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Volk und Land · 1919-03-06 · Heft 10-11 (6.3.1919) · p. Seite 313-314

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 10-11 (6.3.1919)
Date
1919-03-06
Page
Seite 313-314 (sequence 15)
Language
German
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313 VOLK UND LAND 314 Kräften der Kinder angemessen; und etwa mit 12 oder 13 Jahren hätte die Ausbildung in Handelsfächern einzusetzen. Mit 14—15 Jahren endet die Schule für alle die, die ihren Fähigkeiten und Neigungen nach und durch nicht erlangtes Befähigungszeugnis nicht für die Berufe in Betracht kommen, die den Besuch höherer Schulen notwendig machen. *) Nach Absolvierung dieser Elementarschulen sollten die Mädchen in den beiden folgenden Jahren praktische Ausbildung in der Säuglingspflege, der Kindergärtnerei und in Haushaltungsarbeiten durch Arbeit in Säuglingsheimen, Kindergärten und den öffentlichen Großbetrieben, wie den Speisehäusern, Wasch- und Plättanstalten usw, «sw. erhalten, So vorbereitet, hätten sie alsdann die Pflicht der Arbeitsdienstzeit auf sich zu nehmen, die 2—3 Jahre, je nachdem es sich als notwendig erweisen wird, dauern sollte. Diese Dienstjahre sollen zusammen mit den vorerörterten Haushaltserleichterungen, die Dienstbotenfrage möglichst restlos lösen. Jedem Haushalte von einer zu bestimmenden Größe an, wird je nach der Größe und den besonderen Umständen ein Mädchen stundenweise oder für den ganzen Tag zugeteilt, das der Hausfrau in der Besorgung des Hauses, des Gartens und der Kinder zur Hand sein muß. Es ist selbstverständlich, daß die Mädchen, die gewissermaßen Befreierinnen und Erretterinnen der Frauen sein werden, als solche, nicht als Dienstboten fcu bewerten und zu behandeln sein werden. Sie (haben aber weit mehr Arbeit zu übernehmen als die Frauen selbst, da die Frauen ihr ganzes Leben lang in diesen Arbeiten stecken und auch nicht mehr die ungebrochene Kraft der Mädchen haben, die sich übrigens auch nur eben während dieser Dienstiahrd solcher Arbeit zu unterziehen brauchen, ein Bewußtsein, das ihnen zusammen mit der darin liegenden praktischen Ausbildung über diese eventuell nicht allen angenehme Zeit hinweghelfen wird. Es ist sogar durchaus anzuhebmen, daß sie alle ihren Ehrgeiz darein setzen werden, Tüchtiges zu leisten und sich einen guten Namen zu machen, wie auch die Hausfrauen hoffentlich darin wetteifern werden, den Mädchen alle möglichen Annehmlichkeiten zu bieten, wie sie es z. B. ihren eigenen Töchtern gegenüber tun würden, die ja auch zu ihrer Zeit dieselbe Pflicht in fremden Häusern zu erfüllen haben werden. In jedem Fall aber müssen die Mädchen durch bestimmte Regelung der Arbeitszeiten, bzw. der Freipausen vor Ueberbürdung geschützt sein, wie ihnen auch ausreichende geistige Anregung, auch Fortbildung und körperliche Erholung gewährleistet sein muß. Die Mädchen werden durch freie Wohnung und Verpflegung, für die bestimmte Regeln zü gelten haben, für ihre Arbeit entschädigt.**) Darüber hinaus gibt ihnen das Gemeinwesen das Anrecht auf eine Heimstätte (Einzelheimstätte in halber Größe einer Fami 1 ienheimstätte). Dieses Heim- *) Eventuelle Irrtümer, die hierbei sehr leicht möglich sind, da die Reife häufig erst später eintritt, müssen natürlich leicht reparierbar sein, und solchen Mädchen wäre eine spätere Ausbildung in jeder Weise zu erleichtern. **) Für diejenigen Mädchen, die in mehreren Haushalten stundenweise beschäftigt sind, wird die Verpflegungspf licht auf die verschiedenen Haushalte zu verteilen sein, wie