Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 280 (sequence 285)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2644300-2644309--4087-2648436
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Schulden zu gewähren, „bis er sich erholt haben wird", was ihm die Statthalter auch im Dekrete vom 12. Juli bewilligten. Diese Bittgesuche standen nicht vereinzelt da. Haben die mißlichen finanziellen Verhältnisse zu Schwierigkeiten unter den Juden in Nachod geführt, so waren jene noch weit größer, als die jüdische Landeskontribution erstattet werden sollte. Die Nachoder Juden hatten zu dieser 53 fl. jährlich beigetragen, erklärten sich aber nach dem Brande außerstande, diese Summe weiterhin zu leisten. Trotz wiederholten Ansuchens gewährten ihnen die Ältesten der Landesjudenschaft keinen Nachlaß, drängten vielmehr auf volle Bezahlung. Ein Bittgesuch an die Statthalter hatte den Erfolg, daß diese in einem Dekret vom 14. März 1664 an die Königgrätzer Kreishauptleute verfügten, die Nachoder Juden diesfalls wegen des erlittenen Brandschadens zu schützen, wie dies in ähnlichen Fällen bei Christen und Juden üblich sei.21 Die Nachoder Juden seien drei Jahre hindurch von der Entrichtung jeder Kontribution zu befreien. Das auf sie entfallende Kontributionsquantum sei auf die übrige Judenschaft Böhmens zu übertragen. Mit dieser Entscheidung war aber weder die böhm. Kammer, noch die jüdischen Landesältesten einverstanden, sie reduzierten jedoch die jährliche Kontributionsleistung von 53 fl. auf 18 fl. Die Nachoder Juden erklärten, auch diese Summe nicht bezahlen zu können; darin wurden sie auch von ihrer Schutzherrin, der Herzogin zu Amalfi, unterstützt. Die böhm. Kammer trat am 20. November 1665 energisch für die restlose Bezahlung der auf ein Drittel verminderten Kontributionssumme ein. Die Nachoder Juden, schrieb sie, seien beim Brande nicht zu Hause, sondern auf dem Jahrmarkte in Jaromef gewesen, wodurch sie den größten Teil ihres Geschäftsvermögens gerettet hätten. Mit dem gelösten Gelde hätten sie dann viel größere Geschäfte betrieben, als jemals zuvor. Sie stünden gegenwärtig in solchem Kredite, daß sie sich gegen diese Kontributionsleistung nicht beschweren dürften. Die Stellungsnahme der böhm. Kammer veranlaßte die Statthalter, die Kreishauptleute zu beauftragen, die Nachoder Juden vor sich zu laden, ihnen die Einwände der jüdischen Landesältesten vorzuhalten und einen Vergleich anzustreben. Bei den Verhandlungen zeigte sich, wie sehr die Unterstützung der Herzogin zu Amalfi die Nachoder Juden in der Ablehnung jeder Kontributionszahlung bestärkte. Die ganze Angelegenheit mußte daher dem Obersteueramt in Prag zur Begutachtung überwiesen werden. Am 3. März 1666 erstattete das Obersteueramt den Statthaltern den gewünschten Bericht. Nach einem Rückblick über die bereits unternommenen Schritte schlägt das Steueramt vor, die böhm. Kammer möge eine gemeinsame Besprechung der Nachoder Juden und der jüdi- 280 10

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.