Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 321)
- Language
- German
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daß er ihn auf Kosten der Gemeinde nach Wien mitnehme, da aber R. Samuel und die anderen Vorsteher gehört hatten, daß ihn die Herren von der Statthalterei i. E. w. e. schon abgewiesen haben, so ist er eben auch nicht gehört worden. So war nun der berühmte Weisskopf voller Zorn und schwur hoch und teuer, an R. Samuel Rache zu tun. Hierauf ging er allein nach Wien und verschaffte sich bei einigen Ministern Zutritt. Zu dieser Zeit war in Prag ein ungescheiter Hochprahler und ehrvergessener Jude namens R. Aron Ris,28 welcher voll unbeschreiblicher Eigensinnigkeit angestiftet hat, was gegen Gtt g. s. E. und die ehrbare Welt nicht zu verantworten gewesen, wie er auch wirklich einige Mal auf Befehl der Behörden i. E. w. e. in Haft genommen und große Geldstrafen hat geben müssen. Und als er in einer solchen schlechten Lage gerne Mittel gesucht, sich wiederum an die Behörde i. E. w. e. heranzumachen, so hat er Vorteil gesucht und vornehme Juden unschuldigerweise ins Gefängnis und in große Geldstrafen gebracht im Jahre 452 d. kl. Z. Wenn es seinem scharf gezielten falschen Anbringen nach fortgegangen wäre, wer weiß, was für einen üblen Ausschlag es hätte nehmen können, doch aus Gnade und Barmherzigkeit unseres gnädigen Herrn, des Kaisers s. E. w. e. ist es zu Geld ausgegangen.29 Nachdem diese Strafgelder eingekommen waren, hat sich Ris eine Sanierung suchen wollen und bei den Behörden gebeten und verlangt, weil die Strafgelder auf sein Anbringen eingekommen sind, so hätte er hoffentlich einen guten Lohn verdient, aber anstatt Geld, verlangt er in unserer Gemeinde Darschan zu sein. Nun haben zwar die Behörden i. E. w. e. ihm sein Begehren verwilligen wollen, die Gemeindevorsteher aber haben der Behörde i. E. w. e. einen richtigen Einwand gemacht, weil unser Herr der Kaiser vielmal allergnädigst mitgegeben hat, man soll eine solche Person, die zu ein Darschen tauglich ist zuerst aufnehmen und dann konfirmieren lassen, aus Ursach, daß die Behörde nicht weiß die jüdisch Sermoni, wer befähigt und geeignet ist zu ein Darschen, also der bekannte Ris derzu keiniswegs tauglich ist. Endlich aber der Ris so lange lamentiert und heftig gearbeitet bis er mit großen Vorteilhaftigkeiten sich hat durchgeschlagen und ins Darschonus ein gedrungen, aber nicht lange Bestand gehabt, da der Olam80 je länger desto mehr ihn während er seine närrische Deraschoth hielt ausspottete und auslachte und kein Mensch dazuging. Im Jahre 461 d. kl. Z. hat man in unsere Gemeinde Prag alle Aemter wie üblich neu besetzt, sind die vornehmen Gemeindevorsteher d. G. L zusammengekommen im Versammlungshause und einen Beschluß gefaßt, nachdem der bemeldte Ris sich gegen Gtt und Menschen in Größe und Ehre eindrängen will, wozu er nicht geeignet ist, gegen ihn bei unserem gnädigem Herrn dem Kaiser s. E. w. e. einzukommen. Im Ii 317