Mannheim
Compact Memory

Volk und Land · 1919-04-03 · Heft 14-15 (3.4.1919) · p. Seite 443-444

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 14-15 (3.4.1919)
Date
1919-04-03
Page
Seite 443-444 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2649276-2649277-2649289--0292-2649636
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

443 VOLK UND LAND 444 Vollends ist es möglich, hier die Scheidung zwischen organisierten und nichtorganisierten Auswanderen in einer sinnfälligen Form vorzunehmen, und zwar durch das Prepaid-System. Gemäß den beim Einwanderungsamt gestellten Anforderungen überweist dieses den einzelnen Auswanderungsämtern für einen gewissen Zeitraum eine gewisse Anzahl von Freifahrscheinen in blanco. Die prozentuale Verteiulng kann das Einwanderungsamt leicht aus der Bestandsmeldung der einzelnen Auswanderungsämter errechnen. Jedes Auswanderungsamt kann den Zeitpunkt des Landestransportes durch die Art der Ausgabe der Prepaidscheine regeln. (Ob bei wohlhabenden Emigranten späterhin eine Verrechnung stattfindet, ist eine andere Frage.) Wenn man nun in die Gesetzgebung aufnimmt, daß nur in Besitz eines Prepaidtickets befindliche Immigranten ohne weiteres .zugelassen werden, und daß nicht mit solchen Scheinen versehene Personen unter Umständen damit rechnen müssen daß sie von der Landung ausgeschlossen werden und den Schiffsgesellschaften die .Rückbeförderungspflicht obliegt, so wird kaum eine Schiffsgesellschaft einen Auswanderer aufnehmen, der nicht den Besitz eines Prepaidtickets nachweist, damit ihr eben nicht durch den Rücktransport Unkosten entstehen. Das wäre eine harte Methode für den äußersten Notfall (unser Gesetzgebungs- 1 recht vorausgesetzt!)*)- Aber nicht nur die Auslese des fertig vorhandenen Materials hat dort izu geschehen, sondern auch die Vorbereitung und Zubereitung des Unfertigen Materials. Für Viele besteht nicht die sofortige Wanderungsmöglichkeit. Für die Vielen ist sie auch nicht erwünscht. So bleibt also Zeit, sie innerlich und äußerlich vorzubereiten und auf die zu erwartenden Verhältnisse einzustellen. Das bedeutet die Schaffung einer Instanz, welche den Emigrationslustigen über Möglichkeit der Auswanderung und Berufsumschichtung belehrt. Jedem Auswanderungsamt ist ein Arbeitsamt beizufügen. Statt „beizufügen“ könnte man auch sagen „beizugeben“^ denn es ist eine rein organisatorische Frage, ob man diese Aemter nicht enger dem Siedlungsamt als dem Einwanderungsamt unterstellen soll. Die letztere Form will mir zweckmäßiger erscheinen. Sehr leicht ist es dann, das Arbeitsamt nicht nur auf Erteilung von Nachweisen durch Fachmänner zu beschränken, sondern ihm gleich Institute anzugliedern, welche die praktische Arbeit der Belehrung, Berufsausbilrung und Berufsumschichtung in die Hand nehmen. Man könnte so zu einer großartigen Einheitlichkeit der Organisation kommen. Gewöhnt man sich erst einmal daran, die Auswanderungsämter und ihre Arbeitsämter als die notwendige Instanz für den Weg nach Palästina zu betraditen, so ist damit zugleich eine erhöhte Möglichkeit gegeben, die nichtorganisierte Wanderung und die Nebenwanderung in der Hand zu behalten. Was oben für das Einwanderungsamt gesagt ist, muß auch für das Auswanderungsamt und das Arbeitsamt gelten: Die nichtorganisierten Auswanderer haben zwar nicht Anspruch auf die Vergünstigungen, wohl aber auf die beratende und fürsorgende Tätigkeit der Aemter. Die spezielle Kontrolle findet in der organisierten Wanderung statt. Die erste Sammlung der *) Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eine oft wiederkehrende gesetzliche Bestimmung der Einwanderungsverordnungen hinweisen, daß