Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 436 (sequence 441)
- Language
- German
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den guten Willen zur allgemeinen Einführung des gereinigten Gottesdienstes nur vortäuschten, in Wirklichkeit aber bestrebt seien, die alten, tief eingewurzelten abergläubischen Gewohnheiten aufrechtzuerhalten; sie hielten sich selbst für die einzigen Orthodoxen und betrachteten die Neuerer als Schismatiker. Es wäre doch absurd, daß die Orthodoxen eine schismatische Sache unterstützen, die Zwietracht vergrößern, die Rechtgläubigen auf die Seite der Schismatiker hinüberführen, dabei selbst Orthodoxe bleiben und zum Schlüsse ganz allein, ohne Anhänger, als Rechtgläubige übrigbleiben wollten. Wenn die Leitung schlecht ist, könne nichts Gutes herauskommen. Der Verein für verbesserten Gottesdienst erstarke nicht und werde Vorurteil und Aberglauben nicht ausmerzen, wenn die Oberjuristen gegen ihn wirken und ihre Aufsicht über den neuen deutschen Prediger bestätigt würde. Die Subordination des deutschen Predigers unter die Oberjuristen könne jedoch auch vom hierarchischen Gesichtspunkte aus nicht gutgeheißen werden — fuhr das Konsistorium in seinem ablehnenden Gutachten fort. Die Hierarchie sei das eigentliche Element der christlichen Kirche, dem Judentum sei sie aber fremd. In der heiligen Schrift sei nirgends auch nur eine Spur der göttlichen Einrichtung einer Hierarchie für den jüdischen Tempel zu der Zeit zu finden, da das jüdische Volk noch das auserwählte Volk Gottes war. Das, was entstand, als die Juden aufgehört hätten, das auserwählte Volk zu sein, beruhe auf historischer Entwicklung und auch das sei in der strittigen Art in keinem Staate, wohin immer sich die Juden zerstreut hätten, eingeführt worden. Jeder jüdische Tempel habe selbständig seinen eigenen Vorsteher, und nirgends sei es zur Einrichtung eines Zentralorgans einer besonderen Einheit gekommen. Jede jüdische Gemeinde bilde allerdings eine Religionsgesellschaft und jede Religionsgesellschaft bedürfe immer einer Aufsicht. Eine Aufsicht fehle aber auch dem neuen jüdischen Vereine nicht und dürfe ihm nicht fehlen — es übe sie die politische Behörde im Verein mit der Stadthauptmannschaft aus. Eine Aufsicht liege auch darin, daß die Predigten nur deutsch erfolgen und daß der deutsche Gottesdienst auch zum überwiegenden Teile in der alten Synagoge abgehalten werde, die jedem zugänglich und zu der der Zutritt Juden und Christen gestattet sei. Das sei eine hinreichende Gewähr dafür, daß dort nichts geschehen könne, was den Staat, die Sittlichkeit und die öffentliche Ordnung gefährden könnte. Für nationalistische Lehren sei auch der gebildete Jude bisher wenig empfänglich, und für die Oberjuristen, die darüber wachen sollen, seien diese Lehren unverständlich. Die Unterstellung des deutschen Predigers unter die Juristen könnte höchstens die Gewinnsucht unterstützen, die Befürchtung vor dem Verluste der Einnahmen der Oberjuristen, was bei ihnen sicherlich der wichtigste Gesichtspunkt sei, der 436 26