Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 254 (sequence 255)
- Language
- German
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mäßig weniger in der Stadt gelebt hätten und daß sie sich niemals — wogegen sie heftig protestierten — gegen die Privilegien in die Geschäfte der christlichen Gewerbe und Handwerke in einem solchen Maße und auf die Art wie in der gegenwärtigen Zeit eingemischt hätten. Der Teplitzer Hauptmann gab sodann gemäß der ihm vom Magistrat eingesendeten Relation den Statthaltern bekannt, daß mittels der Stadtbücher unzweifelhaft festgestellt worden sei, daß die Juden, auch wenn sie dies nicht durch ihre Privilegien nachweisen könnten, in Teplitz über 100 Jahre leben; gegenwärtig hätten sie jedoch keinerlei Zölle, Mauten oder Wirtschaften in Pacht und beschäftigten auch in ihren Haushalten keine christlichen Dienstboten, außer einigen armen Leuten, die ihnen an den Sabbaten die Lichter anzünden. Die Aufnahme christlicher Personen zur Bedienung in den jüdischen Haushalten und als Dienstboten hänge einmal innig zusammen mit den starren und streng eingehaltenen religiösen Vorschriften, die den Juden untersagen, an Samstagen und Feiertagen auch nur die leichteste Arbeit zu verrichten, andererseits, wie gleichzeitige Quellen dick unterstrichen, mit einer gewissen Unlust bei ihnen zu schwereren physischen Leistungen. Leider sind uns, soviel wenigstens bekannt geworden ist, nicht mehr Nachrichten über die Siedlungen und die Population der Juden in Böhmen im Jahre 1650 erhalten geblieben. Aus diesen wenigen, zufällig auf uns überkommenen Berichten kann nicht sicher festgestellt werden, ob sich die Zahl der Juden so erhöht hat, wie die amtlichen Berichte voraussetzten, und ebensowenig lassen sich diese Angaben systematisch vergleichen, resp. ergänzen mit der ersten amtlichen, unter der Überschrift „Verzeichnung der Untertanen im Jahre 1651" bekannten Konskription der Bevölkerung in Böhmen, in der verschiedentlich auch der Stand der Juden in einzelnen Orten in Böhmen erfaßt ist. Die den Statthaltern übermittelten Relationen der Kreishauptleute wurden sodann zur Grundlage für die weitere Behandlung der Judenfrage auf dem Ende Oktober 1650 nach Prag einberufenen Landtage, auf welchem zum ersten Male seit 50 Jahren gegen die Juden strenger eingeschritten wurde. In einer Entschließung des Landtages wurde nämlich bestimmt, daß alle Juden binnen vier Monaten aus den Orten, wo sie nicht vor dem 1. Oktober 1618 ansässig gewesen waren, ausgetrieben werden sollten, allerdings mit Ausnahme derjenigen, die vom Kaiser die Aufenthaltsbewilligung erhalten hatten, und es wurde verboten, „umso weniger sodann ihnen irgendwelche Verwaltungen, Haltung und Pacht von Zöllen, Mauten oder Grundstücken anzuvertrauen und zuzulassen," und zwar unter einer bestimmten und nicht der Nachsicht unterliegenden Geldbuße. Den Juden wurde auch verboten, christliches Dienstpersonal zu halten; eine Übertretung und Nichteinhaltung dieses 254 12