Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 277 (sequence 282)
- Language
- German
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II. Die Rückkehr und die Bedingungen für den Aufbau. Als die Juden aus Nachod flüchten mußten, fanden sie zunächst Unterkunft in Böhmisch-Skalitz, Dobruska und anderen Ortschaften. Über Anordnung der Fürstin Maria Benigna Piccolomini wurden die Juden in Böhm.-Skalitz, das zur Herrschaft Nachod gehörte, vorerst in den christlichen Häusern untergebracht. Die hierher geflüchteten Juden siedelten sich dauernd an; dies sollte sich für sie später als verhängnisvoll erweisen. Von den übrigen Zufluchtsstätten kehrten die Juden jedoch, als sich der Sturm der Entrüstung etwas gelegt hatte, wieder nach Nachod zurück. Sie mieteten sich in Notwohnungen bei den Christen ein und versuchten bald von der Administratorin der Nachoder Herrschaft, der Fürstin Maria Benigna Piccolomini, der jungen Witwe nach dem Feldherrn Octavio Piccolomini,17 die Erlaubnis zu erwirken, in Nachod ihr bisheriges Wohnungsrecht zu erhalten, ihre Häuser wieder aufzubauen und ihre Handelsgeschäfte wie ehedem wieder betreiben zu dürfen. Die Fürstin hatte allen Grund, dem Ansuchen der Juden nachzukommen, da die Herrschaft durch Schutzgeld, Mietzins, Perdon, Absatz ihrer Waren u. a. großen Nutzen von den Juden zog. Wenn sie sich dennoch vorerst gegen die wiederholten Bitten der Juden ablehnend verhielt, so geschah dies nur über Drängen der Nachoder Stadtbehörden, die gerne die völlige Vertreibung der Juden aus Nachod gesehen hätten. Die Nachoder Stadträte gingen da konform mit den Verordneten anderer Städte (Teplitz i. J. 1652, Tabor i. J. 1662, Pardubitz i. J. 1663,18) die ihre Juden zu vertreiben versuchten. Vorstellungen bei Kaiser Leopold I. bewirkten jedoch einen kaiserl. Auftrag an die Fürstin, die Juden in ihren Wohnrechten nicht zu verkürzen. Diese der Fürstin nicht unwillkommene Anordnung des Kaisers führte zu Verhandlungen zwischen der Herrschaft und den Juden. Die Fürstin hatte den Juden ihr Entgegenkommen bereits in Böhm.-Skalitz bewiesen und ließ ihnen gleich von dem bisher bezahlten jährlichen Schutzgeld 25 fl. nach. Die Verhandlungen zogen sich jedoch wegen der ständigen Einwände der Stadträte über ein Jahr hin. Der Entwurf zu dem Vertrage, der alle Pflichten und Rechte der Juden enthielt, wurde am 1. Oktober 1664 endlich fertiggestellt und sollte in Form eines Reverses von den Vertretern der Juden unterschrieben werden. Als die Fürstin den Vertrag dem Stadtrat zur Begutachtung vorlegte, hatte dieser soviel neue Bedingungen hinzugefügt, daß ein ganz neuer Vertrag ausgearbeitet werden mußte. Der Revers, der am 10. Oktober 1664 von den Juden unterfertigt wurde, enthält eine Einleitung und elf Punkte. Die Einleitung gibt uns einen Überblick über die langwierigen Verhandlungen mit der Fürstin wegen des Wiederaufbaues der jüdischen 7 277