Einschränkung des J. N.-F. hinsichtlich der ihm nach seinen Satzungen von seinen Begründern und den Kongressen übertragenen Aufgaben. 2. In London wurde beschlossen, daß der Boden nur in Erbpacht vergeben werden darf. Ein Landfonds könnte daher den Boden nicht anders als der J. N.-F., nur zu einem niedrigeren Pachtzins vergeben und die großen Mittel“ daher auch nur auf dem Wege freiwilliger Spenden beschaffen. 3. Der J. N.-F. ist durchaus nicht an bestimmte Saimr.elmethoden gebunden. Seine bisherigen Einnahmen standen in einem entsprechenden Verhältnis zu den vor dem Kriege vorhandenen geringen Arbeitsmöglichkeiten und Leistungen der zionistischen Organisation im allgemeinen. Im letzten Jahre hat die N.-E.-Verwaltung ein Manifest erlassen und dann anknüpfend eine Ausgestaltung der N.-F.-Organisation auf einer Basis eingeieitet, die dem J. N.-,F. die Beschaffung von „Hunderten von Millionen“ ermöglichen. Betrug die Jahrescinnahme des J. N. F. pro 1917 und 1918 auch nur je zirka zwei Millionen Francs, so kann doch durch die planmäßige Organisierung der Besteuerung von Gemeinden, Korporationen und insbesondere von Einzelpersonen diese Jahreseinnahme bei einer entsprechenden Agitation mit Hilfe aller in Betracht kommenden zionistischen Faktoren gemäß unseren großen Bedürfnissen vervielfacht werden. Gerade die iii London bezüglich des Landfonds gefaßten Beschlüsse legen allen Zionisten die Pflicht auf, die von der Nationalfonds-Verwaltung in allen Ländern cingeleitete Aktion energisch und mit allen Mitteln zu fördern, damit er zur rechten Zeit finanziell für seine großen Aufgaben gerüstet ist.

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