Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 442 (sequence 448)
- Language
- German
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Zeugnisse des ersten Prager Juristen und Rabbiners Salomon Rappaport sowie einer Empfehlung der Stadthauptmannschaft ausweisen. Das Prager erzbischöfliche Konsistorium sprach zwar seine Verwunderung darüber aus, daß es nicht möglich gewesen wäre, einen geeigneten Kandidaten unter den zahlreichen heimischen jüngeren Juden, die an der Prager Universität Philosophie studierten, zu finden; aber, als der Verein durch Vorlage der Konkursakten nachwies, daß tatsächlich kein passenderer Kandidat vorhanden gewesen sei, wurde Kämpf mit Hofdekret vom 25. Dezember 1847 approbiert und ihm als einem Ausländer die Dispens von den nach dem Systemalpatente vom Jahre 1797 an die Rabbinatskandidaten gestellten Vorschriften erteilt.34 Dies geschah bereits zu einer Zeit, da das wachsende Bildungsniveau ein größeres Verständnis für die Besserungstendenzen des Vereines in breiteren Schichten der böhmischen Judenschaft mit sich gebracht hatte und der reformierte jüdische Ritus mit deutschen Gebeten und Predigten und mit Chorgesang unter Orgelbegleitung sich auch in den jüdischen Landgemeinden und Synagogen verheißungsvoll Bahn gebrochen hatte.35 Schon in der Mitte des Jahres 1837, als der bekannte fortschrittliche jüdische Lehrer Peter Beer sein Büchlein „Reminiscenzen" im Drucke herausgab,36 das eine kurze Übersicht über die Entwicklung der Verbesserungsbestrebungen des neuen jüdischen Vereines, an dessen Anfängen er einen so hervorragenden Anteil gehabt hatte, bot, konnte mit Befriedigung der erhebliche Fortschritt konstatiert werden, den dieser Gedanke von Beers erstem Vorschlage vom Jahre 1820 an gemacht hatte; Beer konnte weiter die berechtigte Hoffnung auf einen weiteren Sieg dieser Bestrebungen auch in den jüdischen Landgemeinden zum Ausdruck bringen. Allein er selbst fühlte damals noch die Notwendigkeit, alle obenangeführten Einwendungen aus Rabbinerkreisen gegen den Grundgedanken der neuen Reformbewegung eingehender zu widerlegen, ob es sich nun um die Einführung des Deutschen in die Synagogen, oder um die Berechtigung des Chorgesanges mit Orgelbegleitung handelte. Die Existenz des Vereines war jedoch schon damals unter dem Schutze der landesfürstlichen Behörden ganz sichergestellt, das Wissen um das Bedürfnis nach zeitgemäßen Verbesserungen am jüdischen gottesdienstlichen Ritus schon damals auch in die breiteren Schichten der böhmischen Judenschaft eingedrungen, und so war es nur eine Frage der Zeit, daß die veralteten Gewohnheiten gänzlich verschwanden. 443