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Volk und Land · 1910-04-24 · Heft 17 (24.4.1910) · p. Seite 533-534

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 17 (24.4.1910)
Date
1910-04-24
Page
Seite 533-534 (sequence 13)
Language
German
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533 VOLK UND LAND 534 handlung doch von nicht zu unterschätzender Bedeutung, wenn der Kranke dem Arzt vertraut und sich ihm infolgedessen voll anvertraut. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß der staatliche Gesundheitsbeamte sich mehr für die Krankheit als für den Kranken interessieren wird. 4. Für den Arzt hat man folgende Nachteile der Verstaatlichung geltend gemacht: es fiele durch sie der Anreiz zur Tätigkeit und Fortbildung fort, der im freien Wettbewerb liegt. Voraussichtlich würde dadurch auch die wissenschaftliche Forschung Einbuße erleiden. Mehrleistungen und Flöehstleistungen würden abnehmen. Durchschnittsärzte würden zunehmen. Dieser Ausfall wäre um so beachtenswerter, wenn man berücksichtige, daß sich zur unabhängigen Helfertätigkeit des Arztes gerade viele selbständige Naturen hingezogen fühlen, die freie Entwicklungsmöglichkeiten einer gesicherten Beamtenlaufbahn vorziehen. So hält sich theoretisch in der Frage der Verstaatlichung der Aerzte — und für alle anderen Sanitätspersonen gilt das gleiche — das Für und Wider nahezu das Gleichgewicht. Daher dürfte hier, wie so oft, die letzte Entscheidung nur durch des Lebens praktische Erfahrung gefällt werden können.“ AUS POLITIK, WIRTSCHAFT UND PALAESTINA - ARBEIT | POLITISCHES Das jüdische Optantenproblem Die Zahl der ausländischen Juden in Deutschland betrug im Jahre 1900 ungefähr 40 0C0. Da eine starke weitere Einwanderung bestand, und die Naturalisationen ausländischer Juden sehr spärlich waren, so dürfte jetzt ihre Zahl an 100 000 betragen, die zum allergrößten Teil aus dem früheren russischen und österreichischen Gebiet stammen. Das deutsch-österreichische Konsulat hat vor kurzem die Pässe sämtlicher galizischer Juden (aus Ost- und Westgalizien) dem polnischen Konsulat übergeben, das diese Juden als seine Zugehörigen betrachtet. Dieses Vorgehen hat seine Vor- und! Nachteile. Der Vorteil besteht darin, daß die von der politischen Umwälzung betroffenen Menschen zu einem neuen Vaterland kommen und nicht staatenlos werden. Der Nachteil besteht darin, daß sie gezwungener maßen Staatsbürger eines Staates werden, mit dem sie gar nichts verbindet. Gerade durch ihre Auswanderung haben sie gezeigt, daß sie aus irgendeinem Grunde die lokale Gemeinschaft mit der 'heimatlichen Umwelt zu lösen suchen. Von 95 % der ausgewanderten Galizier können wir annehmen, daß sie nicht mehr nach Galizien zurückkehren, und um so mehr darauf Verzicht .leisten, polnische Staatsangehörige zu werden. Es handelt sich aber nicht nur um die österreichischen Polen, mindestens ebenso wichtig ist die Frage für die ehemaligen Bewohner der Bukowina, die sonst ZU Rumänen würden wie die Juden aus Beßarabien, ferner für al'e Juden der übrigen russischen Randstaaten, deren Staatsbürgerschaft .noch dahinsteht. Für die 100 003 östlichen Juden Deutschlands ist aber ihre staatsbürgerliche Eingliederungzu irgendwelchen neuen Gebilden, mit denen sie nichts zu tun haben, ein Unfug. , Jahre der schlimmsten Unterdrückung, welche die ausländischen Juden in Deutschland zu leiden hatten, in denen sie keine Möglichkeit zu politischer Organisation hatten, durch die Not des