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Volk und Land · 1910-04-24 · Heft 17 (24.4.1910) · p. Seite 531-532

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 17 (24.4.1910)
Date
1910-04-24
Page
Seite 531-532 (sequence 12)
Language
German
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531 ■ ■■■ --- — '■ ■=:■■■=■ VOLK UND LAND ■■■*= '■■=v.-».T=T 532 um Verdauungsstörungen handelt, wäre die Fürsorge- | stelle zuständig, die zunächst eine Schwester zu entsenden hätte. Diese Schwester hätte dann gcbotenenfalls erst j die ärztliche Hilfe anzurufen. j Die Tatsache, daß regelmäßig zwei Aerzte unab- ( hängig voneinander die Kranken zu untersuchen haben, j ist von eminenter Wichtigkeit. Ich seihe darin eine j derartige Sicherung des Publikums, eine derartige Verschärfung der Aufmerksamkeit und Sorgfalt des Arztes, wie wir sie unbedingt im Interesse der Menschlichkeit | und im Interesse einer gesunden Volkswirtschaft nötig | haben, und wie sie unser bisheriges System mit all j seinen überlebten Vorurteilen und Mißbräuchen absolut i vermissen läßt. Diese gegenseitige Kontrolle, die eben weil sie gegenseitig ist, und dadurch, daß es dem Zufall i überlassen bleibt, wer als Erster und wer als Zweiter j zur Stelle .ist, niemanden herabwürdigt und niemanden zum regelmäßigen Kontrolleur des anderen macht, muß | mit ihrer zweifellos nicht ausbleibenden Verschärfung j der Aufmerksamkeit auch gleichzeitig jedes Bedenken J beseitigen, das man gegen die Umwandlung des Aerzte-; Standes in einen Beamtenstand haben könnte. Daß diese Bedenken nicht ausbleiben werden, erscheint mir; sicher. Dafür hat das übliche Niveau jeglicher Beamtenschaft mit ihrem Phlegma, ihrem Bürokratismus und ' sonstigen Untugenden ausreichend gesorgt. Ich meinesj teils kann mir allerdings auch ohne diese Sicherungsj maßnahme nicht denken, daß wir bei uns Juden jemals j eine solche Beamtenschaft bekommen könnten. Auch! wird ja die gesamte Erziehung dahin gehen, daß jeder j nach seinen Fähigkeiten an den richtigen Platz gestellt wird, daß nicht mehr die Jagd nach materiellen Vor-! teilen oder erhöhtem Ansehen die Wahl der Berufe j bestimmen werden, daß nicht mehr der Beruf die Men- I sehen adelt, sondern die Art, wie man ihn ausübt. Die Aufgaben der Aerzte werden übrigens mit dein bisher Angedeuteten noch nicht erschöpft sein. Es werden auch etwa in dem für jede größere Kolonie notwendigen Krankenhause — ebenfalls in gegenseitiger Kontrolle mindestens zweier Aerzte — öffentliche Sprechstunden abzuhalten sein für alle die Patienten, die sonst die Sprechstunde der Aerzte in Anspruch nehmen. Wir werden auch besonders mit Rücksicht auf die Trachomgefahr eine strenge schulärztliche Uebcrwachung fordern müssen. Es sollte außerdem der große Vorzug eines Hausarztes, der bisher ausschließ ich ein Monopol der besitzenden Klassen war, in Palästina allen Häusern zuteil werden. Es sollte sogar möglichst in jedem Hause ein Kränkheits-, oder besser ein Gesundheitsbweh geführt werden, in das die Aerzte regelmäßig; bei ihren Besuchen ihre Einzeichnungen zu machen j hätten usw. Man hat so wenig Mut zu Anregungen jeglicher Art, j weil die Erfahrung lehrt, daß sie meistens nur auf dem j Papier bleiben, wenn sie nicht schon ungedruckt in den; Papierkorb wandern. Trotzdem bin ich der Ansicht, daß diese Befürchtung kein Recht zur Unterdrückung j vernünftiger Vorschläge gibt, die ein Samenkorn sein i wollen, das vielleicht doch fruchtbaren Boden findet. j Wir haben diesen Ausführungen gern Raum gegeben, da sie eine sehr wichtige Frage vom Standj punkt einer der betroffenen Parteien aus beleuchten! und über die übliche Kritik hinaus positive Vorschläge -; machen. Wir sind uns jedoch dessen bewußt, daß j Widerspruch von seiten der Aerzteschaft nicht ausi bleiben wird. Da wir nicht eine eingehende Diskussion j über die Vorzüge und Nachteile der Verstaatlichung der Aerzte hervorrufen möchten, geben wir im folgen-; den die Meinung des bekannten medizinischen Schriftstellers Dr. Magnus