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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 382

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 382 (sequence 387)
Language
German
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IRI
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tes, demzufolge die Juden den gleichen politischen Behörden unterworfen sind wie die Christen. Die Vorsteher wollten sich einfach nicht in Sachen einlassen, zu denen sie nicht berechtigt wären. Sie suchten daher nachzuweisen, sie hätten sich korrekt verhalten und die Vorwürfe der Polizei seien nicht gerechtfertigt. Für die Zukunft mögen die Grenzen ihrer Kompetenz genau abgesteckt werden. Erst am Schlüsse der Replik zeigten sie an, welche Verfügungen sie zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung im Ghetto getroffen hatten. Die Weiterentwicklung der Ereignisse ist sehr schwer zu verfolgen, da die erhaltenen Nachrichten allzu lückenhaft sind. Sicherlich waren die Untersuchungskommissäre aus allen Kräften bestrebt, die wahre Ursache der Unruhen aufzudecken, und sie gingen nicht irre, wenn sie den Hauptschuldtragenden daran unter den Prager Rabbinern suchten. Diese Überzeugung entschied über die Verhaftung der Oberjuristen Flekeles und Landau und über ihre Einkerkerung. Dazu kam es an einem Tage zu Anfang November.46 Freigelassen wurden sie nach vier Tagen. Sicherlich wurden sie einvernommen, doch sind ihre Aussagen und die Protokolle darüber, die so wichtig wären, vorläufig verschollen. Wir wissen nur soviel, daß Flekeles durch seine Aussagen den damaligen Zensor in hebraicis Fischer sehr belastet hatte, so daß ihn die Polizei an den Unruhen für mitschuldig hielt, da er als Zensor seine Einwilligung zur Drucklegung der aufreizenden Predigten von Flekeles und der Verfluchung der Frankisten nicht hätte geben sollen. Die Verhaftung der beiden Oberjuristen rief unter der Prager Judenschaft große Erregung hervor und führte zu einer Aktion der Gemeindevorsteher zugunsten ihrer Freilassung. Zuerst ersuchten sie die Polizei (am 12. November), den ersten Oberjuristen Michael Bachrach nicht in Haft zvi nehmen und ihn gegebenenfalls auf freiem Fuße einzuvernehmen und sie boten eine Kaution für ihn an. Tags darauf, am 13. November, richteten sie ein besonderes Gesuch an den Oberstburggrafen, daß er die Freilassung der beiden inhaftierten Oberjuristen erwirke und von ihnen die Kaution annehme. Welche Beweggründe über die baldige Freilassung der beiden Oberjuristen entschieden, geht aus unserem Quellenmaterial nicht klar hervor. Wir wissen nicht, ob sie auf Grund der bereits erwähnten Intervention der Judenvorsteher freigelassen wurden oder ob dies auf Grund einer unerwarteten Wendung in der Untersuchung geschah, ob sich die beiden Juristen so ausgezeichnet verteidigten, daß sie freigelassen wurden, oder ob dies auf einen Druck von den obersten Stellen geschah, wo nach dem Erscheinen des bekannten Offenbacher „roten Flugblattes" und nach den hiedurch hervorgerufenen Unruhen die Stimmung zu Ungunsten des Frankismus umschlug und zum Verbot dieser Lehre führte. Wir wissen bloß, daß die Polizei wei- 382 40

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