Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 8-9 (20.2.1919)
- Date
- 1919-02-20
- Page
- Seite 265-266 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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265 VOLK UND LAND 266 festgestellt werden, daß es zunächst einmal nur der Initiative von Angehörigen der zionistischen Ortsgruppe gelungen ist, die sofortige Befreiung der Inhaftierten zu bewirken. Es geschah das im letzten Augenblick, als die Leute sich bereits im fahrbereiten Zuge befanden und es nur einiger Minuten Verspätung bedurft hätte, um ihren Abtransport nach Polen zur Tatsache zu machen. Die Art und Weise, in der diese Befreiung Üurchgesetzt wurde, ist ebenfalls sehr bezeichnend. Zunächst war es fast unmöglich, herauszubekommen, von welcher Seite eigentlich die Verhaftung befohlen worden war. Alle hierfür in Frage kommenden Behörden Hamburgs (einschließlich des Arbeiter- und Soldaten-Rates) lehnten die Verantwortung hierfür ab, und behaupteten, von der ganzen Angelegenheit nichts zu wissen. Festgestellt werden konnte schließlich nur, daß die (Abschiebung sämtlicher nicht deutscher Arbeiter erfolgte auf Grund einer Verfügung des Demobilmachungs- Kommissars beim Stellvertretenden Generalkommando, IX. Armeekorps in Altona. Diese Verfügung stützte sich auf einen Erlaß des Reichsamtes für wirtschaftliche Demobilmachung (vom 4. Dezember 1918), welcher diese Maßregel prinzipiell verfügt und es in das Ermessen der Kommissare bei den einzelnen Armeekorps stellt, je nach Lage des Arbeitsmarktes den Erlaß zur Ausj führung zu bringen. Das IX. Armeekorps als j erstes hielt den geeigneten Zeitpunkt bereits im : Januar für gekommen. i Durch Verhandlungen mit dem Demobil- I machungskommissar gelang es also, die ostjüdi- |_ sehen Arbeiter im letzten Moment noch aus dem j Zuge herauszuholen. Möglich war dies nur durch j einen Trick, der unter andern Umständen nicht gerade als fair gegolten hätte, der aber bei der Lage der Dinge als einzige Möglichkeit angewendet werden mußte. Einer der Herren (der übrigens nicht der zionistischen Ortsgruppe angehörte), gab namens der Gemeinde ohne deren Wissen die Erklärung ab, daß diese für Ernährung, Unterkunft und Wohlverhalten der Arbeiter Garantie leiste. Nachdem die Leute befreit waren, erhob sich die Frage, wie ihnen eine Existenzmöglichkeit zu sichern sei. Die Gemeinde, mit einem gewissen äußerlichen Rechtverärgert durch die Verantwortung, die man ihr ohne Befragen; zugeschoben hatte und behindert durch! allerhand bürokratische Kompetenzrücksichten, lehnte es zunächst entschieden ab, irgend etwas anderes für die ostjüdischen Arbeiter zu tun, als daß sie dieselben ihrer Fremdenfürsorge überwies. Das bedeutet praktisch, daß ein Teil der Leute Unterkunft in ihrem Obdachlosenasyl fand und daß alle eine Mahlzeit täglich in der jüdischen Kriegsküche erhielten. Jedoch wies die Gemeinde von Anfang an darauf hin, daß es unmöglich sei, diesen Zustand als dauernd zu etablieren. Ueberhaupt stellte sich die Gemeinde wenigstens in einigen ihrer einflußreichsten Vertreter auf den Standpunkt, daß die Befreiung der Ostjuden eine zwar gutgemeinte, aber absolut unbesonnene Handlung gewesen sei, die zu den unmöglichsten Konsequenzen führen müsse. Nachdem auf diese Art und Weise drei Wochen um Verhandlungen zugebracht worden waren, die zu keinem andern Resultat führten, als Haß man den j | Leuten erlaubte, in Hamburg zu bleiben, ihnen aber weder die Wiederaufnahme der Arbeit gestattete, noch ihnen Erwerbslosenunterstützung zahlte, erklärten die Ostjuden, daß auf irgendeine Weise ein Ende gemacht werden müsse,' da sie ihre sämtlichen Ersparnisse aufgezehrt und zum Teil bereits ihre Kleidung und Wäsche versetzt hätten, um leben zu können. Sollte sich nicht in kürzester Frist eine Aenderung der Lage herbeiführen lassen, so wären sie gezwungen, trotz aller Besorgnis nach Polen zurückzukehren. Da bekannt war, daß um diese Zeit eine gemeinschaftliche Sitzung von Vertretern der drei jüdischen Gemeinden Hamburg, Altona und Wandsbeck, der Logen und der Ortsgruppen der großen jüdischen Wohlfahrtsverbände in Sachen der Ostjuden stattfinden sollte, wurde beschlossen, den Schreiber dieser Zeilen als Vertreter der Arbeiter dorthin zu delegieren, um deren Wünsche in Form einer Adresse vorzulsgen und ihre Interessen zu vertreten. Der Verlauf dieser Sitzung war ebenfalls sehr bezeichnend. Sie wurde zum Teil dazu benutzt, um abermals heftige Angriffe gegen die Initiative der Zionisten zu richten. Gerade der Vertreter des HilfsVereins der Deutschen Juden stellte sich mit einer kaum glaublichen Hartnäckigkeit auf den (vom Hilfsverein sicher nicht gebilligten) Standpunkt, daß eben nichts anders übrig bleibe, als die Leute so schnell als möglich nach Polen zu schicken, da, wie allerseits festgestellt wurde, ein Abtransport in irgendein neutrales Land ausgeschlossen sei. Auf Antrag des Schreibers dieser Zeilen wurde beschlossen, vor einer endgültigen Beschlußfassung ihn zur Unterhandlung mit den maßgebenden Stellen nach Berlin zu schicken. Bis dahin sollte die Gemeinde den jüdischen Arbeitern außer der Speisung in der Kriegsküche eine tägliche Erwerbslosenunterstützung von 2,50 Mark pro Tag und Kopf gewähren. Der Schreiber dieses wurde also zunächst beim zuständigen Dezernenten im Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung vorstellig. Es würde ihm dort erklärt, daß die gesamten Maßnahmen von A bis Z ungesetzlich seien und keinesfalls dem Sinne der Verfügung vom 4. Dezember entsprächen. Denn diese sähe zwar den Abtransport aller niChtdeutschen Arbeiter in ihre Heimat vor, aber selbstverständlich nur dann, wenn hiergegen keine politischen Bedenken glaubhaft gemacf.it werden könnten. Es sei selbstverständlich ausgeschlossen, ostjüdische Arbeiter durch den Abtransport nach Polen der Pogromgefahr auszusetzen. Erkenne man dies an, so dürfe/ man selbstverständlich audi diese Leute nicht aus der Arbeit jagen oder, falls dies widerrechtlich geschah, ihnen die Erwerbslose nunterstützung nicht vorenthalten. Das Amt sagte zu, in einem Brief des Staatssekretärs Koeth diesen seinen Standpunkt dem Hamburger Arbeiter¬ und Soldaten-Rat mitzuteilen. Man setzt wohl mit Recht voraus, daß diese Entscheidung für künftige F,älle von der größten Bedeutung sein wird und im Falle der Wiederholung der Hamburger Ereignisse an andern Orten die Möglichkeit bieten wird, erfolgreich dagegen vorzugehen. Für Hamburg kam diese Entscheidung aber zu spät, um praktisch verwertet zu werden. Es