Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 425 (sequence 430)
- Language
- German
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Die formale Übergabe der alten Synagoge an den Verein zur Benützung zwecks Einführung des neuen gottesdienstlichen Kultus nach dem Muster des Wiener Tempels mit deutschen Gebeten, Predigten und Orgelbegleitung bedeutete für den Verein die Möglichkeit, an die tatsächliche Erfüllung seines Reformprogrammes zu schreiten. Die Eröffnungsfeier am 12. Feber als dem Geburtstage des Kaisers, mit welcher die Tätigkeit des Vereines in der alten Synagoge begonnen werden sollte, sollte gleichzeitig die breiteren Schichten der Prager Judenschaft von Neuem auf den Verein und seine Bestrebungen aufmerksam machen und ihm weitere Mitglieder gewinnen. Nach dem genehmigten Programme sollte die Feier in der ausgeschmückten alten Synagoge um neun Uhr vormittag mit einem gesungenen Einleitungsgebete Matowo, das von einem Knabenchor einstudiert worden war, beginnen, worauf nach einem vom Vorsteher der Judengemeinde M. J. Landau verfaßten Festpsalm der Vorsteher der alten Synagoge aufgefordert werden sollte, den Vertretern des Vereines die Schlüssel und das Inventar der Synagoge zu übergeben, wobei die schmeichelhafte und den Vereinsbestrebungen günstige Zuschrift des Guberniums vom 30. Jänner verlesen werden sollte. Nach einer Festrede des Kreisrabbiners Dr. Frankel und einem hebräischen Gebete für das Heil des Kaisers und der Absingung der Hymne sollten sich die Teilnehmer in das jüdische Rathaus begeben, wo sodann im Beisein der Regierungskommissäre ein Protokoll über die Übergabe der Synagoge an den Verein aufgenommen werden sollte. Die gelungene Feier führte dem Verein viele neue Mitglieder zu. Die Feier mußte allerdings in der noch nicht hergerichteten Synagoge vor sich gehen, da deren schlechter Zustand nicht gestattete, darin einen richtigen Gottesdienst abzuhalten. Es mußte deshalb zu ihrer gründlichen inneren und äußeren Adaptierung geschritten werden, deren Durchführung nach einer Entscheidung des Guberniums dem Verein selbst zur Last fiel. Da eine, unter der Mitgliedschaft im Juni und Juli 1835 vorgenommene private Sammlung nur 7785 fl. Konv. M. einbrachte, die nicht hinreichten, um den Umbau der Synagoge und der beiden angrenzenden Häuser durchzuführen, wendete sich der Vereinsausschuß Anfangs Juli an das Gubernialpräsidium mit der Bitte, ihm eine fünfprozentige verzinsliche Anleihe von 15.000 fl. mit Obligationen zu je 50 fl. zu bewilligen, wobei er sich darauf berief, daß auch der Wiener Tempel auf ähnliche Art entstanden sei, der dem Prager Vereine zum Vorbild gedient habe. Das Gubernium willfahrte dem Ansuchen des Vereines mit Erlaß vom 22. Oktober 1835 unter der Bedingung, daß die Regierung für diese Anleihe, die doch Sache privaten Vertrauens der Gläubiger zum Vereine sei, keine Haftung übernehme, und daß deren Ertrag lediglich der Adaptierung der alten Synagoge und der beiden 15 425