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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 430

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 430 (sequence 435)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4237-2648586
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Der Verein schloß seine umfangreichen Auseinandersetzungen mit der wiederholten Behauptung, daß die Oberjuristen weder befähigt, noch befugt seien, die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Vereines und dessen Prediger auszuüben, und daß sie den Verein von Anfang an zugrunderichten würden, wenn ihnen diese Aufsicht überlassen würde. Übrigens vollzögen sich alle Leistungen des Predigers öffentlich und in einer jedermann verständlichen Landessprache, so daß der Verein ständig unter öffentlicher Kontrolle stehe. Indem der Ausschuß deshalb sein Ansuchen um Befreiung seines Predigers von der angeordneten Oberaufsicht der Oberjuristen wiederholte, betonte er, durch die Tendenz des Vereines zum Wohle der Gläubigen und des Staates in der Hoffnung beizutragen, daß der neue Gottesdienst sicherlich eine neue Epoche des Wohles der jüdischen Untertanen hervorrufen werde.18 Der Gubernialreferent Gr. Hartmann, auf dessen Gutachten hin es zu der obenerwähnten Entscheidung über die Unterstellung des deutschen Predigers unter die Oberaufsicht der Oberjuristen gekommen war, konnte nun freilich in dieser grundsätzlichen Frage nicht gut vor den Ausführungen des Vereines zurückweichen und beharrte in der Tat auch dann auf seinem früheren opportunistischen Standpunkt. Er wies in seinem Referate neuerlich darauf hin, daß das Gubernium mit seiner Forderung nach Aufsicht verhindern wollte, daß die Rabbiner den Verein als eine zersetzende Sekte erklären könnten und daß es so zu Zwistigkeiten in der Prager Judenschaft käme, da es doch bekannt sei, daß der Verein dem ungebildeten Teil der Judenschaft ohnehin schon ein Greuel sei. Übrigens hätten die gleichen Vereinsmitglieder, die dieses Memorandum unterschrieben, noch vor einem Jahre den ersten Oberjuristen Samuel Kauders, als es um seine Ernennung ging, warm empfohlen, indem sie seine wissenschaftliche Bildung und seine Verdienste in der Funktion des Kreisrabbiners gerühmt hätten, und auch Samuel Freund sei vom dritten zum zweiten Oberjuristen hauptsächlich deshalb ernannt worden, weil er sich durch seine Zustimmung zur Einführung des verbesserten Kultus in Prag Verdienste erworben habe. Eine Oberaufsicht über den jüdischen Gottesdienst sei notwendig, so führte der Referent aus, und werde seit undenklichen Zeiten von den Oberjuristen ausgeübt. Deren zivilrechtliche Machtvollkommenheit habe zwar aufgehört, aber ihre religiöse Stellung sei unverändert geblieben. An diesem grundsätzlichen Standpunkte des Guberniums könne auch der Entschluß des Dr. Zunz nichts ändern, lieber auf die Predigerstelle zu verzichten, als sich den Oberjuristen zu unterwerfen — es gebe genug andere Kandidaten. Dr. Zunz sei zudem Ausländer, auch im Auslande graduiert, so daß seine Ernennung nach Prag auch keineswegs wünschenswert sei. Übrigens sei die Oberaufsicht nach der Meinung des Referenten auch deshalb 430 20

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