Einwanderer, die für ihre Reise Unterstützung von Gesellschaften oder Institutionen erhalten haben, von der Einwanderung aus geschlossen werden. Emigrierenden eines jeden Landes erfolgt durch das Auswanderungsamt. Da eine wesentliche Aufgabe der eigentlichen Wanderungsorganisation sein muß, der Ankunft der Immigranten in Palästina eine gewisse Kontinuität und gleichmäßige Verteilung zu geben, müssen die Unbequemlichkeiten einer allmählichen Sammlung und die damit verbundene Kostenlast in die Diaspora verlegt werden. Es wird nicht damit zu rechnen sein, die Emigranten eines Landes zu einem bestimmten Tage im Ausgangshafen zu sammeln. Die Auflösung der wirtschaftlichen Bindungen kann selbst bei frühester Benachrichtigung nicht auf Tage genau berechnet werden, zumal Transportschwierigkeiten in ausgedehnteren Landstrecken des Ostens zu berücksichtigen sind. Daher müssen entsprechend umfangreiche Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten in den ersten Sammelbecken vorhanden sein, denen sich sanitäre Einrichtungen anfügen müssen. Die Kosten dieser Anstalten lassen sich wohl seitens der Judenheit der betreffenden Länder aufbringen. Geschlossene Transporte sind eine ökonomische Notwendigkeit. Die Gruppenwanderung wird stark propagiert. Schon Herzl sagt im Judenstaat: Unsere Leute sollen in Gruppen miteinander auswandem. In Gruppen von Familien und Freunden. . . . Jeder tut es ja auf eigene Kosten, in der Bahn- und Schiffsklasse, die ihm zusagt. . . . Die Wohlhabenden werden zu Reisegesellschaften zusammentreten. . . . Wenn eine Reisegesellschaft sich zahlreich genug organisiert, bekommt sie von der Company einen ganzen Bahnzug und dann ein ganzes Schiff.“ Es ist somit alles schon dagewesen, sowohl Lichtheims Bildung von Auswanderungsgruppen als auch Oettingers genossenschaftliche Verbindungen als auch die schöne Utopie von der eigenen Regie. Aber es wird schwieriger sein, als Herzl es sich dachte. Die Bildung von Auswanderungsgruppen unter solchen Personen, die mit dem Beginn der Wanderung schon den Anforderungen des neuen Landes entsprechen, ist ja für die Arbeit der Auswanderungsämter sicherlich bequem und sehr zweckmäßig. Die Schwierigkeit liegt nur darin, daß nicht das Auswanderungsamt die Bildung der Gruppen vornimmt, sondern daß diese sich nach ökonomischen, ideellen und persönlichen Gesichtspunkten selber zusammenschließen und sich dann als eine mehr oder minder fertige Tatsache dem Amte präsentieren werden. Das ist ja auch vernünftig, denn aus der Entfernung kann kein Amt auf Grund ihrer Bestandsmeldungen einfach eine Gruppe „zusammenschreiben“. Der Einfluß des Amtes auf die eigentliche Gruppenbildung wird darum minimal sein und kann sich nur auf technische Beratung beschränken. Das Amt kann bestenfalls durch Angabe von Höchstzahlen, welche eine Gruppe nicht überschreiten darf, eine Ueberlastung des jeweiligen Transportes verhindern und durch Hinweis auf das beschränkende Prepaidsystem nötigenfalls einen Einfluß ausüben. (Es ist nicht zu vergessen, daß es sich hier um die Transportfrage handelt!) Daß nebenher die Gruppen Reisekassen einrichten, ist sehr nützlich. Bei allem ist nicht zu vergessen, daß sich die Gruppenbildung über gewisse Zeiträume erstreckt. Nach Ruppins Schema der Bildung örtlicher Auswanderungsgruppen ist das Minimum zwei Jahre, das Maximum fünf bis sechs Jahre. Sternberg fragt ganz richtig: „und bis dahin?“ Wenn wir die Einwanderung auf solche Gruppenbildungen abstellen, sind wir „bis dahin“ v’erloren! Darum meine ich: Schon jetzt müssen provisorische Aemter mit der Aufstellung von Listen beginnen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.