Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 416 (sequence 421)
- Language
- German
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schieben und die Prager Juden über die Sache gar nicht einmal zu befragen, außer etwa den Schulrat Herz Homberg, den Vorsteher der Prager Judengemeinde Landau, den Großkaufmann Lämel und den Berauner Kreisrabbiner Schlesinger, die er um ihrer bekannt fortschrittlichen Denkungsart willen für die verläßlichsten und geeignetsten halte. Der Stadthauptmann Hoch erklärte in seinem Gutachten das vollständige Einverständnis mit der ablehnenden Meinung des Bürgermeisters und empfahl, die Juden überhaupt nicht wegen der Verlegung des jüdischen Sabbats zu befragen, vielmehr den Dormitzerschen Antrag ohne Entscheidung abzulegen. Einverständlich mit Sporschill empfahl er sodann, in den Verhandlungen über die Einführung des deutschen Gottesdienstes in den Synagogen fortzufahren, gegen die sich nur die Prager Oberjuristen stellten und von denen sich auch Hoch eine Hebung der Bildung der Juden und die Beseitigung des verachteten jüdischen Jargons versprach. Er machte gleichzeitig darauf aufmerksam, daß manche gebildeteren jüdischen Religionslehrer, wie z. B. der Leitmeritzer Kreisrabbiner Fränkl, bereits mit Erfolg deutsche Predigten halten. Das Gubernium stellte sich daher auf den ablehnenden Standpunkt Sporschills und Hochs, wobei es am 7. Juli 1832 dem Stadthauptmann auftrug, den Dormitzer von dieser Entscheidung in geeigneter Weise zu verständigen und ihm das Chorinsche Schriftchen zurückzustellen. Zeigte schon der radikale Vorschlag Dormitzers klar, wie die reformatorische Richtung zu jener Zeit in den Kreisen der vermögenderen Prager jüdischen Geschäftswelt Wurzel geschlagen hatte, so bezeugt der Fall Brüll vom Jahre 1835 nicht minder deutlich, daß die Emanzipationsbestrebungen der Zeit damals auch in die breitesten Schichten der studierenden jüdischen Jugend eingedrungen waren, welche die gesellschaftliche und rechtliche Scheidung zwischen der christlichen Bevölkerung und dem jüdischen Volke schmerzlich empfand. Im November 1835 erhielt die Wiener Hofkanzlei ein an den Kaiser adressiertes umfangreiches Memorandum, in welchem der Schreiber in demütigem, aber erregtem Tone die volle Gleichstellung des jüdischen Elementes mit der christlichen Bevölkerung verlangte. Es gehe um eine Angelegenheit — schreibt der Verfasser des Memorandums —, die die Welt bereits seit Jahrtausenden beschäftigt habe und die besonders in der neueren Zeit die Welt und insbesondere die Herzen der großen Regenten beschäftige, nämlich um die Menschen- und damit auch um die bürgerlichen Rechte der Juden. Es müsse zwar anerkannt werden, daß der Staat den Juden dem Stande vom 15. Jahrhundert gegenüber schon viele Rechte gegeben habe, und besonders Kaiser Josef II. habe ihnen das Licht der Aufklärung gebracht, jüdische Schulen begründet und habe die Juden auch zu Men- 416 6