Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 433 (sequence 438)
- Language
- German
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des Predigers Dr. Sachs und ordnete über Empfehlung des Stadthauptmanns Hoch an, daß die Ältesten der Prager jüdischen Gemeinde zur Unterstützung des Vereines und zur Verbreitung des verbesserten Gottesdienstes aufgefordert werden sollten.23 Ebenso wie der frühere deutsche Prediger Dr. Zunz, so stieß auch Dr. Sachs bald auf den Widerstand von Seiten der Oberjuristen, denen er nach der Entscheidung des Guberniums unterordnet war. Das Gubernium bewilligte ihm zwar unterm 30. Juni 1837 die Delegation für die Vornahme jüdischer Trauungen, falls er den Oberjuristen die gehörigen Gebühren bezahle, daraus folgte aber, daß ihn die Oberjuristen zu diesen Aufgaben nach ihrem bloßen Gutdünken delegieren konnten. Bald zeigte es sich jedoch, daß sie nicht den guten Willen zu dieser Delegierung hatten, und daß diese Einschränkung der Rechtsstellung des neuen deutschen Predigers zu ständigen Reibungen und Unannehmlichkeiten führen werde. Der Vereinsausschuß sah sich deshalb genötigt, sich Ende August 1887 neuerdings mit der Bitte an das Gubernium zu wenden, es möge dem Dr. Sachs die Vornahme jüdischer Trauungen in der alten Synagoge nach dem Wunsche der Brautleute und ausschließlich nur innerhalb seiner Diözese ohne ausdrückliche Delegation und Einwilligung seitens der Oberjuristen und das auch nur dann gestatten, wenn sich die Brautleute mit einer Bestätigung über die Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühren an die Oberjuristen ausweisen. Zur Unterstützung seines Ansuchens verwies der Verein von neuem darauf, daß Dr. Sachs nach den rabbinischen Gesetzen zur Vornahme von Trauungen voll berechtigt sei, so wie sie z. B. der Prediger N. Mannheimer als erster Religionslehrer in Wien ohne jedwede Delegation zusammen mit anderen religiösen Funktionen vornehme. Wie früher trat auch diesmal der Stadthauptmann Hoch auf Seite des Vereines. Auch der Vorsteher der Prager jüdischen Gemeinde Landau, dem Hoch das Gesuch des Vereines mit seinem Gutachten vorlegte, sprach damit seine volle Zustimmung aus, und ebenso stellte er bei dieser Gelegenheit dem Prediger Dr. Sachs das beste Zeugnis aus. Hoch machte das Gubernium nachdrücklich darauf aufmerksam, daß die Verweigerung der Trauungen unstreitig zum Schaden einer weiteren gedeihlichen Tätigkeit des Vereines gereichen müsse, und empfahl deshalb, dem Gesuche des Vereines stattzugeben und dem Prediger der alten Synagoge nach dem Wiener Vorbilde nicht nur die Vornahme jüdischer Trauungen, sondern auch aller sonstigen religiösen Funktionen zu gestatten, die die anderen Rabbiner an den Prager Synagogen und auch auf dem Lande ausüben, da sonst seine Tätigkeit und seine Erfolge gehemmt würden. Ähnlich wie Landau, stellte auch Hoch dem Dr. Sachs das beste Zeugnis aus, daß er ein gebildeter Schriftsteller sei, sich gut ver- 23 433