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Volk und Land · 1919-01-23 · Heft 4 (23.1.1919) · p. Seite 121-122

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 4 (23.1.1919)
Date
1919-01-23
Page
Seite 121-122 (sequence 15)
Language
German
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121 122 VOLK UND LAND „weil es eine girt geregelte Expedition unter Kontrolle der öffentlichen Meinung geben wird“. Der Moment, in dem d’ie Auswanderung nach Palästina wird organisiert werden müssen, naht, wie Herzl geahnt hat. Die Auswanderer werden in gleichartige Gruppen, in genossenschaftliche Verbindungen, Vereinigungen gelernter Arbeiter und Abteilungen ungelernter Arbeiter zusammengefaßt werden müssen. Die wohlorganisierten Gruppen und Einheiten werden die Aufgabe haben, das Volk für das Land und das Land für das Volk vorzubereiten. Wird die Bildung von Auswanderervereinigungen zur Organisierung einer jüdisch-nationalen Arbeitsarmee führen? Dies dürfte der Fall sein, denn die Interessen sowohl der jüdischen Arbeit "wie auch der jüdisch-nationalen Bewegung würden durch die Bildung, entsprechende Ausrüstung und wirksame Leitung einer solchen Armee in hohem Maße gefördert werden. Der vor dem Kriege entstandene „Haschomer“ und der kürzlich gegründete „Hechailuz“ dürften den Kern der kräftigen Arbeitsarmee bilden. Um Aufgaben von nationaler und sozialer Bedeutung zu lösen, darf nicht eine wie etwa die von der privaten Zion Commonwealth Company geplante oder den Zwecken einer anderen privaten Gesellschaft dienende industrielle Armee geschaffen werden. Was nottut, ist eine unter Mitwirkung der zionistischen Organisation ins Leben gerufene jüdisch-nationale Arbeitsarmee. Die Arbeitsarmee würde sich letzten Endes zu einem Instrumente der organisierten jüdisch-nationalen Bewegung entwickeln. Es kann dabei natürlich weder von einem Zwange noch von einer Konskription die Rede sein. Eine jüdische Arbeitsarmee kann lediglich als Ergebnis des freiwilligen Entschlusses junger Juden entstehen. Dieser Entstehungsprozeß dürfte die Beobachtung einer strengen Disziplin — ebenso wie es in einem kleineren Maßstab beim „Haschomer“ der Fall war — nicht ausschließen. Es gibt keinen Grund, an der Möglichkeit eines wohldisziplinierten Arbeitsheeres zu zweifeln, vorausgesetzt, daß die jüdische Arbeit mit Begeisterung an dieses Werk schreiten und die jüdisch-nationale Bewegung jedwede für die Erhaltung des Arbeitsheeres notwendige Unterstützung gewähren wird. Wenngleich völlig freiwillig, wird das Arbeitsheer dennoch das Prinzip der Anwerbung für ein gewisses Minimum von Jahren, sagen wir für zwei Jahre, anwenden. Ohne die Bedeutung des Heeres zu überschätzen oder eine andere Form von Einwanderungs- Organisationen überflüssig zu machen, müßte das Arbertsheer genau umgrenzte Ziele verfolgen. Es sollte sich in Palästina vorwiegend auf folgende Aufgaben beschränken : 1. Die Vorbereitung für Landwirtschaft und gewisse gewerbliche Fächer und 2. Ausführung von öffentlichen, für das Gemeinwesen wichtigen Arbeiten in Palästina. Nehmen wir am, daß jüdische Arbeit die ersten 5000 junge Leute organisiert hat und daß sich diese einem von den jüdischen Arbeitern und der allgemeinen nationalen Organisation gemeinsam gebildeten Komitee oder einem Ausschuß für nationale Arbeiten unterstellt haben. Was könnte dann getan werden? Vor allem wäre es erforderlich, daß jeder junge Mann des Heeres eine gewisse landwirtschaftliche oder gewerbliche Vorbereitung schon genossen haben’ soll. Das für unsere künftige Ansiedlung unentbehrliche Werk der praktischen Schulung könnte dann in vollem Maße in Verbindung miit dem Arbeitsheer vollbracht werden. Das erste Jahr des wohl eingerichteten Dienstes wäre der systematischen Schulung, der Bekämpfung der Saumseligkeit und des Mangels an Genauigkeit, der Aneignung einer 'Arbeitsmethode und der Vertrautmachung der Einzelnen mit einer bestimmten Beschäftigungsart, vornehmlich