Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 375 (sequence 380)
- Language
- German
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ist nicht genau bekannt — wurde zu einer skandalösen Demonstration des fanatisierten Volkes gegen den leblosen Leib eines der Ketzerei beschuldigten Menschen. Am Begräbnis nahm dienstlich der Polizeikommissär für die Judenstadt Franz Winkler teil; er berichtete über die Vorfälle aber erst am 10. Oktober 1800, als bereits eine großangelegte Untersuchung über die Ursachen der Prager Judenunruhen im Gange war. Winkler schreibt ausdrücklich, es sei das Begräbnis eines jüdischen Sabbatianers gewesen. Die jüdische Beerdigungsbruderschaft nahm von der Bestattung keine Notiz; es erschien keiner von ihren Vorstehern und auch niemand von den Totengräbern, die sonst den Leichnam auf den Leichenwagen zu heben pflegten. Die Sarglegung und Übertragung in den Wagen vollzogen lediglich die sog. Träger, welche jedoch dabei laut Meh blökten. Als sich ihnen der diensttuende Polizeibeamte näherte, verstummten sie, setzten aber nach seiner Entfernung das Blöken bis zur Abfahrt des Wagens fort. Der Leichenwagen wurde nicht wie sonst von dem Kutscher der Beerdigungsbruderschaft gelenkt, sondern von irgendeinem anderen Menschen. Das Sarggeleit, das sonst jeder jüdischen Leiche erwiesen wurde, wurde diesmal verweigert. Aus diesem Verhalten schloß der Kommissär Winkler, daß alles im voraus von den Vorstehern der Beerdigungsbruderschaft Wolf Zappert und Michl Jurist vorbereitet war und daß dieses Begräbnis] nzident im Zusammenhang stand mit den übrigen störenden Vorfällen in der Judenstadt. Ähnlich, freilich in viel grelleren Farben, schilderte der geschworene Feind der Rabbiner Hönig von Hönigsberg den Vorfall. Er hatte sich zwar am Begräbnisse nicht persönlich beteiligt, hatte aber über dessen Verlauf von vielen Leuten gehört, sogar von Feinden, welche kein Hehl daraus machten und ihm alles ins Gesicht sagten. Hönig gibt an, die Leichen wascher hätten diesen Dienst unter allen möglichen Possen und Schändungen verrichtet: der Verstorbene sei von keinem ordentlichen Kutscher gefahren worden; man habe für ihn nicht gebetet; er sei bloß mit etwas wie einem schmutzigen Hemde bekleidet gewesen; die Begleiter des Leichenzuges hätten unterwegs mit Schellen geklingelt; man habe den Leichnam sogar geschlagen usw. Damit die Rabbiner noch mehr belastet würden, gab Hönig in seinem Grimme an, die Rabbiner hätten den Sohn des Verstorbenen am offenen Grabe des Vaters gezwungen, Gott für den Tod seines ketzerischen Vaters zu danken, und hätten ihm verboten, für den Vater zu beten und Trauer zu tragen. — Das sind bereits Anschuldigungen, die der Kampfesstimmung der Zeit entsprangen und deren Richtigkeit sich nur zum Teile beglaubigen läßt. Aber auch so bleibt Honigs Anzeige ein interessanter Beleg für die damalige Gereiztheit und Gehässigkeit, wie sie sich bezeichnenderweise auch in dem folgenden Falle spiegelt. 33 375