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Volk und Land · 1919-03-06 · Heft 10-11 (6.3.1919) · p. Seite 303-304

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 10-11 (6.3.1919)
Date
1919-03-06
Page
Seite 303-304 (sequence 10)
Language
German
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VOLK UND LAND 304 303 torische paritätische Schiedsgerichte eingesetzt werden, und nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Landwirtschaft. Wie die Völker jetzt daran gehen, die Erledigung internationaler Streitigkeiten schiedsgerichtlich zu erledigen und die bisher fast stets triumphierende Gewalt durch das Recht j zu ersetzen, so darf in Palästina bei Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mehr brutale Gewalt entscheiden: Aussperrung und Streik wären der Tod für die junge Koloni sation und sind deshalb mit den schärfsten Mitteln zu verhindern. Die Schiedsgerichte müßten je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitern bestehen, und zwar dergestalt, daß von der Zahl der Arbeiter- Richter immer einer von den Arbeitgebern und von der Zahl der Arbeitgeber-Richter immer einer von den Arbeitern Zu Wählen wäre. Dadurch würde bewirkt, daß auch die gemäßigten Elemente von beiden' Parteien, die sonst stets ausgeschaltet werden, vertreten sind und vermittelnd wirken können. Werden so auf keiner Seite der industriellen Kolonisation schädliche Hindernisse in den Weg gelegt, so habe ich das felsenfeste Vertrauen, daß. Palästina in kürzester Zeit das jüdische Einwanderungsland sein und alle Einwanderer ernähren wird. Alle Produkte, für die im Lande kein Ab- I satz zu finden ist, müßten exportiert werden, was i bei dem noch Jahre anhaltenden Warenhunger der ganzen Welt nicht gar zu schwierig sein dürfte. Es kommt uns dabei zustatten, daß wir in der jüdischen Kaufmannschaft der Diaspora uns die beste Absatzorganisation schaffen können, die es überhaupt geben kann. Was die Landwirtschaft betrifft so ist fast unbestritten, daß der Getreidebau für Palästina unwirtschaftlich ist, und daß die Juden sich für diese roheste Form der Landwirtschaft am wenigsten eignen. Es ist nun nicht einzusehen, warum man trotzdem dem Getreidebau das Wort redet, wenn auch nur in Verbindung mit anderen Kulturen. Nachdem Palästina — außer Gaza — im Hauran schon eine durchaus getreidebauende Provinz hat, vor allem aber in Mesopotamien in aller Kürze eine Kornkammer ersten Ranges entstehen wird, darf für unsere neuen jüdischen Siedlungen Getreidebau nicht mehr in Frage kommen. Ich habe, wenn für den Getreidebau bei uns Stimmung gemacht wird, immer das Gefühl, daß man annimmt, der jüdische Bauer könnte ohne Getreidebau nicht als voll angesehen werden. Wollen wir doch unsere jungen Siedlungen nicht aus doktrinären Gründen, noch weniger aber aus solchen eines vermeintlichein Prestiges gefährden! Durch die Ausschaltung des Getreidebaues brauchen wir ja immer noch keine Monokultur zu haben: Außer den Pflanzungskulturen ist mit intensivster Viehwirtschaft intensivster Futter- und Gartenbau zu verbinden. Der Krieg ist vorüber, die Kriegspsychosen aber leider noch nicht. Die Forderung der Autarkie für Palästina läßt sich wohl kaum anders erklären. Wenn sie überhaupt einen Sinn hat, dann doch nur für ein großes Reich, nicht aber für ein kleines Ländchen wie Palästina, worauf schon Warburg in „Volk und Land“ *) mit Recht hingewiesen hat. *) Heft 5, Sp. 137. Im Falle eines Krieges bestehen zwei Möglichkeiten: entweder respektieren die Völker die Neutralität Palästinas, dann ist die Autarkie ohne Bedeutung, weil dann Palästina noch leichter als die binnenländische Schweiz verproviantiert werden kann; oder aber sie nehmen auf die Neutralität Palästinas keine Rücksicht, dann nützt uns alle Autarkie nichts, auch wenn wir eine chinesische Mauer um Palästina ziehen. Es wird ja bei der geographischen Lage Palästinas niemals von uns abhängen, ob wir in Kämpfe der Mächte — die trotz Völkerbund und Schiedsgericht vielleicht doch noch einmal stattfinden — hineingezogen werden oder nicht. Neben der landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaft und der Einzelwirtschaft dürfte als dritte Form die der landwirtschaftlichen offenem Gesellschaft — ein Typ, der noch nicht vorhanden ist — speziell für die jüdische Kolonisation von Bedeutung werden können. Unseren jüdischen Einwanderern, die hauptsächlich aus dem kaufmännischen und gewerblichen Leben kommen, ist die offene Gesellschaft ja vertraut. Im Geigensatz zur Genossenschaft verbindet die Gesellschaft, bei der sich 2, 3 oder mehr Personen zum gemeinsamen Betrieb der Landwirtschaft vereinigen, alle Vorzüge des Klein- und des Großbetriebs. Insbesondere möchte ich hier nennen, daß das stehende Betriebskapital (Gebäude, Maschinen, Zugtiere usw.) viel besser ausgenützt wird als im Kleinbetrieb, daß aber im Gegensatz zur größeren Einzelwirtschaft dem Betrieb schon durch seine Verfassung eine größere Zahl intensiv interessierter Arbeitskräfte in den Inhabern und deren Familien zur Verfügung steht. Für unsere speziellen Verhältnisse ergibt sich ferner, daß es leichter sein wird, z. B. für je eine Gruppe von vier, einen fachmännischen Teilhaber zu finden als vier Fachleute, daß ferner die unseren künftigen Kolonisten zu erteilende landwirtschaftliche Ausbildung eine mehr spezialistische sein kann, statt der sonst erforderlichen allgemeinen (der eine wird Spezialist für Viehzucht, der zweite für Gartenbau, der dritte für Pflanzungskulturen usw., und. jeder ist je nach Jahreszeit und Bedarf Gehilfe des andern), wodurch in kürzerer Zeit eine bessere Ausbildung erzielt wird. Auf diese Weise kann auch der nichtfachmännische Kapitalist mit einem Landwirt ohne Kapital gemeinsam die Landwirtschaft betreiben, während ohne Zusammenschluß beiden die selbständige landwirtschaftliche Existenzmöglichkeit fehlen würde. Obwohl ich glaube, in vorstehenden Ausführungen*) gezeigt zu haben, daß eine Massenkoloni- *) Sie entsprechen (mit unwesentlichen Aenderungen) einem Artikel, den ich bereits im Januar der „Jüdischen Rundschau“ einreichte. Ich konnte aber den Abdruck trotz wiederholter Vorstellungen und obwohl ich Mitglied des Zentralkomitees bin, nicht durchsetzen, offenbar weil die Redaktion der Rundschau der Meinung ist, daß Streitfragen am besten durch Mundtotmaichen des Gegners entschieden werden. Anmerkung des Herausgebers: i Die Zeitschrift „Volk und Land“ hat mit den J inneren Angelegenheiten keiner Partei etwas zu

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