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Volk und Land · 1919-01-09 · Heft 2 (9.1.1919) · p. Seite 45-46

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Journal
Volk und Land
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 2 (9.1.1919)
Date
1919-01-09
Page
Seite 45-46 (sequence 9)
Language
German
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45 VOLK UND LAND 46 Verbsausschreibungen auch die privaten technischen ( Kräfte herangezogen werden, denen im Uebrigen \ das Privatbauwesen als unbeschränkte Domäne vori behalten bleibt. Immerhin obliegt auch hier der I Verwaltung ein förderndes und kontrollierendes Einj greifen durch baukünstlerische Beratung, baupolizei-! liehe Prüfung und Ueberwachung der Ausführungen, Förderung des Baugenossenschaftswesens, Schaffung von vorbildlichen Beamten- und Arbeiterwohni häusern u. a. Industrie- und Maschinentechnik werj den gleichfalls Gegenstand privatwirtschaftlicher Betätigung sein, beanspruchen jedoch auch Unterstützung und Anregung durch Anstellung von Versuchen, Prüfung von Materialien und Maschinen und andere Maßnahmen. So sind gemeinwirischaftliche und private Arbeit zu einträchtigem, gemeinsamem Wirken berufen. Den Abschluß meiner Ausführungen soll ein Punkt bilden, der von ihrem ganzen Inhalt vorläufig am meisten Bedeutung und Aktualität für sich in Anspruch nehmen darf. Ihn möchte ich daher mit besonderem Nachdruck unterstreichen und der Beachtung unserer leitenden Kreise nahelegen. Sobald wir in Palästina freie Hand haben werden, müssen war unverzüglich daran gehen, energisch die Vorarbeiten in Angriff zu nehmen, ohne die eine großzügige, systematische Planung technischer Werke undenkbar ist. Um sie vor der Einwirkung von Zufälligkeiten und der Wiederholung anderwärts überwundener Fehler zu bew ahren, muß sie mit dem ganzen Rüstzeug des neuesten Standes der technischen Wissenschaft vorbereitet und durchgeführt werden. Nur dann wird sich die Technik des Vertrauens würdig erweisen, das Herzl in sie esetzt hat, als ein grundlegendes Mittel zum Aufau unseres „Altneulands“. Eine flüchtige Aufzählung soll ein Bild von den notwendigen Vorarbeiten geben, welche die Natur des Landes nach ihren Eigenschaften und technischen Möglichkeiten zu erforschen haben. Auf geographischem und naturwissenschaftlichem Gebiete läßt sich seit Jahrzehnten gesammeltes wissenschaftliches Material verwerten, dagegen ist die technische Seite bisher noch so gut wie unbearbeitet geblieben. Vorerst sind eine sorgfältige topographische Landesaufnahme und allgemeine Höhenvermessung durchzuführen. Sie werden nicht nur die Grundlage für die Bearbeitung technischer Entwürfe abgeben, sondern auch vielen anderen Zwecken dienen, .wie z. B. der Katastervermessung und Grenzfestlegung der Liegenschaften, die bis jetzt, mangels eines gesetzlichen Zwanges, nicht über dürftige Anfänge hinausgekommen sind. Meteorologische Beobachtungen, die durch ein Netz von Stationen in allen Landesteilen vorzunehmen sind, werden zuverlässige Aufschlüsse über Temperatur, Luftdruck, Feuchtigkeit der Atmosphäre, Windverhältnisse. Niederschlagsmengen u. a. geben. An den Flüssen und Seen werden hydrologische Aufnahmen durch regelmäßige Wasserstandsbeobachtungen, Messungen der Wassergeschwindigkeiten und Abflußmengen, Aufnahme von Längs- und Querprofilen usw. die Abflußverhältnisse, Wasservorräte und nutzbaren Energiemengen feststellen. Geologische und mineralogische Untersuchungen werden die Beschaffenheit der Erdrinde erforschen und die vorhandenen Mineralschätze ermitteln. Die Baudenkmäler des vorderen Orients aus Vergangenheit und Gegenwart müssen ebenso studiert werden wie technische Schöpfungen aus Ländern mit ähnlichen natürlichen Verhältnissen. Zur Vornahme dieser Vorarbeiten ist ein wissenschaftliches Amt zu gründen. In Verbindung mit ihim muß eine Zentralbaubehörde stehen, die in Auswertung der gewonnenen Ergebnisse die Bauprojekte aufstellen und ihre Durchführung leiten wird. Als weitere Institution wird eine mechanisch-technische Versuchsanstalt einzurichten sein, der wuchtige Aufgaben zufallen: chemisch-technische Untersuchungen über alle Roh-, Betriebs- und ^Brennstoffe, Festigkeitsprüfung von Baumaterialien, Versuche mit zu erprobenden Bauweisen, Prüfung von Maschinen und Durchführung von Betriehsversiithen u. dgl. Auch die landwirtschaftlichen Versuchsstationen werden bei der Lösung kulturtechnischer Aufgaben mitwirken, so durch Messung der Versickerung und Verdunstung des Wassers, Probeversuche von verschiedenen Be- und Entwrässerungsmethoden u. a. Schließlich ist dem technischen Unterrichtswesen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Eine Hochschule wäre vorläufig verfrüht, da die leitenden Kräfte fürs Erste noch auf die Ausbildung und Anregung durch die Technik des Westens angewiesen sein werden. Dagegen entspricht eine technische Mittelschule einem dringenden Bedürfnis, um geeignete, mit den Landesverhältnissen vertraute Baumeister, Bauführer, technische Hilfsorgane, Betriebsbeamte heranzubilden. Gewerbeschulen in allen größeren Städten hätten ihrerseits an der Hebung des Handwerkerstandes zu arbeiten, in dem sie sowohl den Lehrlingen eine gewisse theoretische und zeichnerische Ausbildung verschaffen,, als auch Meister und Gehilfen durch Kurse mit den technischen Fortschritten in Berührung erhalten. Die Schaffung dieser Institutionen und Angriffnahme der notwendigen Vorarbeiten wird eine unserer Erst; aufgaben sein. Die Kostenfrage darf angesichts ihres unschätzbaren, bleibenden Wertes keine Rolle spielen. Zur Durchführung sind die besten Spezialkräfte heranzuziehen, besonders solche, die sich! bereits im Orient oder unter ähnlichen Verhältnissen Erfahrungen erworben haben. Erst wenn die I Vorbereitungs- und Projektierungstätigkeit, für die I mehrere Jahre zu rechnen sind, abgeschlossen sein! wird, kann an den Beginn der eigentlichen Ar- J beiten geschritten werden. Zu ihrer Verwirklichung werden sie Jahrzehnte beanspruchen. Hierzu müssen sie in partielle Einzelaufgaben auf gelöst werden, die abschnittsweise, je nach dem Grade ihrer Notwendigkeit, nach einander zur Durchführung gelangen werden, doch wird stets als leitendes Prinzip festzuhalten sein: Unzusammenhängendes, planloses Arbeiten muß vermieden werden, um die Verzettelung von Kräften und Mitteln zu vermeiden. Alle technischen Werke müssen sich einem großen, einheitlichen Plane einfügen, für den nicht Sonderinteressen, sondern „das Gemeinwohl das höchste Gesetz sein“ muß.

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