auf dem Gebiete der Landwirtschaft zu widmen, da Palästina meistens praktische Kenntnisse aul diesem Gebiete erfordert und die künftigen Ansiedler hauptsächlich auf diesem Gebiete mangelnde Vorbereitung aufweisen. Das zweite Jahr wäre der Ausführung öffentlicher, für das .Gemeinwesen wichtiger Arbeiten zu widmen. Urbarmachung der brach liegenden Ländereien, alle mit der Besitzergreifung von bisher unbebautem Boden zusammenhängenden Arbeiten, Varbereitungsarbeiten für die Gründung von neuen Ansiedlungen, Aufforstung-, Durchführung von sanitären Maßnahmen, Straßenbau usw. werden die Gebiete sein, auf welchen das Arbeitsheer unter geschulter Aufsicht seine Kräfte üben wird. - - Kein privates1 Unternehmen wird aus dem Arbeitsheer irgendwelchen Nutzen ziehen können. Als Entgelt für die im zweiten Dienstjahr geleistete Arbeit werden diie Mitglieder des Arbeitsheeres im ersten Jahre gebildet und geschult und während des zweiten ernährt und; bekleidet werden.*) Sollte die Bildung eines jüdischen Arbeitsheeres Tatsache werden, würfe es bei der schwierigen Aufgabe, das Volk für das Land und das Land für das Volk vorzubereiten, eine außerordentlich wichtige Rolle spielen. — Meiner Ansicht nach ist der hier mit kurzen Worten entworfene Plan zuverlässig und ausführbar. Ueberdies wirf die Aufstellung des ersten freiwilligen Heeres den Weg zu einem stehenden Arbeitsheer bahnen, welches sich in einem jüdischen Palästina zum. Muster eines stehenden bürgerlichen Heeres lm Gegensatz zu militärischen Heeren entwickeln wird. Mit oder ohne eine Zivilaushebung, im Gegensatz zur militärischen, wird künftighin im jüdischen Palästina jeder junge Mann zwei Jahre lang öffentlichen Dienst leisten müssen, — Die bürgerliche Armee wird dazu beitragen, aus Palästina ein hervorragendes Land zu machen, da diese Einrichtung in hohem Maße zur Verbreitung von Fachkenntnissen und zur Ausführung von öffentlichen, für das Gemeinwesen wichtigen Arbeiten verhelfen wirf. Agr. J. Oettinger. *) Anmerkung des Herausgebers: Es ist nicht recht zu verstehen, wovon die Arbeiter im ersten Jahre sich ernähren und bekleiden sollen. Gut angeleitete Arbeit auch ungelernter, 'wenn nur fähiger und williger Leute ist soviel immer wert, daß zum mindesten doch der Unterhalt „herauskonwnt“. Wenn Herr Oettinger weiter das Arbeitsheer zunächst aus wenigen Freiwilligen entstehen lassen wil£ um später zu einer allgemeinen Arbectsdienspflicht überzugehen, so schiene es mir viel vernünftiger, gleich von vornherein die allgemeine Dienstpflicht — zum mindesten für die entsprechenden Altersklassen — einzuführen. Allerdings gegen, ein anderes Aequivalent des „Staates“ als Nahrung und Kleidüng für die Hälfte der Zeit! Für zwei Jahre Arbeit kann unsere werdende Gemeinschaft diesen Helfern ebenfalls helfen, und zwar wenigstens — außer auskömmlichem Unterhalt für die gesamte Arbeitsdxenstzcit — zu eigenem Landbesitz und vielleicht auch zu provisorischer (wenn nicht definitiver) Unterkunft oder Wohnung. Dieser Landbesitz hätte aus einer kleinen Fläche vorbereiteten Landes zu bestehen, die für den vollen Unterhalt einer Familie genügt, — ein Aequivalent für zwei (oder auch drei). Jahre, das einen großen Teil unserer mittellosen Einwanderer veranlassen kann, sich freudig in den Dienst einer solchen allgemeinen Vorbereitungsarbeit zu stellen, die dem gesamten Ansiedehtngswerke zustatten käme. Freudig — das heißt mit Aufbietung der besten Kraft und ohne überspannte und hinderliche sozialistische Forderungen, die angesichts einer solchen Gegenleistung, die kein noch so radikales Gemeinwesen jemals einer ungelernten und mittellosen Arbeiterschaft geboten hat, auch sehr wenig angebracht wären. Wir werfen aut diese Möglichkeiten wesentlich ausführlicher noch zurückkommen. Die Ballodsche Anregung hat unserer Ansicht nach durch die Oettingersche Nutzanwendung nicht gewonnen.

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