Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 441 (sequence 446)
- Language
- German
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erzbischöflichen Konsistoriums, demnach gegen die Meinung des Referenten Grafen Hartmann. Mit Hofdekret vom 9. März 1839 wurde dem Dr. Sachs als Ausländer für die Erlangung des Rabbinates die Dispens von der Anforderung der hierländischen Studien erteilt, und dem Gubernium wurde bei dieser Gelegenheit ausgestellt, daß es die Grenzen seiner Machtbefugnisse überschritten habe, als es, wenngleich nur provisorisch, dem Dr. Sachs die Bestätigung in seinem Amt als Prediger erteilte.30 Als dann das Gubernium um eine strikte Entscheidung über die strittige Frage ersuchte, ob Dr. Sachs auch weiterhin der Aufsicht der Oberjuristen unterworfen bleiben solle, wurde es von der Hofkanzlei auf den ausdrücklichen Wortlaut des oben zitierten Hofdekretes verwiesen, wonach Dr. Sachs neben den drei Oberjuristen der vierte Rabbiner in Prag geworden sei, woraus auch sein Recht erfließe, selbständig und ohne Aufsicht der Juristen Trauungen und andere religiöse Handlungen vorzunehmen.31 Es geschah somit nach dem Wunsche des Vereines und des deutschen Predigers, und der Standpunkt des erzbischöflichen Konsistoriums siegte über das Votum des Gubernialreferenten. Der neue deutsche Prediger bewährte sich auf seinem Posten gut und gewann bald das Vertrauen seiner Glaubensgenossen und Ansehen in der ganzen Prager Judengemeinde. Bereits zum Schlüsse des Jahres 1838 wendeten sich etliche junge Leute, Studierende der jüdischen Theologie, an ihn mit der Bitte, ihnen Homiletik vorzutragen. Indem Dr. Sachs dem Stadthauptmann ein Gesuch um Bewilligung dieser Vorträge überreichte, erinnerte er daran, daß er dazu eigentlich nach seinen Instruktionen verpflichtet sei; die Vorträge hätten bloß ganz privaten Charakter und würden mit keinem Lehrstuhl kollidieren. Das Gesuch des Dr. Sachs empfahl auch Dr. W. Wessely, indem er zu bedenken gab, daß in Prag keine Anstalt zur Heranbildung jüdischer Theologen bestehe, so daß die Rabbinats- und Predigtamtskandidaten auf sich selbst angewiesen seien, da sie keine öffentliche Ausbildung hätten. Wessely empfahl auch die Persönlichkeit des Dr. Sachs, der für die Vorträge die nötigen Kenntnisse besitze und sich während seiner Prager Wirksamkeit namentlich als Redner gut bewährt habe. Auch das Gutachten des Stadthauptmanns Hoch klang günstig; er betonte besonders, daß die homiletischen Vorträge des Dr. Sachs nur den gereinigten Dogmen des israelitischen Kultus entsprechen und die Herzen der Jugend vom Zynismus der talmudischen Grundsätze befreien, so daß dadurch nicht nur der Staat, sondern auch die jungen Juden den Gewinn davontrügen, da sie für einen der Zeit angemessenen Glauben gewonnen würden. Der Stadthauptmann empfahl gleichfalls, dem Dr. Sachs die Abhaltung der Vorträge zu bewilligen, allein unter der Bedingung, daß er auf Verlangen seine Vorträge dem erzbischöflichen Konsistorium zur Kontrolle vorlege. 31 441