Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 423 (sequence 428)
- Language
- German
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das gottesdienstliche Lokal beschafft und eingerichtet, aus welchen Mitteln es erhalten werde, welche jüdischen Schichten am neuen Gottesdienste teilnehmen, ob alle oder nur die gebildeteren Juden, wie sich die Reform bewährt habe, und schließlich, was für einer Förderung sich die neuen Bestrebungen von Seiten der Behörden erfreuten. Als dann die beiden verlangten Berichte eingelangt waren, trat das Gubernium das Gesuch, wie üblich, mit allen zugehörigen Akten am 28. Juli 1833 der Stadthauptmannschaft zur Äußerung ab. Der Bürgermeister Sporschill, der, wie wir bereits gehört haben, im Prinzip den Tendenzen des neuen Vereines geneigt war, konnte nicht anders, als objektiv auf die rechtlichen Schwierigkeiten hinzuweisen, die sich aus dem nicht geregelten Verhältnisse zu den Eigentümern der Sitze in der alten Synagoge ergaben, und versprach, sich um die endliche Einberufung der Kommission zur Revision der in den Büchern über die Besitzverhältnisse an den Plätzen in den Prager Synagogen herrschenden Unordnung zu bemühen, denn diese Kommission sei bereits vor mehreren Jahren eingesetzt worden, bisher aber überhaupt noch nicht zusammengetreten. Die Kommission sollte mit ihren Arbeiten in der alten Synagoge beginnen, in der sie eine genaue Verzeichnung der Sitze vorzunehmen und mit deren Eigentümern einen eventuellen Vergleich zu verabreden hätte. Sporschill empfahl, in den näheren Verhandlungen über das Ansuchen des Vereines auf Abtretung der Synagoge erst nach dem Ergebnisse dieser Arbeiten fortzufahren. Mit dessen Meinung erklärte sich auch der Stadthauptmann Hoch durchaus einverstanden, wobei er zugleich darauf aufmerksam machte, daß mit Rücksicht auf den Widerstand des Rabbiners Landau gegen jegliche Neuerung überhaupt nötig sein werde, vorsichtig zu verhandeln. Als sodann Ende November die Vertreter des Vereines den Stadthauptmann um die Erlaubnis zur Drucklegung eines neuen Aufrufs zum Beitritte in den Verein ersuchten, empfahl er, dem Gesuche stattzugeben und zwar, mit Rücksicht darauf, daß nach einer amtlichen Erhebung damals in der alten Synagoge nur 36 Erbsitze bestanden, deren Eigentümer sich wahrscheinlich dem Vereine anschließen würden, besonders, da bereits manche der alten Juden in ihrem Widerstande nachließen und begännen, sich den Reformbestrebungen des Vereines günstiger zuzuneigen. Als hernach im April 1834 die erwähnten 36 Erbsitzeigentümer sich tatsächlich dem Wunsche um Einführung eines verständlichen Gottesdienstes in der alten Synagoge anschlössen, war das Haupthindernis gefallen, und das Gubernium erklärte in einer Zuschrift an den Stadthauptmann vom 22. April 1834, es sei nunmehr der Meinung, daß kein Grund weiter vorhanden sei, dem Vereine die Abtretung der alten Synagoge zu Zwecken eines regulierten jüdischen Kultus zu verweigern. 13 423