Hirschfeld wieder. Sie ist dessen kleiner Schrift „Verstaatlichung des Gesundheitswesens“ entnommen, die als Nr. 10 der „Flugschriften des Bundes Neues Vaterland“ bei E. Berger u. Co., Berlin W., erschienen ist. „Die Frage (der Verstaatlichung der Aerzte) ist noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Am weitgehendsten ist der Vorschlag, daß es nur Staatsärzte geben soll; die Aerzte beziehen ein festes Gehalt in einer Höhe, die sie sorgenfrei leben läßt, sind gegen Krankheit und Alter ausreichend versichert, so daß der Arzt, ohne Zukunftsängste, aber auch ohne egoistische Zwecke seinen Beruf ausüben kann. Vorbedingung ist dabei, daß der Arzt wie der Richter in keinem Fall, auch nicht vom Reichsten, ein Entgelt .annehmen darf, da sonst die Gefahr unwillkürlich ungleicher Behandlung nicht auszuschließen wäre. Der alte Hausarzt würde wieder so aufleben, nur auf höherer Stufe. Eine andere Methode wäre mit der Gewährleistung der vollen freien Arztwahl verbunden, und zwar in doppelter Hinsicht, aktiv und passiv : der Arzt soll aktiv' frei Ort und Art seiner Tätigkeit wählen,- und der Kranke soll frei den Arzt seines Vertrauens wählen. Auch hier könnte, wenn alle Personen des Staates gegen Krankheiten versichert sind, die Gemeinschaft die Kosten übernehmen; Beschränkungen würden sich allerdings wegen der Arbeitszeit des Arztes nicht vermeiden lassen. Zwischen Staatsarzt- und Privatarztsystem sind verschiedene Milteiwege vorgeschlagen, welche die Vorteile der einen Methode ohne ihre Nachteile anstreben. Im einzelnen darauf . einzugehen, würde hier zu weit führen, nur das sei bemerkt, daß der Gang der Entwicklung, wie bei der Vergesellschaftung überhaupt, kein überstürzt sprunghafter sein darf, sondern ein sorgsam prüfender, allmählich aüf- und ausbauender sein muß. Wie überall bei der Sozialisierung liegt in der Gleichgewichtsherstellung zwischen Individualismus und Sozialismus, Eigenwohl und Gemeinwohl, die Hauptschwierigkeit einer bestmöglichen Lösung. Man muß vier Gruppen von Gründen und Gegengründen untersuchen und gegeneinander abwägen: die Momente, welche für die Bevölkerung und für die Aerzte, für und gegen Verstaatlichung .sprechen. Ich will diese vier Gesichtspunkte in der Hauptsache kurz zusammenfassen : 1. Für die Bevölkerung hat die Verstaatlichung folgende Vorteile: allen Volksgenossen ist gleichmäßige kostenlose ärztliche Hilfe gesichert; der Erkrankte wird sich auch schon bei leichteren Leiden’entschließen, den Arzt aufzusuchen; damit wird durch Frühbehandlung oft schwereren Erkrankungen vorgebeugt. Es ist für den Kranken viel bequemer, die ihm zustehendt allgemein- und spezialärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, als sich den für sein Leiden geeigneten Mediziner auszuwählen. Der Arzt, der nicht mehr unbewußt oder bewußt wirtschaftlich an der Länge und Schwere einer Krankheit interessiert ist, wird, unwillkürlich eine schnellere Gesundung des Patienten anstreben. 2. Für den Arzt hat die Verstaatlichung folgende Vorteile: Er hat ein geregeltes Jahreseinkommen, das ihn vor allen Sorgen schützt; seine Arbeitszeit ist begrenzt; er hat wie Richter und Lehrer Anspruch auf einen Erholungsurlaub ohne Vertretungssorgen; er ist gegen Alter und Krankheit versichert; seine Gesamttätigkeit ist leichter und bequemer. Der Satz: „ein unbeschäftigter Arzt hat nichts zum Leben, ein beschäftigter Arzt nichts vom Leben“, verliert seine Gültigkeit. Es gibt weder dreierlei Gruppen .von Aerzten (solche mit großem, mittlerem und 'geringem Einkommen) noch dreierlei Gruppen von Kranken (Kassenpatienten, Mittelstand, Praxis aurea“). 3. Für die Bevölkerung hat die Verstaatlichung folgende Nachteile: der Kranke hat zu einem selbstgewählten Arzt mehr Vertrauen als zu einem ihm ge' stellten. Ist das Mißtrauen auch oft objektiv unbegründet und das Zutrauen meist mehr vom Wesen als vom Wissen des Arztes abhängig, so ist es für das seelische Wohlbefinden und eine erfolgreiche Be-

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