Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 284)
- Language
- German
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11. Im Falle der Nichteinhaltung der vorangegangenen Verpflichtungen, würde der Fürstin oder deren Nachkommen das Recht zustehen, den Juden ihre Häuser zu nehmen, ihnen ihren Handel zu verbieten und mit ihnen nach eigenem Gutdünken zu verfahren. Der Revers wurde mit dem Stadtsiegel versehen und von folgenden Vorstehern der Nachoder Judengemeinde hebräisch unterschrieben : Michael Levita Kosinka,19 Jacob Feischel, Faltin Hirschl, Samuel Lazar, Moyses Jacob Goldschmidt und Jacob Faltin.20 (Vergleiche Beilage I.) Die in diesem Reverse enthaltenen Verpflichtungen brachte die Nachoder Juden in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der Herrschaft, da sie von dieser alle Produkte, soweit sie bei der Herrschaft zu haben waren, beziehen mußten. Selbst die den Juden nach dem Landesgesetze erlaubte Ausübung eines Handwerkes war ihnen verboten. Vor dem Brande besaßen die Nachoder Juden 16 Häuser, in denen sich soviel Wohnungen befanden, daß darin fast 250 Personen Unterkunft gefunden hatten. In Zukunft sollten ihnen nur 10 Einfamilienhäuser zu zwei Zimmern zur Verfügung stehen. Wohin die übrigen etwa 25 jüdischen Familien untergebracht werden sollten, bereitete scheinbar der Fürstin keine Sorge. Die Juden waren glücklich, wieder eine Rechtsgrundlage für ihren Aufenthalt in Nachod zu haben und vertrauten auf die Zukunft. Bevor wir mit der Darstellung der weiteren Ereignisse beim Wiederaufbau der Judengasse fortfahren, wollen wir uns den finanziellen Verhältnissen der Nachoder Judenschaft zuwenden. Die finanzielle Lage. Es kann einerseits als Glück angesehen werden, daß ein großer Teil der Nachoder Juden während des Brandunglückes auf dem Jahrmarkte in Jaromef war. Die mitgenommenen Waren blieben dadurch vom Feuer verschont und die Juden standen doch nicht ganz mittellos da. Bald nach ihrer Rückkehr gingen sie wieder ihren Geschäften nach, viele von ihnen waren jedoch durch die beim Brande erlittenen Verluste in der Weiterführung ihres Handels so geschwächt, daß sie außerstande waren, ihre Schulden zu bezahlen. Andererseits fiel es auch den Kreditoren schwer, in der Zeit der Not auf die Bezahlung der Schulden zu verzichten. Marx Taschitz, Nachoder Jude, wandte sich an den Kaiser, damit er ihm zur Bezahlung seiner ausstehenden Schulden verhelfe. Über Auftrag des Kaisers trugen die Statthalter den Hauptleuten des Königgrätzer Kreises am 28. Juni 1663 auf, ihm hierbei behilflich zu sein. Veit (Feischel Jakob), „abgebrannter Jud zu Nachod", bat wieder die Statthalter, ihm ein Moratorium von 3 Jahren zur Bezahlung seiner 9 279