Volk und Land
- Journal
- Volk und Land
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1919)
- Date
- 1919-02-13
- Page
- Seite 219-220 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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219 VOLK und LAND 220 SOZIALES Kolonisation und Volkswesen Im Dezemberheft der „Neuen Jüdischen Monatshefte bringt Wlad. W. Kaplun-Kogan bemerkenswerte Darlegungen über die Wirkungen, der Jüdischen Wanderungen. In einer eingehenden Darstellung (die einen Auszug aus dem letzten Abschnitt einer demnächst erscheinenden Arbeit des Verfassers: „Die jüdischen Wanderungen in der neuesten Zeit“ bildet) bespricht er die Wirkungen im Auswanderungs- und Einwanderungslande. Im Einwanderungslande unterscheidet er, ob die Einwanderer sich einem geschlossenen volkswirtschaftlichen Organismus gegenüber befinden oder ob das Gebiet der neuen Siedelung noch einer festen Form in wirtschaftlicher Hinsicht ermangelt, ob es wirtschaftliches Neuland ist. Im ersten Falle stellt er rein passive Wirkungen für die Einwanderer fest. Die Einwanderer fügen sich lediglich in irgendeinen Zweig der Vorgefundenen Wirtschaft derart ein, daß die Art ihrer wirtschaftlichen Betätigung fast ausschließlich oder stark überwiegend von den Erfordernissen der neuen fremden Wirtschaft bedingt ist, mögen sie nun, wie z. B. in Amerika als Masse in das fremde Wirtschaftsgetriebe eingreifen oder wie z. B. in Deutschland in Abhängigkeit von einer gleichzeitig wirksamen dezentralisierenden Tendenz. Anders im zweiten Falle. Hier kann von einer Anpassung nicht die Rede sein, da der fremde Wirtschaftsorganismus fehlt. Hier bringen die natürlichen Verhältnisse es mit sich, daß die Einwanderer aktiv, aufbauend, schöpferisch sind. Es findet, sagt Kaplun- Kogan, eine Konzentration der wirtschaftlichen Kräfte der Einwanderung nach der Richtung eines Aufbaues des eigenen Wirtschaftsorganismus statt, dessen Aufbau hier nach den Wesensgesetzen der eingewanderten Massen und dann erst in zweiter Linie nach den natürlichen Bedingungen des Einwanderungslandes erfolgt. Im Gegensatz zu der durch Anpassung gekennzeichneten Einwanderung komme ein Ruihepunkt in die Bewegung, das Hin- und! Herwandern werde durch eine Kolonisation aufgehoben; der jüdische Emigrationsprozeß verwandele sich in einen Kolonisationsprozeß. Diese Wirkungen des zweiten Falles, meint Kaplun-Kogan^ würden in starkem Maße das Kennzeichen der neuen Wanderungsepoche des jüdischen Volkes sein, die nach dem Kriege einsetze. Palästina wird das Schulbeispiel sein. In welchem Maße Palästina die Wirkungen des zweiten Falles zeigen wird, hängt von dem Grade der Intensität der künftigen Wanderung ab. Auch Palästina besitzt bereits eine bestimmte primitive Wirtschaftsform, die bisher im wesentlichen die Stärke der Einwanderung bestimmt hat. Es ist einleuchtend, daß infolgedessen eine mehr oder weniger starke Anpassung der erwandernden Elemente an die Bedürfnisse des Landes hat stattfinden müssen. Diese Anpassung an das durch die Wirtschaftsform bedingte Landesbedürfnis und die damit in Zusammenhang stehende Einwanderungsstärke war in gewissem Sinne eine unabänderliche Tatsache. Unabänderlich insofern, als das nunmehr verflossene türkische Rechts- und Verwaltungssystem das wirtschaftliche Leben in enge Grenzen bannte, es verhinderte, aus den primitiven Formen herauszutreten, und nur eine ganz geringe und äußerst erschwerte Möglichkeit der Entwicklung bot. Nur im Rahmen dieser Möglichkeit war eine allmähliche Steigerung der Einwanderung gegeben, die aber immer nur dem sich anschmiegen konnte, was sie an Formen und Bedürfnissen im Lande vorfand. Dieser, eine gesunde Entwicklung der Wirtschaft des Landes hindernde Zwang eines rückständigen Rechts¬ und