Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 291)
- Language
- German
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Familien in die Judenhäuser bereitete, ergibt sich aus den Protokollen über die Besitzänderungen der Nachoder Juden, wie sie im „Kontraktenbuch vom Jahre 1615" (Grundbuch der Stadt Nachod Nr. 1, im böhm. Landesarchiv in Prag) verzeichnet sind. In Nachod gab es nicht allein „Teilhäuser", wie dies auch in Prag allgemein üblich war, sondern sogar „Teilstuben". Mochten in Nachod noch soviel Zweige einer Familie wohnen, so fanden sie doch möglichst in einem Hause Unterkunft. Da jedoch jeder von ihnen der Besitzer seiner eigenen Wohnung, die er von den Eltern ererbt hatte, sein wollte, so wurden eben die Zimmer halbiert und auch grundbücherlich eingetragen. Dieser Vorgang kann in Nachod bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt werden. Die Nachoder Judenschaft konnte sich nach 1670 in verhältnismäßiger Ruhe weiter entfalten. Das übernommene Schutzgeld, wie den Mietzins für die herrschaftlichen Häuser führten sie pünktlich ab. Außerdem hatten sie gleich allen anderen Bürgern für ihre bürgerlichen Häuser Zinsen in der Höhe von 3 fl. 22 kr. jährlich in 2 Terminen zu bezahlen. Eine Liste der Judenfamilien, die in den sogenannten bürgerlichen Häusern wohnten und diese Zinsen im Jahre 1680 abführten, erliegt im Schloßarchiv (vergleiche Beilage III). Aus diesem Verzeichnis ist zu ersehen, daß es unter den Nachoder Juden auch Handwerker, wie Glaser, Schuhmacher, Goldschmiede, Schneider gegeben hat. Allerdings dürfte sich ihre Tätigkeit mehr auf die jüdische Kundschaft beschränkt haben. Wie fast alle adeligen Häuser jener Zeit hatten auch die Piccolominis eigene „Hofjuden" zur Durchführung ihrer Geschäfte, die von der Herrschaft mit besonderen Privilegien ausgestattet waren. Die Fürstin Maria Benigna Piccolomini ersucht am 26. Juli 1675 den Bürgermeister und den Rat der Stadt Nachod, „daß sie die von ihr begnadigte Hofjüdin Eva schützen sollen".27 Gleichzeitig erteilte die Fürstin „der Hofjüdin Eva das Recht, in Nachod Handel (Wein, Bier etc.) zu treiben und ihrem Sohn, das Schneiderhandwerk daselbst zu betreiben". Die Fürstin hat dieses Privileg der Hof jüdin Eva als Belohnung für die ihr 24 Jahre hindurch geleisteten treuen Dienste erteilt. Sie durfte koscheren (rituellen) Wein, herrschaftliches Bier und alle anderen Lebensmittel frei verkaufen. Ihr Sohn durfte sein Schneiderhandwerk nur innerhalb der Judenschaft ausüben und durfte sich keinen Gesellen halten, er konnte aber im Bedarfsfalle die christlichen Zechmeister ersuchen, ihm einige Gesellen zur Verfügung zu stellen. Allerdings haben sich dagegen die christlichen Kaufleute und Zechmeister bei der Fürstin beschwert. Die Fürstin ließ sich aber durch diese Beschwerden in ihrem gefaßten Beschlüsse nicht beeinflussen. Zum großen Teile lebten die Nachoder Juden weiterhin vom Handel, den einige in ganz großem Ausmaße betrieben. Paltiel (Paltin) Sohn des 16