Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 288 (sequence 293)
- Language
- German
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Amt eines „Beglaubigten" (Schriftführers) zu versehen, der alle privatrechtlichen Dokumente auszufertigen und sie als Vertrauensmann der Gemeinde zu unterfertigen hatte. Als Entlohnung für seine Amtstätigkeit erhielt er: wöchentlich 1 Gulden rhein. ordentliches Gehalt, das Ehrenrecht, jeden Samstag als dritter (schelischi) zur Thora aufgerufen zu werden, zwei Drittel von der Gebühr für seine Rechtssprechung und die üblichen Akzidentien von den Trauungen. Für die Ausfertigung eines Dokuments erhält er zwei Drittel und der Tempeldiener ein Drittel der Gebühr. Eine Naturalwohnung im obersten Stockwerke des Gemeindehauses, wie er sie bereits ehedem innehatte, wurde ihm zugesichert. Die Aufnahme erfolgte auf zwei Jahre, vom 8. Oktober 1687 bis zum 15. Oktober 1689, Wenn ein Viertel Jahr vor Ablauf dieser Frist keine Kündigung erfolgen sollte, läuft der Vertrag automatisch zwei Jahre weiter. Der Aufnahmsschein wurde von 18 Personen unterschrieben. (Vergleiche Beilage IV.) Die Tätigkeit des Rabbiners Jecheskel Kindeies fand allgemeine Würdigung, so daß der Vertrag nicht gekündigt, sondern automatisch weiter in Kraft blieb. Durch die große Brandkatastrophe des Prager Ghettos vom 21. Juni 1689 wurde Kindeies, wie er in der erwähnten Vorrede angibt, stark in Mitleidenschaft gezogen. Zwei große Häuser, Bücher und andere Gegenstände wären ihm dabei verbrannt. Bald wurde er von einem neuen Unglück verfolgt. Im Jahre 1690 verlor er seine Rabbinerstelle in Nachod. Viele Umstände dürften dabei mitgewirkt haben. Jecheskel Kindeies war ein gutsituierter Mann, der auf die Nebengebühren in seinem Amte nicht angewiesen war und sich sicherlich auch hierin stets großzügig gezeigt haben wird. Anders war es nach dem Verluste seines Vermögens beim Prager Schadenfeuer; da benötigte er dringend die Akzidentien und das andere Nebeneinkommen und gelangte dadurch in einen Konflikt mit den Parteien, hauptsächlich aber mit dem Nachoder Fürsten-Richter. Dieser hatte durch seine Rechtssprechung und Dokumentenausfertigung viel Nutzen von der Nachoder Juden gezogen, jetzt wollte der Rabbiner aber möglichst alles selbst erledigen. Der Wechsel in der Nachoder Herrschaft im Jahre 1690, durch die Übernahme der Herrschaftsrechte durch Lorenz Fürst Piccolomini, Herzog von Amalfi, der gegen die Juden voreingenommen war, dürfte dabei auch eine Rolle gespielt haben. Der Richter versuchte, den Rabbiner um seine Akzidentien zu bringen und als dieser anläßlich der Hochzeit des Zodek Teplitz seine ihm zugesicherten Akzidentien verlangte, nahm der Richter den Rabbiner vor, um an ihn in ganz ungebührender Weise einige Fragen bezüglich seines Einkommens zu stellen, die der Rabbiner nicht beantwortete. Der Nachoder Richter ging daraufhin in den Tempel und erklärte vor der versammelten Gemeinde, 288 18