Verwaltungssystems wird in Zukunft fortfallen. Die Folge wird sein, daß fürderhin nicht mehr die alten primitiven Formen der Wirtschaft und das dadurch eingeengte Landesbedürfnis den Grad der Einwanderungsintensität zu regulieren brauchen. Die ungemessene Möglichkeit der Aenderung und Höherentwicklung der Wirtschaftsformen wird es zulassen, daß die Größe des Einwandererstromes rn Zukunft von einem anderen Faktor abhängig ist: von der natürlichen Men schenfassuingskraft des Landes. Die alten primitiven Formen und Bedürfnisse werden dann einer gesteigerten Einwanderung kein Hemmnis entgegenstellen. Sie werden nicht mehr die Kraft besitzen, die einwandernden Elemente zu zwingen, sich ihren Gesetzen zu unterwerfen. Der ihren Gesetzen nicht mehr entsprechende Strom der Einwanderung wird die brüchig gewordenen Dämme einreißen, über die Enge der bisherigen Ufer hinaustreten, die trockenen Niederungen überfluten und sich ein neues seiner Weite und seiner Stärke angemessenes Strombett graben. Jetzt ist, wie Kaplun-Kogan sagt, kein Platz für Passivität mehr. Die Masse der Einwanderer wird aktiv, weil sie die Möglichkeit hat, aktiv zu sein. Sie wird tätig in der Richtung des Aufbaues. Des Aufbaus eines eigenen Wirtschaftsorganismus, der „nach den Wesensgesetzen der eingewanderten Massen und dann erst in zweiter Linie nach den natürlichen Bedingungen des Einwanderungslandes erfolgt.“ Jenes Aufbaus, der nach einem wohlvorbereiteten den eigenen Bedürfnissen entsprechenden Schema erfolgt und der wiederum die Einwanderung durch einen gut überlegten Plan seinem Zwecke dienstbar macht. Die Emigration wird zur Kolonisation. Es mag dahingestellt bleiben, ob die für den kolonisatorischen Aufbau genannten wesentlichen Faktoren, die Wesensgesetze der eingewanderten Masse und die natürlichen Bedingungen des Landes, in das richtige Verhältnis zueinander gebracht sind. Jedenfalls scheint es lediglich auf sie anzukommen. Sie und nur sie allein scheinen die erstrebte innige Verschmelzung von Volk und Land zu gewährleisten. Im Interesse einer gut geleiteten Kolonisation scheint es somit zu liegen, alle Pläne in Einklang mit den Wesensgesetzen der einwandernden jüdischen Massen zu bringen; nur so werden Grundlagen geschaffen, die einen gesunden Aufbau, eine gesunde Weiterentwicklung garantieren. Eine die Wesensgesetze der Volksmassen nicht beachtende Kolonisation würde innerlich unnatürlich sein, an dieser Unnatur kranken und in ihrer Entwicklung gehemmt sein. Damit scheint das Gesetz festgelegt zu sein, in welcher Art und in welchem Umfange sich alle Berufsumstellung der einwandernden Bevölkerung zu vollziehen hat. Denn die Bedingungen des Landes und die Bedürfnisse der zu wandernden Volksmasse werden wahrscheinlich eine Berufsumstellung großer Schichten erforderlich machen. Ist sie erforderlich, so ist sie zum Nutzen eines gesunden und natürlichen Aufbaus am vorteilhaftesten so zu organisieren, daß alle Fähigkeiten und Anlagen des Volkes, die im Laufe der Jahrhunderte sich als Kraftquelle erwiesen haben, in möglichst ungehemmtem Maße zur Auswirkung gelangen können. Es darf einerseits nicht zu stark, wenn überhaupt, an solche Kräfte appelliert werden, von denen das Volk bisher keine Proben besonderer Leistungsfähigkeit gegeben hat. Andererseits dürfen keinerlei Anlagen zum Brachliegen verurteilt sein, die allem bisherigen Dasein lebendige Grundlage gewesen sind. So gelangen wir wieder zur Frage des landwirtschaftlichen Berufes, der anscheinend nicht in der Linie der Fähigkeiten der Juden liegt, dessen Bedeutung für die jüdische Siedelung in Palästina aber nicht zu bezweifeln ist Soviel wird man sagen können, daß weder der russische noch der deutsche Bauer als Vorbild landwirtschaftlicher Betätigung für Juden in Betracht ioom*