Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 380 (sequence 385)
- Language
- German
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Frauen, die Verprügelung des Lowotitz in der Altneuschule und andere Gewalttaten, die nach hunderten zählen sollen. Dabei ist es nach dem Anonymus eine sehr bedenkliche Erscheinung, daß die Mehrzahl der gebildeten und anständigen Juden, obwohl sie sich bewußt ist, daß hier Gewalt und Unrecht geschieht, sich unentschlossen und passiv verhält; alle schweigen, verweigern Zeugenaussagen, um nur nicht auf die Rabbiner als die Hauptursache der religiösen Gewalttätigkeiten aufmerksam zu machen und um sich nicht ihren Zorn und ihre Verfolgung zuzuziehen. Das nimmt der Anonymus zum Anlaß, mit Nachdruck auf äußerst strenge und gerechte Untersuchung aller Vorfälle zu dringen. Als geeignetestes Mittel, wie man in Zukunft die Wiederholung ähnlicher Erscheinungen verhüten könne, empfiehlt er, den Oberjuristen ihre ausgedehnte Machtbefugnis in religiösen Dingen zu entziehen und dem einfachen Volke in den Synagogen verlesen zu lassen, der Rabbiner sei nur dazu da, Frömmigkeit und Moral zu verkünden, nicht aber Verfolgung. Die Informationen des aufgeklärten jüdischen Anonymus kamen der Polizei für die weitere Untersuchung sicherlich gelegen, doch wissen wir darüber noch weniger als über die bisherige. Das Ergebnis der bisherigen Erhebungen Patzelts und sein Gutachten boten der Polizei hinreichendes Material, um bei den jüdischen Funktionären unmittelbar einzuschreiten. In der Zuschrift der Stadthauptmannschaft an die jüdischen Gemeindevorsteher vom 31. Oktober 180043 wurden ihnen die letzten stürmischen Ereignisse in der Judenstadt zum Vorwurf gemacht, besonders daß sich die Juden Vorsteher nicht bemüht hätten sie zu verhindern und daß sie sie der Stadthauptmannschaft nicht zur Anzeige gebracht hätten. Dem Tadel folgte der ernstgemessene Auftrag, die Judenvorsteher hätten alles aufzubieten, um augenblicklich die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, widrigenfalls sie für jede noch so geringe Ausschreitung verantwortlich gemacht, für unfähig erkannt und dem Gubernium würden angezeigt werden. Die Vorsteher hätten namens der Prager Polizei und unter Androhung exemplarischer Bestrafung den Oberjuristen und allen Schulvorstehern aufzutragen, jede Art Aufwiegelung und Hetze gegen einzelne Mitglieder der Judengemeinde unter dem Vorwande der Ketzerei einzustellen, falls sie nicht als Störer der öffentlichen Ruhe und Ordnung angesehen werden wollten. Schließlich wurde den Judenvorstehern auferlegt, binnen 48 Stunden der Stadthauptmannschaft zu berichten, was sie zwecks Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Stadt verfügt hätten. Den Judenvorstehern blieb nichts anderes übrig als sich nach dem energischen Auftrag der Stadthauptmannschaft zu richten, formal allen Wünschen der Polizei zu entsprechen, um erst später, sobald sich die 380 38