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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 352

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 352 (sequence 356)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644309--4158-2648507
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Das Datum von Franks Ankunft in Brünn läßt sich nicht auf den Tag genau bestimmen. Es war an irgendeinem Tage vor dem 23. März 1773, da zeigte der Brünner Kreishauptmann Graf Karl Friedrich von Zollern dem mährischen Landesgubernium an, daß in Brünn ein gewisser Neophyt Josef Frank aus Warschau angekommen sei, der sich für einen Handelsmann ausgebe, in Begleitung von seiner Tochter und 17 (!) Bedienten, und daß er sich vorübergehend in Alt-Brünn im Gasthofe „Zum blauen Löwen" einquartiert habe. Bezüglich Franks meldete er namentlich, daß er aus Smyrna stamme, 500 Meilen von Konstantinopel entfernt; in Brünn wolle er von seiner Barschaft leben und beabsichtige nach sechswöchigem Aufenthalt in Brünn auch für acht Tage Wien zu besuchen,14 dann aber wieder nach Brünn zu längerem Aufenthalte zurückzukehren. Zu diesem Zwecke mietete Frank das Haus des Ignatz Pitsch zu Obrowitz bei Brünn, das er auch bald bezog. Zollern wußte auch, Frank habe sich entschlossen, die Zahl seiner Bediensteten um vier einzuschränken und diese nach Warschau zurückzuschicken. Dieser Entschluß Franks läßt sich am ehesten so erklären, daß er die Absicht hatte, sein Gefolge durch neue Mitglieder aus dem mährischen Milieu zu ergänzen. Dem Kreishauptmann fiel am meisten die große Zahl von Franks Dienerschaft, durchwegs Neophyten, auf, und er getraute sich nicht, samt und sonders die dauernde Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Er erbat sich daher die Entscheidung des Landesguberniums. Die Entscheidung war nicht so einfach, wie es scheinen könnte. Das Gubernium trat die ganze Sache15 dem mährischen Landes-Militärkommando ab, damit es sich im Sinne der bestehenden Militärvorschriften über Neophyten zu einem ferneren Aufenthalte Franks in Brünn und zur Abreise von vier Mitgliedern seines Gefolges nach Warschau äußere. Das Landes- Militärkommando entschied, Josef Frank sei als Zivilperson anzusehen und infolgedessen sei es Sache der Zivil-Landesverwaltung, über seinen Aufenthalt zu verfügen; übrigens habe es gegen die Rückreise eines Teiles von Franks Dienerschaft nach Warschau, denen der Kreishauptmann sofort die erforderlichen Reisepässe ausgestellt hatte, nichts einzuwenden.16 Das mährische Landesgubernium hatte es mit der Erteilung der Aufenthalts- und Bewegungsfreiheit in Brünn für Frank nicht eilig. Es wollte sich vor allem nähere Informationen verschaffen, was für Absichten Frank in Brünn eigentlich verfolge, weshalb er sich gerade hier niedergelassen habe und wovon er leben wolle. Diese Zweifel aufzuklären, fiel dem Kreishauptmanne Zollern zu; den diesbezüglichen Auftrag erhielt er mit Gubernialentscheidung vom 2. April 1773. Zollern vernahm Frank ein, informierte sich über seine Vermögensverhältnisse und über den Zweck seines Aufenthaltes in Brünn. Frank redete ihm ein, er sei Besitzer 352 10

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