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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 281

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 281 (sequence 286)
Language
German
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IRI
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sehen Landesältesten bei den Kreishauptleuten zum Zwecke eines Ausgleichs in der Steuerangelegenheit anregen, da die Herzogin zu Amalfi einen Ausgleich der beiden jüdischen Korporationen wünsche, sich aber gegen jeden Zwang zur Bezahlung des reduzierten Betrages stelle. Sollte aber die böhm. Kammer auf die restlose Bezahlung des Betrages bestehen, müßte dazu erst die Herzogin zu Amalfi als die Schutzobrigkeit gewonnen werden. Bei einer Ablehnung der Herzogin, solle es ihr überlassen bleiben, die Beitragsleistung nach eigenem Gutdünken zu vermindern und dann sei mit ihrer Einwilligung unverzüglich die Aufteilung dieses Betrages auf die Nachoder Juden vorzunehmen. Sollten sich aber die Nachoder Juden gegen jede Beitragsleistung stellen, sei die Fürstin für ein strenges Einschreiten zu gewinnen. Die Nachoder Juden ließen es jedoch nicht bis zum Äußersten kommen. Wie schwer es für die Ältesten der Nachoder Judengemeinde war, die nunmehr übernommene Kontribution und die übrigen Beiträge aufzubringen, geht aus einem Gesuche des bereits erwähnten Nachoder Juden Veit hervor, das er an die Statthalter richtete. Er beschwert sich gegen die Judenältesten, die „zugleich seine Kläger und Richter" seien, weil sie ihm soviel aufbürden, daß er in „äußersten Ruin gestürzt'6 werde. Die Statthalter beauftragen am 20. Feber 1668 die Hauptleute des Königgrätzer Kreises, beide Parteien vorzuladen und sie in Güte zu vergleichen. Sollte dies erfolglos sein, schreiben sie, „In Ansehung aber dessen, weilen es Jude mit Juden betrifft, an ihre erste Instanz, nämlich an die Ältesten der Prager Juden verweisen und daß Supplikant nicht mit weiterer Exekution übereilt werde". Obwohl die Landjuden Böhmens seit etwa einem Jahrzehnt eine eigene Organisation in der „Landesjudenschaft" hatten, galten doch noch, wie aus der zitierten Zuschrift der Statthalter zu ersehen ist, die Prager Judenältesten als die erste Instanz in der Rechtssprechung für die Juden ganz Böhmens. IV. Der Wiederaufbau. Bald nach der Erlaubniserteilung schritten die Juden zum Aufbau der Häuser; da ihnen jedoch nicht genügend Geldmittel zur Verfügung standen, zog sich der Bau jahrelang hin. Bis zum Juni 1667 hatten sie erst sieben Häuser und die Synagoge erbaut.22 Zacharias Lazar, der als „Liber und Münzmeister"28 nach Breslau übersiedelte, machte von seinem Baurecht keinen Gebrauch, während zwei andere Nachoder Juden mit dem Baue noch nicht begonnen hatten. Einige Juden, die keine Baubewilligung hatten, wandten sich daher an die Fürstin, um die Erlaubnis zum Baue eines Hauses. Der Stadtrat befürchtete jedoch, es könnten 11 281

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