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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 412

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 412 (sequence 417)
Language
German
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IRI
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Predigten dazu verhelfen sollten, das Kulturniveau der breitesten jüdischen Volksschichten zu heben. Der Beersche Vorschlag war wohl der Anlaß dazu, daß das Hofdekret vom 3. Feber 1820 die Notwendigkeit einer Revision der bisherigen Rechtsverhältnisse der Judenschaft proklamierte; diese sollte aus ihrer bisherigen Isolierung herausgeführt und der übrigen, christlichen Bevölkerung nähergebracht wrerden, wozu unter anderem auch die Einführung deutscher Gebete und religiöser Übungen, sowie deutscher Predigten in den Synagogen beitragen sollten. Diese Reformbestrebungen, die damals übrigens in einem gedruckten Buche von vierzig heimischen und auswärtigen Rabbinern feierlich abgelehnt wurden, mußten freilich unter den damaligen Verhältnissen auf heftigen Widerstand bei den orthodoxen Juden, vor allem bei den Prager Oberjuristen Flekeles und Landau, stoßen, die darin die gefährliche Äußerung eines neuerungssüchtigen, zu religiösem Indifferentismus führenden Purismus und Deismus erblickten. Sie konnten mit Recht annehmen, daß namentlich dieses Argument ihres ablehnenden Gutachtens vom Jahre 1820 am meisten in Wien Wirkung üben werde, wo sich religiöse Reformbestrebungen naturgemäß keiner Gunst erfreuten, da in deren Obsiegen nach Ansicht der Behörden die Gefahr einer Lockerung nicht nur der Sitten, sondern auch der staatlichen Autorität verborgen war. Diese Befürchtungen hatten jedoch zu jener Zeit eher nur für die christlichen Religionsbekenntnisse Geltung, indessen derartige Bestrebungen unter der jüdischen Bevölkerung der Regierung als wirksames Mittel zur Annäherung der jüdischen Bevölkerung an das übrige, christliche Publikum willkommen waren. Daher klang auch das Gutachten des Prager Guberniums, zu dem es allerdings erst nach sechs Jahren, im Jahre 1826, kam, dank dem Referenten Gubernialrat Böhm, entschieden zu Gunsten der Beerschen und Hombergschen Reformvorschläge aus. Bezüglich der Frage des Kultus und der Erziehung der jüdischen Jugend empfahl das Gubernium, daß die jüdischen Gebetbücher von den unzeitgemäßen und unwürdigen Bannflüchen gereinigt, die bisherige lärmende Art des jüdischen Gottesdienstes beseitigt, inzwischen wenigstens volkstümliche deutsche Gebete und Predigten veranlaßt und auch für die jüdische Jugend deutsche Religionslehrbücher herausgegeben werden sollen. Wie bekannt, kam es aber zur Gesamtentscheidung über die zahlreichen Reformvorschläge aus dem Jahre 1820 und auch über das umfangreiche und gründliche Gubernialgutachten aus dem Jahre 1826 erst im Juli des Jahres 1841, und so blieb denn das Beersche Reformprogramm vom Jahre 1820 genug lange unausgeführt. Das bedeutete jedoch noch nicht, daß in der böhmischen, namentlich in der Prager Judenschaft die Emanzipations- und Verbesserungsbestrebungen auch gänzlich verstummt wären. Im Gegenteil, wir wissen, daß 412 2

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