Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 293 (sequence 298)
- Language
- German
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für die Weiterbelassung der Juden in Skalitz. Sie besäßen daselbst eine Synagoge, einen Friedhof mit dazugehörigem Hause und hätten auch die beiden herrschaftlichen Häuser bereits bezahlt. Sie seien daher als „ansässige64 Juden gemäß der kais. Privilegien in ihrem Wohnrechte zu schützen. In einem Schreiben an die Kreishauptleute vom 31. März 1705 verweisen sie darauf, daß die Juden bereits seit undenklichen Zeiten in Skalitz seien und nicht um ihre Rechte gebracht werden dürften. Die Statthalter wünschten in ihrem Dekrete vom 31. März 1705 von den Kreishauptleuten eine Klarstellung der jüdischen Angaben: Durch die Austreibung würden die kais. Privilegien verletzt werden, sie hätten seit altersher in Skalitz Güter besessen, Gewerbe betrieben und Kontribution bezahlt. Die Statthalter verlangten nähere Berichte über die verletzten Privilegien, wie über die Zeitdauer des Skalitzer Aufenthaltes der Juden. Die Parteien seien zu vernehmen und die Angelegenheit in Güte beizulegen. Bei Scheiterung der Versöhnung sei ihnen ein Bericht zu erstatten, bishin hätte alles in statu quo zu bleiben. Lorenz Fürst Piccolomini richtet am 20. Mai 1705 an den Reichsgrafen eine Zuschrift als Antwort auf ein Schreiben, das dieser ihm am 23. April gesandt hat. Die Abschaffung hätte zu St. Georgi stattfinden sollen, er habe sie jedoch bis zur Dreifaltigkeit verschoben, obwohl die Juden dieses Moratorium nicht verdienen. Die Juden hielten sich nicht auf Grund der kais. Privilegien, sondern wegen seines Wohlwollens in Skalitz auf. Vor 1663 habe kein einziger Jude daselbst gelebt, erst infolge des Brandes seien sie aus Gnade und Mitleid seiner Vorfahren da aufgenommen worden. Zuerst hätten sie in Christenhäusern gewohnt, dann habe er für sie zwei Häuser erbauen lassen, wofür sie Zins zahlen, die notwendigen Reparaturen besorgen und schließlich die Häuser abkaufen sollten, was nur teilweise geschehen sei. Vor drei Jahren sei den Juden gesagt worden, sie hätten die Häuser abzukaufen, sonst würden sie nicht weiter geduldet wTerden. Erst vor einem Jahre hätten sie statt 260 fl. nur 100 fl. bezahlt. In den Nachoder Grundbüchern sei von einem Friedhof und einer Chaluppe nichts verzeichnet und so seien auch alle ihre Angaben falsch. Er lasse sich die Macht und das Recht nicht nehmen, die Juden aus Skalitz abzuschaffen. Zur Unterstützung seiner Angaben legte der Fürst Bestätigungen vom Nachoder und vom Skalitzer Stadtrat bei, wonach die Juden erst infolge des Brandes nach Skalitz gekommen seien, was auch die Nachoder Judengemeinde in hebräischer und deutscher Sprache bestätigte.49 Eine Erwiderung auf die Ausführungen des Fürsten erfolgte am 9. Juli durch die Landesjudenschaft. Wenn auch die Juden nicht direkt durch ein kais. Privileg nach Skalitz gekommen wären, sei doch zu beachten, daß sie dort schon 43 Jahre wohnten und aus Nachod, das der 23 203