Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 8-9 (20.2.1919)
- Date
- 1919-02-20
- Page
- Seite 281-282 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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281 VOLK UND LAND 282 Bagdadbahn Zu Beginn des Krieges wären nur die Bruchstücke von Konia bis zum Nordfuß dies zilizischen Taurus, vom Südfuß des Gebirges bis zum Euphrat mit Stichbahnen nach Alexandrette und Aleppo, ferner die Brücke über den Euphrat und die Strecke vom Fluß bis Ras el Ain, endlich das Stück Samarra—Bagdad fertig. Im Bau waren noch die Strecke durch den Taurus (39 km) Und das Mittelstück der Bahn Ras el Ain— Samarra (541 km). Oestlicb des Euphrats wurde noch am Amanustunnel gearbeitet. Der Bau der Bahn wurde auch während des Krieges fortgesetzt. Man hoffte, sie bis Ende 1916 fertigzustellen und in voller Ausdehnung von Konia bis Bagdad dem Verkehr zu übergeben. Das Ziel ließ sich nicht erreichen, weil die Tunnelbauten im zilizischen Taurus von im ganzen 11,5 km Länge mehr Zeit und Kräfte, als erwartet, erforderten und das Oberbau-Material für den mittleren Teil der Bahn von Ras el Ain bis Samarra nicht herbeizuschaffen war. Für den schwierigen Taurusübergang müßten noch bis in die letzte Zeit hinein umfangreiche Automobiltransporfe bereitgestellt werden, um unliebsame Stockungen auf den Bahnstrecken zu vermeiden. Die Bahn hat die Spurweite der deutschen Vollbahnen, ist aber nur eingleisig. Die „Times“ berichtet, daß die neue Bagdadlinie wahrscheinlich in zwei Jahren vollendet sein wird. Der westliche Endpunkt dieser vielumstrittenen Linie wird nicht Haidar-Pascha an der asiatischen Küste des Bosporus sein, sondern Alexandrette. . Bei Abschluß des Waffenstillstandes zwischen der Türkei und der Entente war die Bahn, von Aleppo und Nissiblin ausgehend, bis etwa 160 km vor Mossul fertiggestellt. Zwischen Bagdad und Mossul hatten die Deutschen die Linie auf dem rechten Tigrisufer bis Samarra geführt. General Marshall hat die Linie seither bis Tekrit ausbauen lassen. Im ganzen bleiben noch 329 km fertigzustellen. PALAEST1NA Palästina-Tagung der zionistischen Vereinigung für Deutschland Die Zionistische Vereinigung für Deutschland gibt folgendes Programm für ihren Palästina-Delegiertentag bekannt. Wir bringen demnächst den Wortlaut der offiziellen Referate und! werden über den Verlauf der Tagung ausführlich berichten. 1. Tag. 1. „Die politische Form des Gemeinwesens in Palästina“: Richard L i c h t h e i m. 2. Diskussion. 3. „Ansiedhingsmöglichkeiten“ (allgemeine Landesverhältnisse Palästinas, Fragen der Landwirtschaft, der Industrie, des Handels und der öffentlichen Arbeiten, Berufsberatung): Davis T r i e t s c h. 4. Diskussion. 2. Tag. 1. Unterreferate über sanitäre Fragen: a) allgemeine: Dr. Brünn; b) spezielle: Dr. Auerbach. Baufragen: Regierungsbaumeister Baerwald „Frauenarbeit in Palästina“: Fr. Sonia Gronemann. 2. Fortsetzung der Diskussion über das Referat von Davis Trietsch. 3. Tag. 1. „Die Finanzierung der Kolonisation“: Hans G o s 1 a r. 2. Diskussion. 4. Tag. 1. „Die Nationalisierung des Bodens“: Dr. Steruberg. 2. Diskussion. 3. „Kapital und Arbeit“: Dr. Max Strauß. 4. Diskussion. 5. Tag. 1. „Tradition und Gemeinwesen in Palästina“: (Referent wird noch bekannt gegeben.) 2. Diskussion. Zur Frage der Nationalisierung des Bodens! „Einen großen Raum in der öffentlichen Diskussion j nimmt gegenwärtig die Frage der Nationalisierung des \ Bodens ein, viel zu groß im Verhältnis zu ihrer praktischen Bedeutung. Denn Bodenspekulation und Großgrundbesitz lassen sich durch andere gesetzliche Maßnahmen ebenso beseitigen, wie durch das jüdische Obereigentum, während kapitalistische Wirtschaft auf Erbpachtboden an sich ebenso möglich ist, wie auf freiem Eigentum. Es bleibt also gewissermaßen die reine Idee übrig, eine schöne Geste. Verwirldidit ist die Nationalisierung des Gesamtbodens nirgends in der Welt, ausreichende Erfahrungen über sie liegen demnach nicht vor. Im altjüdischen Staate gib es kein Obereigentum am Boden; hingegen ist die gesamte Joweljahrgesetzgebung darauf angelegt, die Ansammlung des Bodens in einer Hand zu verhindern und den Boden der Familie zu .erhalten. Es ist Tatsache, daß das Grundstück am schonendsten behandelt, am liebevollsten versehen und am rationellsten bearbeitet wird, wenn der Bauer das Gefühl des Eigentums hat, wenn er in dem Bewußtsein lebt, daß alles, was er investiert, daß die Mühe und der Schweiß, den er in den Boden und in die Pflanzungen hrneinlegt, ihm oder seinen Kindern zugute kommt. Das Gefühl der Bodenständigkeit, die Liebe zur Scholle kann sich bei einem Pächter nicht so leicht herausbilden. Während also unsere altjüdischen Gesetze darauf ausr gingen, den freien imverschuldeten Bauern auf seinem Grund und Boden fest zu gründen, haben unsere jetzigen Bestrebungen die Wirkung, das Gefühl, daß der Bauer für sich und seine Nachkommen arbeitet, zu erschüttern. Ich verstehe nicht, weshalb in der ganzen , Diskussion dieser prinzipielle Unterschied bisher nicht : beachtet wurde. Ehen gelangt der Artikel von Max Rosenfeld ,Soziale Steintafeln“ (Der Jude, Nr 10) in meine Hände; er zitiert sogar die Stellen aus dem! Pentateuch, in welchem von der Agrargesetzgebung i die Rede ist, ohne den gewaltigen Unterschied zwischen | der wirtschaftlichen, auf Stetigkeit berechneten und j gleichzeitig gerechten Form der altjüdischen. Gesetzgebung und der jetzigen N ationalisderungsbewegimg, zu bemerken, welche die Gefahr in sich trägt, daß der Boden nicht gut verwertet, daß der Familiensinn gesprengt, das Heimatsgefühl verkümmert wird Land- 1 wirte werden mich verstehen. Für mich ist eine j Nationalisierung des Bodens nur diskutierbar, wenn! sie in der Weise vorgenommen wird, wie sie im alten Israel bestanden hat, d h. sie muß mit den größten Sicherheiten dafür ausgestattet sein, daß der Bauer für sich und seine Familie arbeitet, daß der Boden i intensiv bewirtschaftet wird, daß das Gefühl der Zufriedenheit und der Bodenständigkeit sich entwickeln | kann.! Fragen wir nun, wie ist die Nationalisierung durdij führbar, so gibt es zwei Wege: erstens durch Gesetzgebung, zweitens durch Ankauf des Bodens durch die jüdische Gemeinschaft, ad 1) Es wäre denkbar (politisch zwar unwahrscheinlich), daß ein Gesetz bestimmt, der gesamte Boden Palästinas solle jüdisches Obereigentum sein. Abgesehen davon, daß dies ein