Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 393 (sequence 398)
- Language
- German
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gebracht wurde und daß Galinski 280 Dukaten beisteuerte. Erst dann bringt Galinski die Nachricht von der Fahrt Franks nach Warschau und von seiner dortigen Wirksamkeit; doch ist ihm dabei das wichtigste entgangen, nämlich Franks Taufe. 9 Dubnov, Weltgeschichte des jüd. Volkes, VII, S. 193; Graetz, Geschichte X, S., 334. 10 Von da an folgt unsere Erzählung fast ausschließlich dem bisher unbenutzten amtlichen Material des mährischen Landesguberniums, Sign. F 123, nun im Landesarchiv zu Brünn. Der Direktion dieses Archives danke ich für die gütige leihweise Übersendung dieses Materials nach Prag. n Von diesen Geleitsbriefen oder Pässen hat sich bloß der Paß des österreichischen und des preußischen Gesandten erhalten, während der russische Paß wohl verloren ist. Der Paß, den die Warschauer österreichische Gesandtschaft am 5. März 1773 ausgestellt hat, lautet auf den Handelsmann Josef Frank, sein achtzehngliedriges Geleit und zwei Wagen und berechtigt dessen Inhaber zur Reise von Warschau nach Brünn; allen österreichischen Behörden und militärischen Stellen wurde darin anbefohlen, Frank an der Weiterreise nach Brünn nicht zu hindern. Ähnlich lautete auch der preußische Paß vom 1. März 1773. Auch darin war die Rede von Franks achtzehnköpfigem Gefolge und von den beiden Wagen. 12 Die Namen der Mitglieder von Franks Gefolge sind aus der genauen Konsignation bekannt, die der Brünner Kreishauptmann von Zollern am 22. März anläßlich Franks Ankunft in Brünn anlegte und dem mährischen Landesgubernium zusandte. Die Namen im Haupttext unserer Studie sind ihrer Form nach genau nach der Zollernschen Konsignation wiedergegeben. 13 Fuhrmann soll wohl den Kutscherberuf andeuten. Die so eingetragene Person trug wohl keinen anderen Familiennamen. 14 Aus der bisherigen Literatur erfahren wir, Frank sei wirklich in Wien gewesen und habe sich da als einflußreicher Neophyt in den Wiener Regierungskreisen große Gunst erworben. Um den Wiener Aufenthalt Franks liegt viel Dunkel ausgebreitet. Meist nimmt man an, Frank sei zuerst nach Wien gefahren. Beers Schilderung (Geschichte, Lehren und Meinungen..., Bd. II, S. 323—324) ist daran schuld, da ihm zufolge Frank sich i. J. 1778 (die späteren Historiker haben dieses Datum auf 1773 richtiggestellt) mit großer Suite aus vielen Personen beiderlei Geschlechts und zahlreichen Rabbinern nach Wien aufgemacht hat und dort in Saus und Braus lebte, so daß es bei der offiziellen Öffentlichkeit sogar Ärgernis erregte, weil man nicht wußte, wo Frank das Geld für den großen Aufwand hernahm, den er in Wien trieb. Er soll daher polizeilich aus Wien ausgewiesen worden sein und sich erst dann nach Brünn zurückgezogen haben, da er in Mähren zahlreiche Gesinnungsgenossen hatte. 15 Es hatte es bereits am 26. März 1773 getan. 16 Aus Brünn kehrten nach Warschau zurück: Johann Rosenzweig, Ignatz Breitz, Janick Forish, Jacob Fuhrmann und Francischek Fuhrmann. 17 Bericht des Brünner Kreishauptmanns Zollern an das Gubernium dd. 8. Juni 1773. i$ Das Hofdekret enthielt eine kurze Erwähnung über Franks Sektenumtriebe, seine Taufe und seine messianische Lehre, über sein Verhör durch das Warschauer Konsistorium, seine Internierung und über die Abtretung seines Prozesses nach Rom. 19 Zollerns Bericht vom 8. Juni 1773. 20 Der Bericht des mährischen Landesguberniums schilderte diese proselytenmacherische Tätigkeit Franks mit den Worten: ,,Er hat hierlands eine und andere jüdische Familien bereits zur Erkanntnuß des wahren Glaubens gebracht, doch ermeßt er sich nicht, selbe auch in dem Glauben zu unterrichten, sondern er weiset den überführten Juden der Unterrichtung halber zu dem Pfarrer oder sonst zu einem Ordensgeistlichen an." 21 Es war wohl irgendein mährisches Mitglied seines Gefolges. 22 S. H. Lieben, Rabbi Eleazar Flekeles (Jahrbuch der Jüd. Lit. Gesellschaft, X, Frankfurt a. M., 1912), S. 18. 51 393