Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 8-9 (20.2.1919)
- Date
- 1919-02-20
- Page
- Seite 263-264 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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263 Ein großer Uebeistand in den Dörfern ist die entsetzliche Fliegenpluge, die mit den unhygienischen Zuständen im Hof und in den Stallungen zusammenhängt. Hier müßte eine energische Bekämpfung einsetzen, die staatlich unterstützt und überwacht wird und sich nicht nur auf die Fliegen, sondern auch auf andere unbequeme Quälgeister erstreckt. Zum Schluß seien noch folgende Forderungen auf gestellt: 1. Vor Beginn der künftigen Kolonisationstätigkeit ist von Ingenieuren, sachverständigen 264 Aerzten und Landeskundigen eine Bauordnung aufzustellen. 2. Für alle Bauten ist die Genehmigung der Pläne einzuholen. 3. Um die notwendigen hygienischen Anforderungen an neue städtische Siedlungen und' Wohnungen rechtzeitig vollständig zur Geltung zu1 bringen, ist es notwendig, daß in den Körperschaften, die sich mit Entwertung, Begutachtung, Genehmigung und Ueberwachung von Stadtbebauungsplänen und Einzelgebäuden befassen, ein stimmberechtigter sachverständiger Airzt hinzugezogen wird. VOLK UND LAND ZUR LAGE DER OSTJUEDISCHEN ARBEITER IN DEUTSCHLAND Von C. Z. Klötzel. Vorbemerkung: lm Laufe des Krieges sind infolge der ausgedehnten Werbetätigkeit deutscher industrieller Unternehmer eine größere Anzahl jüdischer Arbeiter nach Deutschland gekommen. Nachdem mit Kriegsende und mit Beginn der wirtschaftlichen Demobilmachung eine sich ständig mehrende Arbeitsnot in Deutschland ausgebrochen ist, die dazu führte, daß man, die nichtdeutschen Arbeiter aus den Betrieben entfernte und in ihre Heimat abschob, ist die Lage dieser ostjüdischen Arbeiter, denen die Rückkehr in ihre sogenannte „Heimat“ aus leicht begreiflichen Gründen unmöglich ist, äußerst schvyierig geworden. Die im folgenden geschilderten Vorgänge beweisen, daß eine schnelle und einheitliche Lösung dieser Frage unerläßlich ist. Im Jahre 1916 waren zirka 70 Arbeiter jüdischer Nationalität und polnischer Staatszugehörigkeit durch Anwerbung im freien Arbeitsvertrage nach Hamburg gekommen, von denen ungefähr die Hälfte auf der Vulkanwerft, die andere Hälfte in einer Jutespinnerei Arbeit aufnahmen. Diese Leute, die zum größten Teil zur Kategorie der Schwerstarbeiter gezählt wurden, haben sich nach Aussage beider Betriebsleitungen aufs beste bewährt. Im Januar 1919 wurden plötzlich sämtliche in Hamburg, Altona und Wansbeck während des Krieges beschäftigten jüdischen Arbeiter sowie alle diejenigen Ostjuden, die nicht bereits vor dem Kriege in den genannten Orten ansässig waren, durch Organe des Arbeiter- und Soldaten-Rates unter zum Teil 'ziemlich brutalen Formen verhaftet, und auf ein im Kuhwärder-Hafen liegendes Schiff gebracht, das früher der Internierung von Kriegsgefangenen gedient hatte. Die Betriebe mußten ihnen den Lohn für die gesetzliche Kündigungsfrist auszahlen, während die Arbeit sofort eingestellt werden mußte, resp. durch die Verhaftung unmöglich gemacht worden war. Auf dem Schiffe fanden die Ankömmlinge bereits mehrere Hundert nichtjüdische Polen vor, mit denen in derselben Weise verfahren worden war. Ein Vertreter der polnischen Rada erklärte, daß bereits in den nächsten Tagen sämtliche Internierte nach Polen gebracht werden würden. (Bemerkt sei, daß sich dieser polnische Vertreter nicht scheute, zu sagen, daß die Repatriierten demnächst Gelegenheit haben würden, als polnische Soldaten gegen Deutschland zu kämpfen.) Auf den Protest der jüdischen Arbeiter, daß sie keineswegs gewillt seien, sich der Gefahr auszusetzen, von ihren polnischen „Landsleuten“ in einem Pogrom erschlagen zu werden, antwortete der Agent, daß sämtliche Pogromgerüchte einschließlich der Nachrichten der deutschen Presse bestellte Hetzarbeit seien, und daß die jüdischen Arbeiter keinerlei Angst zu hegen brauchten. Allerdings sei es notwendig, daß auch die Juden sich widerspruchlos dem polnischen Staat einfügten und nicht etwa nationaljüdische Sonderbestrebungen unterhielten. Durch die sehr lässige Bewachung desfSchiffes und durch die Bestechlichkeit der Bewachenden war es einer Anzahl der Arbeiter möglich gewesen, ihr schwimmendes Gefängnis zu verlassen, und bei den jüdischen Instanzen Hilfe zu suchen. Se taten es an zwei Stellen gleichzeitig: bei der Jüdischen Gemeinde und bei der Zionistischen Ortsgruppe; außerdem appellierten die in Altona Ansässigen an die dortige Gemeinde. Es sei hierbei als charakteristisch bemerkt, daß es seit dem zweijährigen Aufenthalt der ostjüdischen Arbeiter zum ersten Mal geschah, daß die jüdische Oeffentlichkeit Hamburgs von ihrem Dasein Kenntnis erhielt. Die jüdische Gemeinde hatte vorher überhaupt nichts davon gewußt; die zionistische Ortsgruppe war erst kurz vorher mit ihnen in Fühlung getreten und zwar dadurch, daß nach zwei von ihr veranstalteten Volksversammlungen sich eine Anzahl dieser Leute bei ihr meldete, um sich für jüdische Arbeit amzubieten, und um einen ostjüdischen Verein ins Leben zu rufen. Es ist dann gelungen, durch Gründung des „Jüdischen Volksvereins Groß Hamburg“ einen vielversprechenden Anfang für die Zusammenarbeit zwischen Ostjuden und Westjuden zu machen. Ohne diese Fühlungnahme wäre es kaum möglich gewesen, in der zu schildernden Angelegenheit wirksame Hilfe zu leisten. Es erfolgte nun etwas, was für die Behandlung solcher Dinge nicht nur in Hamburg typisch ist: das gleichzeitige Vorgehen zweier verschiedener Stellen ohne vorherige Fühlungnahme. Man kann allerdings der Hamburger Gemeinde nicht den Vorwurf ersparen, daß sie sich nicht von vornherein mit all der Energie eingesetzt hat, die angesichts der prinzipiellen Wichtigkeit der Sache nötig gewesen wäre. Ohne den guten Willen der Gemeindeinstanzen anzweifeln zu wollen, muß doch