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Volk und Land · 1910-04-24 · Heft 17 (24.4.1910) · p. Seite 517-518

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 17 (24.4.1910)
Date
1910-04-24
Page
Seite 517-518 (sequence 5)
Language
German
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517 VOLK UND LAND 518 Einbürgerung bedürfte, um sie zu Polen zu machen. Zum mindesten hätten die Polen ihre Begierde so lange zügeln können, bis ein judenfeindliches Einbürgerungsgesetz durch das Parlament beschlossen worden wäre; dies hätte zwar an der Tatsache selbst nichts geändert, hätte den Polen aber immerhin einen Schein von Recht gegenüber der Welt gegeben. Wenn sie glaubten, auf diesen Schein von Recht verzichten zu können, und in gänzlich ungesetzlicher Weise den Juden in Polen das Staatsbürgerrecht absprechen, ehe ein solches Recht überhaupt existierte, so beweist das nur den Fanatismus, mit dem sie vorgehen, und der sie selbst den eigenen Vorteil übersehen läßt. Die Verfügungen über die Staatszugehörigkeit sind Unter Ausschaltung des Parlaments iäuf administrativem Wege durch die Polizei erfolgt. Eines ^schönen Tages wurde in Warschau durch Anschlag bekanntgegeben, daß sich alle „Ausländer“ zu melden hätten, widrigenfalls sie ohne weiteres ausgewiesen würden. Ursprünglich war man der Meinung, daß es sich wirklich um Angehörige fremder Staaten handele, und als dieser Irrtum dahin aufgeklärt wurde', daß auch Russen, d. h. in der Mehrzahl russische Juden (denn „rechtgläubige“ Russen gibt es in Warschau nur sehr wenige), von der Verfügung betroffen seien, war man der Meinung, daß es sich selbstverständlich nur um solche handeln "könne, die in der letzten Zeit nach Warschau gekommen waren und in gewissem Grade eine Verteuerung der Wohngelegenheiten und Lebensniittel verursacht hatten. Aber die Behörden erklärten zynisch, daß unter „Ausländer“ jeder zu verstehen sei, der nicht in Polen geboren ist, und daß man sich leider genötigt sehe, eine große Anzahl dieser Ausländer abzuschieben, da in Warschau und den übrigen polnischen Großstädten Wohnungs- und Lebensmittelmangel herrsche. Zwar wurde erklärt, daß einen Ausweisungsbefehl nur diejenigen zu erwarten hätten, die erst seit kurzer Zeit in Warschau ansässig seien, und daß die Meldung bei denen, die bereits seit langer Zeit in Polen leben, nichts bedeute als eine Formalität; doch stellte es sich bald heraus, daß in zahlreichen Fällen auch Leute, die jahrzehntelang bereits in Warschau lebten, ohne weiteres den Ausweisebefehl erhielten und man ihnen kaum einige Zeit ließ, um ihre Geschäfte zu liquidieren. Als man sich hierüber bei den Staatsbehörden beschwerte, erhielt man zur Antwort, daß jeder, der eine Ausweisung erhalten habe, sich an sie wenden könne, um die Erlaubnis zum Dableiben zu erhalten. Statt also ein für allemal die untergeordneten Behörden anzuweisen, daß diejenigen Leute, die nachweislich seit langem in Polen ansässig waren, nicht ausgewiesen werden dürften, ließ man diese Ausweisung ruhig geschehen und verlangte von den davon Betroffenen, daß ste bei den höheren Behörden um dasjenige betteln sollten, was ihnen von Rechts wegen zustand, wobei zu bedenken ist, daß unter Umständen das Gesuch an die Behörden erst Erledigung finden konnte, lange nachdem die Polizei den kurzfristigen Ausweisungsbefehl zur Ausführung gebracht hatte. Auch handelte es sich ja nicht um Einzelfälle, sondern um eine nach Hunderten zählende Massenausweisung. Dieser Erlaß hat unter den Warschauer Juden; eine ungeheure Panik hervorgerüfen, da die Exij stenz von Tausenden auf dem Spiele stand. Wie | unlogisch und verbrecherisch die ganze Angclegen- | heit behandelt wurde, geht daraus hervor, daß ) man in vielen Fällen junge jüdische! Männer zum Militärdienst einzog, wäh- | rend man gleichzeitig ihre Eltern un’d! Geschwister als „Landfremde“ ausj wies. Es begann die Zeit der Deputationen. Die letzte war diejenige, welche von den Rabbinern Perlmutter und H a 1 p e r 1 n geführt wurde, die beide Mitglieder der polnischen Nationalversammlung sind. Auch dieser Deputation wurde erklärt, daß zwar alle nicht in Polen Geborenen sich melden müßten, daß aber nur diejenigen ausgewiesen werden sollten, die nicht bereits vor dem Jahre \ 1017 in Polen ansässig waren. Als die Deputation i verlangte, daß dieser Bescheid in Form einer Ver- ' Ordnung 'bekanntgegeben werden sollte, wurde; dieses rundweg abgelehnt. Inzwischen arbeiteten die Meldebüros lustig | auf Grund der ihnen gegebenen Anweisungen S weiter. Für die Juden lag die Sache so: meldeten | sie sich, wurden sie ausgewiesen, meldeten sie siijh nicht, so konnte ihnen im schlimmsten "Falle! auch nichts weiter drohen, als die Ausweisung. I Infolgedessen beschlossen die meisten, sich nicht! zu melden, schon deshalb, um nicht den Anschein zu er werken, als ob sie die Willkür der polnischen Polizei als gesetzliche Maßnahmen durch ihre Unterschrift anerkannten; denn daran lag der polnischen Regierung ja im Grunde nur. Sie will eine Handhabe besitzen, um ei'nen möglichst großen Teil der polnischen Juden afs Ausländer zu betrachten. So liegen die Dinge augenblicklich. Es ist möglich, daß der Widerstand der Juden doch dazu führt, daß die Regierung die Maßnahmen zur Ausweisung vorläufig zurücknimmt. Das kann aber nichts ändern an dem Urteil über die polnische Judenpolitik, die klar darauf ausgeht, das gesamte polnische Judentum dem nationalen Chauvinismus zum Opfer zu bringen. Die Lage der Juden in Polen ist überaus kritisch. Jeder Tag bringt neue Schikanen und Bedrohungen, Aengste und Nöte, und allmählich verbreitet sich eine Atmosphäre, in der kaum noch zu leben möglich ist. Die öffentliche Meinung Europas hat sich trotz aller schönen Redensarten vom Völkerbund und dem Rechte der nationalen Minderheiten bisher keinen Deut um diese Dinge gekümmert. Sollte es nicht einmal an der Zeit sein, sie mit allem Nachdruck auf die Handhabung der polnischen Judenpolitik hinzuweisen?

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