Alltags gehemmt, durch die Dummheit und Gleichgültigkeit ihrer reichsdeutschen Glaubensgenossen in tausend Bedrängnisse geraten, steht nunmehr diese Masse unorganisiert der Willkür gegenüber. Es ist aber ein Unding, daß das Selbst bestimmungsrecht nicht auch den Juden gelten soll. In Deutschösterreich leben zirka Vi Million östliche Juden, in Polen selbst sind viele eingewanderte russische Juden. Man muß diesen Juden das Optionsrecht erwirken, ihnen freisteilen, die Staatsbürgerrechte zu erwerben, die sie wünschen. Die Gefahr ist nämlich vorhahden, daß der polnische Staat z. B. eines Tages seine ausländischen Bürger besteuert, zum Heer einzieht oder dergleichen, während das deutsche Reich die fremdländischen Bürger, noch besonders besteuert und anstelle der Dienstpflicht von ihnen größere Geldabgaben erhebt. Wir wissen nicht, was für eine Entwicklung die Zukunft bringt. Eines ist sicher: der polnische Staat wird für die ihm anheim fallenden Juden nie etwas übrig haben, sich um ihr Wohlergehen nicht kümmen, sodaß der Jude, wie früher an seiner russischen Staatsangehörigkeit, jetzt an der polnischen kein Veignügen haben wird. Vor altem aber erklärt Polen schon jetzt die ost-! galizischen Juden für seine Staatsbürger, eine unge- | heuerliche Anmaßung, die aber einen politischen Hin- I tergedanken verfolgt. Man will dann die Juden als Polen hinstellen, will die Ziffer derer vergrößern, welche die Eingemeindung von Ostgalizien an Polen propagieren. Sehen wir von der politischen Ausnutzung der Juden ab! Wird Polen die Juden entlassen, wenn Ostgalizien ruthenisch wird, oder ihnen bei der Herausgabe der Pässe Schwierigkeiten bereiten? Der Fragen gibt es genügend. Die Zeit drängt. Das Instrument für die Wahrnehmung der Interessen j der osteuropäischen Juden in Deutschland ist der jüdische Kongreß. Notwendig ist die sofortige Einsetzung eines Büros, das die Organisationen aller Ost uden und die Einzelpersonen erfaßt, die Probleme bespricht und alle vorbereitenden Schritte unternimmt*). In Deutschösterreich dürften ähnliche Komitees gegründet werden müssen. Die Zusammenfassung aller Interessentengruppen hat die zionistische Organisation oder der große altjüdische Kongreß zu veranlassen. Nur steht dann die schwere Aufgabe bevor, sich darüber zu entscheiden, welche Möglichkeiten jedem Optanten offen stehen. Unter Optanten verstehe ich hier die Juden, die nicht mehr in dem Lande wohnen, das durch die Umwälzungen den Besitzer wechselt, und sich nicht für diese ihnen nicht genehme, für sie nicht passende Staatsbürgerschaft entscheiden wollen. M. E. bleibt für diese die Erwerbung der Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sie wohnen resp. die englisch-jüdische (palästinensische) übrig. Zwischen diesen beiden müßte man jedem die Wahl lassen. Der Jude der von dem Staat, in dem er wohnt kein Bürgerrecht erhält, wird an dem jüdischen Staat sicher den besten Rückhalt finden, den er wünschen kann. Auch an die zionistische Staatsbürgerschaft wird man sich gewöhnen. Vielleicht wird sie sogar das geistige Ziel der Juden sein. Aber darüber braucht man sich noch nicht zu streiten. Vorerst ist die Frage der Ostjuden offen. Sie ist brennend, und die Zeit vergeht. Felix A. Theilhaber, Berlin-Wilmersdorf. *) Mit der Gründung des „Bundes ostjüdischer Vereine“ in Berlin, über den nochTtu berichten sein wird, dürfte der erste Schritt in dieser Richtung getan sein. D. Sch

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