auch die Wohnung zur Vermeidung unnötiger Belastung des Gemeindebudgets von diesen Haushalten gestellt werden könnte, wobei sich ganz leicht ein Modus finden ließe, der jeden Vorzug bzw. Nachteil ausschließt. stätten-Anrecht mit sofortiger Verwirklichungsmöglichkeit je nach den obwaltenden Umständen wird den Mädchen die Ehe sowohl, wie die Nichtehe erleichtern. Sie wird sie wirtschaftlich unabhängig; vom Manne machen und wird ihnen andererseits die Eheschließung schon viel früher als sonst ermöglichen, was bevölkerungspolitisch außerordentlich wertvoll und für die kommenden Geschlechter von unabsehbarem Segen sein kann. Eine weitere Folge von nicht zu unterschätzender Bedeutung dürfte die werden, daß der freien Liebe* die .-mit ihren Auswüchsen bereits nach Palästina überzugreifen begann, mit dieser Maßnahme jede Bei rechtigung und somit der Boden entzogen wird, nachdem eine andere Hauptberechtigung, die Ehescheidungsschwierigkeiten mancher Gesetzgebtin- I gen mit der zu erwartenden Einführung des jüdischen Sittenkodex hinfällig wird. Nach Verlauf der Dienstjahre wird es in der Regel den Mädchen bereits klar geworden sein, für welchen Beruf sie die meiste Neigung haben. Sie haben ja bereits mit vielen Berufen Bekannti Schaft gemacht, so daß die Entscheidung für sie bedeutend leichter sein wird, als sie für die Mädchen der alten Schulung gewesen war, die übrigens meistens auch kaum eine Wahl hatten, son: dern — soweit Elementarschulbildung in Betracht kam — sich in die Berufe hineingedrängt; sahen, wo ihr Angebot die meiste Aussicht auf Erfolg hatte. Außerdem wirä ihre Entscheidung i viel weniger folgenschwer sein als sie es bisher war, dä jeder nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit haben sollte, seine Betätigung zu wechseln, bis er eventuell sich selbst darin ein Halt gebietet, j Ganz roh skizziert hätten die Mädchen etwa folgende. Möglichkeiten, die jedoch zum Teil noch eine weitere Vorbildung, etwa durch Fachschulen j nach europäischem Muster, notwendig machen.*) | Gartenbau und Landwirtschaft (Betätigung in j Eigen- oder Großbetrieben, wie Gemüsebau, Baumschulen usw.). Kleintierzucht (Betätigung in Hühner-, Gätise- und Entenzuchtbetrieben, ebenfalls Einzel- oder Großbetrieb). Haushaltung (Betätigung in Speise-, Logierauch Krankenhäusern, Kinderheimen, Wasch- und Plättanstalten usw. Audi Hauspflege könnte hierher gehören und ebenfalls die jetzt freiwillige Betätigung in Haushalten, wie sie in den Dienstjahren obligatorisch geübt wurde.) Säuglingspflege, (Betätigung in Säuglingsheimen und Privathäusem). Kindergartenwesen (Betätigung in Kinderhorten, Kindergärten und Privathäusem). Krankenpflege (Betätigung in Krankenhäusern und Privathäusem). Schneiderei (Betätigung in Großbetrieben, Schulen und privat). Wäschenäherei (Betätigung in Großbetrieben und Privatbetrieben, in Schulen usw.) Kaufmännische Tätigkeit (Betätigung in der Gemeindeverwaltung, in Genossenschaften, in allen Groß- und Industriebetrieben usw.) Je nach den Fähigkeiten werden die Grade der zu erreichenden Stellungen verschieden sein, sie werden natürlich bis in die Leitung und Verwaltung der Institutionen hinaufreichen, wie sie 2 Diese Fachkurse, die mit der praktischen Tätigkeit in Hand gehen sollen, wären dem besonderen Klima Palästinas angemessen, am besten in die so schönen ganz frühen Morgenstunden zu legen, und die eigentliche Arbeitszeit wäre in diesen Jahren, noch um so viele Stunden zu kürzen, als für die Kurse benötigt werden.

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