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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 388

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 388 (sequence 393)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4195-2648544
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man die sehr unliebsame Erfahrung gemacht, daß die 3 Religions-Vorsteher oder so genanten Oberjuristen der hierortigen Judengemeinde, nahmens Michael Bachrach, Eleazar Flekeles und Samuel Landau, mit äußerst gewagten Mißbrauch ihres Amtes Zwietracht unter ihren Glaubens-Genossen verbreiten und einzelne Glieder nicht allein der Ketzerei und aller nur erdenklichen Schandtaten beschuldigen, sondern es auch jedem Israeliten zu Pflicht auferlegen, diese durch sie selbst auf eine schmähliche Art verrufenen Ketzer auf alle Ar* zu verfolgen und sie bis aus dem Grunde auszurotten." Die Poliz« ijjlgte besonderen Nachdruck auf die Ausschreitung bei dem Begräbnis, .wo es sich nach ihrer Anschauung nicht um eine Kundgebung von religiösem Eifer, sondern um eine Äußerung der Bosheit und um die Frucht der haßerfüllten Verfolgung der beschuldigten Frankisten durch die Oberjuristen handelte. Die Polizei faßte die bekannten Vorfälle zusammen* machte auf die Predigten von Flekeles aufmerksam, auf die Verfluchung und die Aufreizung des Volkes, sie erwähnte die Anzeige Honigs und die Ausschreitungen von Tritsch in der Synagoge. Sie betonte auch das Verschulden des Zensors in hebraicis P. Karl Fischer, da er die aufreizenden Predigten von Flekeles freigegeben, obwohl sie von Unverträglichkeit strotzten und gegen den Geist der wahren Toleranz verstießen. Fischer hätte sich die Folgen dieser Predigten beim einfachen jüdischen Volke vor Augen halten sollen. Daher könne man Fischer als mitschuldig an den letzten Ereignissen bezeichnen. Von den Juristen aber sei erwiesen, daß sie sich einer Kriminalübertretung und der Aufwieglung des Volkes schuldig gemacht, wie dies die früheren Untersuchungen ergeben hätten und die Protokolle dartäten (sie haben sich leider nicht erhalten). Diese Behauptung stützte die Polizei durch die uns schon bekannten Beweise aus der Zeit der Unruhen, wobei sie in vielem den Angaben Honigs zustimmte. Die wahre Sendung der Oberjuristen hätte doch darin bestanden, den irregegangenen Juden mit milden Worten den rechten Weg zu weisen und sie zu überzeugen, nicht aber, sie ihre Macht fühlen zu lassen durch Ausstoßung aus den Synagogen und Antastung ihrer Ehre.49 Damit hätten sie sich auch des Verbrechens der Ehrabschneidung und der öffentlichen Ruhestörung schuldig gemacht. Der Schluß der Polizeirelation ließ für die Oberjuristen nicht viel Gutes erwarten: „In Rücksicht dessen, daß von Seite der Oberjuristen nicht bloß Inzichten, wohl aber volle Beweise eines verübten Criminal-Verbrechens bei der hierämtlich gepflogenen Untersuchung hergestellt worden, hätten diese sämtlichen drei Oberjuristen zwar nach gesetzlicher Weisung festgehalten und dem hierstädtischen Magistrate zur Amtshandlung übergeben werden sollen, da es jedoch möglich ist, daß Eine Hohe Landesstelle diesfalls eine andere Verfügung treffen und diese Oberjuristen durch Absetzung von ihrer Würde und 388 46

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