Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 410 (sequence 415)
- Language
- German
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4tens: Der Vorgang am 11., wo das nämliche Spectacl gegen ein Weib ausgeübt wurde, wo weder sie noch ihr Mann diesen gewiß mit Unrecht verschrienen Leuthen gehörten, und nur bloß, weil sie mit ihnen verwandt ist, wo sich das Weib des Oberjuristen L. dergestalt in der Synagoge vergessen, daß sie über den gesendeten Servus der Vorsteher, Hirschl Lowositz genannt, der in ihrem Nahmen Ruhe geboth, hergefallen und geprügelt, dann noch der Oberjurist selbst aus der Manns-Synagoge in die der Weiber gegangen und ihn auch abgeprügelt! Der Lowositz hat zwar ein diesfälliges Speciesfacta an die Vorsteher eingereicht, wird aber wohl schwehrlich zur Kenntniß der Wohllöbl. Stadthauptmannschaft gelangen. Den erhabenen und weisen Einsichten Seiner gräflichen Gnaden des Titl. Herrn Grafen von Korinsky sei es gedankt, daß am 12. die Ruhe und öffentliche Sicherheit wieder hergestellt wurde. 5tens: Die Mißhandlungen, so diese Leuthe auf öffentlicher Straße von Gassenbuben und dem Auswurf der Nation ausgesetzt sind, deren es Beispiele zu Hunderte gibt, und dennoch habe ich die Gnade, Hochdieselbe zu versichern, daß, obzwar alle diese Vorgänge jedem bekannt sind, nicht ein einziger Jude wider die Oberjuristen oder sonst jemand von ihrem Anhang als Zeuge auftrete, so sehr auch jeder Rechtschaffene das lieblose Verfahren derselben in seinem Herzen mißbilligt, und zwar aus oben angeführten Grund, aus Furcht, auch als Ketzer verschrieen zu werden, und da, wie bekannt, es Hochdenselben bloß um Gerechtigkeit zu thun ist, so ist mein unmaßgebliches Erachten, daß Euer Excellenz nur durch rigoureuse Mittel oder durch den hohen Vorsitz Euer Excellenz oder des P. T. Herrn Stadthauptmann wenigstens bei einer Commission auf die reine unverfälschte Wahrheit kommen kann, indem Hochdero oder Seine Hochgräfl. Gnaden Scharfblick diesen oder jenen dennoch zum Geständniß aller Ereignisse zu bringen im Stande ist, außer diesem aber dürften sich wohl schwehrlich Zeugen zur Bekräftigung aller Thatsachen darstellen. Und da ich nun die Gnade hatte, Euer Excellenz auf die Entstehung und neuere Begebenheiten einigermaßen aufmerksam zu machen, so erlauben zugleich Hochdieselbe, auch das Mittel angeben zu dürfen, wodurch die ganze Affaire vom Grund aus gehoben wird, und dieses ist meines Erachtens nicht anders als man benehme den Oberjuristen die ihnen ertheilte Macht in Religionssachen, und alles gehet wieder seinen ruhigen Gang wie ehedem fort, nur müste dieses öffentlich in den Synagogen verlesen werden, damit der gemeine Mann einsehen lerne, daß der Oberjurist bloß da sei, um Frömigkeit und Moralität, keineswegs aber um Fanatismus und Verfolgung zu predigen. Ich bitte nur noch, Euer Excellenz geruhen von mir (und mit mir der bessere Theil der Nation, diese Hunderte von Kopf und Herz) (leider! kennen nur noch Hochdieselbe den Troß und die Ignoranten der Nation, der bessere Theil hatte selten Gelegenheit, sich vor den Augen Hochderoselben bemerkbar zu machen) als anonymus, wo es gewiß aus der Seele fließt, überzeugt zu sein, daß ich mit der unbegränzten Ergebenheit, Liebe und Submission die Gnade habe, zu sein Euer Excellenz Dero unterthänigster Diener Prag, den 15. October 1800. Anonymus. 410 68