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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 414

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 414 (sequence 419)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4221-2648570
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verächtlicher Behandlung der Juden hat. In dankbarem Gedenken dessen, daß die österreichische Regierung die erste in Europa gewesen sei, welche die Juden zur Verteidigung des Vaterlandes aufgerufen habe,5 empfahl Dormitzer die Einführung reformierten jüdischen Gottesdienstes in den Synagogen nach Wiener und Pester Muster und die Verlegung des Samstagfeiertages auf den Sonntag, eine Änderung, deren Zulässigkeit und Nützlichkeit angeblich auch nach streng orthodoxen Prinzipien erweislich sei. Dormitzer berief sich zur Unterstützung seines radikalen Vorschlages auf ein Schriftchen des Arader Oberrabbiners Aron Chorin „Der treue Bote an seine Religionsgenossen", von dem er ein Exemplar seinem Memorandum beilegte und in dem er selbst (auf Seite 16) mit seinen Ansichten unter dem Pseudonym Jakob Bentuga angeführt wird.6 Der ungewöhnliche Vorschlag Dormitzers erforderte freilich eine gründliche Überlegung von Seiten der landesfürstlichen Behörden, die in jüdischen Fragen immer nur sehr vorsichtig vorzugehen pflegten, um insbesondere einer Entfachung religiöser Leidenschaften aus dem Wege zu gehen. Darum verhehlte auch das Gubernialpräsidium, indem es den Vorschlag der Stadthauptmannschaft zur Beurteilung übermittelte, keineswegs seine Besorgnis, daß die jüdischen Religionsvorsteher wohl gegen den radikalen Vorschlag Dormitzers Einwendungen erheben dürften, und forderte deshalb den Stadthauptmann auf, in der Sache sowohl den Prager Bürgermeister als auch den Antragsteller und einige gebildetere Prager Juden, namentlich über die Frage einzuvernehmen, ob die Verlegung des jüdischen Feiertages auf den Sonntag nach religiösen Grundsätzen überhaupt zulässig sei. Der Prager Bürgermeister Sporschill widmete in seiner Antwort auf die diesbezügliche Anfrage des Stadthauptmanns Hoch, seine Aufmerksamkeit nur dem zweiten Teil des Dormitzerschen Vorschlages, der sich mit der Verlegung des jüdischen Sabbats befaßte, indem er in Sachen der Reform des jüdischen Ritus auf die obenerwähnten amtlichen Verhandlungen aus dem Jahre 1820 verwies, worüber allerdings die betreffenden Akten in der Magistratsregistratur nicht aufgefunden werden konnten. Das Gutachten Sporschills klang im Ganzen gegen die Verlegung des jüdischen Feiertages auf den Sonntag aus. Er gab zwar zu, daß es vom politischen und Polizeigesichtspunkte aus wünschenswert wäre, bei allen Religionen den Ruhetag auf den Sonntag zu vereinheitlichen, jedoch nur unter der Bedingung, daß dazu wenigstens die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung ihr Einverständnis aussprechen würde. Ohne eine solche Zustimmung rate er nicht, eine derart weitreichende Reform ins Leben zu rufen, die einen, der humanen Staatsverwaltung angeblich fremden Gewissenszwang bedeuten würde. Die Anzahl der neuerungsliebenden gebildeten Juden sei — so führt der Bürgermeister aus — zwar in der letz- 414 4

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