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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 377

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 377 (sequence 382)
Language
German
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IRI
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blieb, welche Etappen sie durchmachte und von wem und wie die Polizei eigentlich auf die Spur der Vorfälle geführt wurde. Sicher wissen wir nur, daß die Untersuchung der Gassenunruhen am 12. Oktober 1800 begann und erst am 29. Oktober beendet wurde und daß das Hauptverdienst um die Wiederherstellung der Ordnung in der Judenstadt bereits am 12. Oktober dem Vertreter des Stadthauptmanns Grafen Chorinsky zufällt. Erst dann wurden die Ursachen der Vorfälle erhoben, doch darüber wissen wir noch weniger. Die Untersuchung wurde vom Polizeikommissär Patzelt geleitet. Er erstattete über den ersten Teil der Untersuchung am 28. Oktober einen Gesamtbericht.40 Patzelt beschränkte sich zunächst auf die Erhebung der Gassenvorfälle, bei denen Judith Frankl die leidende Heldin gespielt hatte. Er verhörte vor allem den Jakob Tritsch wegen seiner Äußerungen in der Synagoge. Tritsch leugnete und verteidigte sich durch den Hinweis, bei Judith Frankl und Eva Wehle ein ketzerisches Gebet bemerkt zu haben, und er habe darauf die übrigen Frauen bloß aufmerksam gemacht. Der Untersuchungskommissär ließ sich darauf nicht ein und gab ihm zu verstehen, er hätte lieber trachten sollen, sich des ketzerischen Gebetleins zu bemächtigen, um für seine Behauptung, Eva Wehle und Judith Frankl seien Ketzerinnen, einen Beweis zu haben. Er wurde von allen drei beschuldigten Frauen überwiesen und vom Untersuchungskommissär zur Bestrafung mit dreitägigem Arrest und 10 Stockschlägen beantragt. Auch Sara Hok wollte sich durch Leugnen retten, wurde jedoch durch die Aussagen von Judith Frankl und Elisabeth Bunzl überwiesen und zur Bestrafung mit bloß dreitägigem Arrest beantragt, „weil ihre Arreststrafe ihres Säuglings halber nicht füglich mit Fasten und Karbatschenstreichen verschärft werden kann". Bei der Untersuchung des Vorfalles auf dem Marktplatz war es schwer — obwohl viele Frauen die Szene gesehen hatten — mehrere Zeugen gegen Rosel Tritsch aufzutreiben. Die Frauen zogen es vor, zu schweigen, wohl aus Befürchtung vor Bestrafung durch die Rabbiner, daß sie zugunsten von Ketzerinnen ausgesagt hätten. So blieben diese die einzigen Zeuginnen gegen die Beklagte. Die Tritsch wurde zu eintägigem Arrest verurteilt, mit Rücksicht auf ihr höheres Alter verschärft anstelle der Karabatschenstreiche durch leichte Eisen. Eine eintägige Arreststrafe erhielt auch Sara Sobotka, da sie keine Zeugenaussage machen wollte. Während der Untersuchung wurde der Kommissär Patzelt, wie wir bald sehen werden, vermutlich auch noch aus anderer Quelle über das Wesen der Unruhen informiert und kam zur Überzeugung, es werde notwendig sein, irgendwelche Maßnahmen zum Schutze der Angehörigen der Familie Wehle zu treffen. Er stellte daher den Antrag, den jüdischen Gemeindeältesten die soeben zitierten Urteile gegen die Gassenterroristen 377

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