Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 299)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644309--4101-2648450- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gleichen Herrschaft angehöre, gekommen seien. Ebensowenig wie die Juden aus Nachod könnten sie aus Skalitz von der gegenwärtigen Obrigkeit, die erst seit 16 Jahren die Herrschaft leite, vertrieben werden. Als die Vorfahren des Fürsten die Nachoder Herrschaft übernommen hätten, seien die Juden schon seit vielen Jahrhunderten dort anwesend gewesen. Die Juden seien auch stets als Einheimische angesehen worden, da sie zur Heirat keinen obrigkeitlichen Konsens, wie alle fremden Juden, benötigt hätten, bei Erbauung der zwei Häuser hätten die Skalitzer Juden das verwendete Material und die Handwerker bezahlt, nur die Robotten hätte die fürstliche Herrschaft bereitgestellt. Die Synagoge und der Friedhof sei mit Genehmigung des Fürsten errichtet worden, was natürlich nicht in den Nachoder, wohl aber in den Skalitzer Grundbüchern zu finden sei. Die Abschaffung erfolge, weil die Juden die Frist für die Bezahlung der restlichen 160 fl. um vier Wochen überschritten hätten. Sie erlegten das zurückgewiesene Geld beim jüdischen Branntweinbrenner in Nachod, wo es schon ein Jahr versiegelt liege. Da die Juden dort Grund und Häuser besäßen, hätten sie Possessionsrecht und die Vertreibung wäre gegen die Privilegien. Diese könnte leicht viele Nachahmer finden und sie würde das ganze Kontributionswesen im Königgrätzer Kreise zerrütten. Sie ersuchten daher die Statthalter dahin zu wirken, daß die Juden in Skalitz bei ihren Besitzungen, wo sie bereits 43 Jahre wohnten, bleiben könnten. Der Fürst, entschlossen, seinen Willen auszuführen, berief sich am 28. Juli 1705 auf den Landtagsbeschluß vom Jahre 1650, wonach die Juden nur in jenen Ortschaften Böhmens geduldet werden müßten, wo sie bereits am 1. Jänner 1618 gewohnt hätten. Böhmisch-Skalitz gehöre nicht dazu. Ohne weiteren Bescheid von der Statthalterei abzuwarten ließ der Fürst am Freitag den 31. Juli durch seinen Schloßhauptmann Wenzel Leopold Mord den Skalitzer Juden amtlich verkünden, alle Juden hätten am nächsten Sonntag den 2. August bei unvermeidlicher Strafe zu Hause zu bleiben, damit ihnen der Hauptmann den Befehl der Statthalterei kundmachen könne.50 Mit Bangen und Zagen erwarteten die Skalitzer Juden die Verlautbarung am Sonntag. Es wurde ihnen zwar kein Statthaltereibefehl, wohl aber der Ausweisungsbefehl des Fürsten verlesen, demnach sie sich innerhalb anderthalb Tagen aus Skalitz ,,weg- und fortpacken" müßten. Wehmütigen Herzens verließen die Skalitzer Juden ,,Hals über Kopf" die Stätte, wo sie fast ein halbes Jahrhundert gelebt hatten und wo die Gebeine ihrer Angehörigen ruhten, ohne zu wissen, wohin sie sich wenden sollten. Manche von ihnen fanden bei guten Bauersleuten in den nächstgelegenen Dörfern Unterkunft, viele aber mußten mit ihren Frauen und 294 24