Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 9 (1938)
- Date
- 1938-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 256)
- Language
- German
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Verbotes sollte gemäß dem Landtagsbeschlusse mit Geldstrafe oder Haft, im Falle, daß sich dies wiederholen sollte, mit dem Einbrennen eines Schandmales und Vertreibung aus dem Lande bestraft werden. * Die Entschließung des böhmischen Landtages vom Jahre 1650 brachte nicht nur das tatsächliche Vorhandensein der judenfeindlichen Stimmung in den Regierungskreisen in Böhmen klar zum Ausdruck, sondern auch die Absicht, eine Reduktion der Juden bis auf den Stand vom Jahre 1618 durchzuführen. Mit diesem Reduktionsprogramm stand in engstem Zusammenhang auch eine Kontrolle der zahlreichen jüdischen Immigration aus den Nachbarländern, namentlich aus Polen und Rußland, denn die beabsichtigte Reduktion konnte nicht mit Erfolg durchgeführt werden, wenn dem Zuzug fremder Juden nicht gesteuert wurde. Gegen diese jüdischen Zuwanderer machte sich ein offensichtlicher Widerstand nicht nur von Seiten der Behörden, sondern bei den Juden selbst bemerkbar, die sich durch diese zahlreiche Invasion zumeist unbemittelter Juden in ihren Geschäften umsomehr benachteiligt fühlten, als die fremden Juden in der Regel die pflichtgemäße Kontribution nicht bezahlten. Die amtlichen Kreise wiederum befürchteten, daß die Juden aus den östlichen Ländern, insbesondere aus Polen, unter denen sich Sieche und Kranke befanden, ansteckende Krankheiten, besonders die Pest, in das Land einschleppen könnten. Die Verordnungen, die erlassen wurden, um diesen unliebsamen Zuzug fremder Juden nach Böhmen hintanzuhalten oder wenigstens einzudämmen, wurden nicht konsequent oder überhaupt nicht durchgeführt, wie aus den bruchstückweise erhaltenen Verzeichnungen der Juden aus den Jahren 1674 und 1675 entnommen werden kann.13 Diese Judenimmigration gab den Anstoß dazu, daß die Statthalter allen Kreishauptleuten auftrugen, ein Verzeichnis (eine Liste) aller in den ihrer Verwaltung unterstehenden Kreisen sich aufhaltenden Juden in die Wege zu leiten, wobei eindringlich darauf aufmerksam gemacht wurde, daß verzeichnet werden solle, welche Juden aus den Nachbarländern, namentlich aus Polen, nach Böhmen zugezogen waren und nicht nur keine Kontribution zahlen, sondern nicht einmal eine bestimmte Beschäftigung haben. Die Hauptleute sollten gleichzeitig ein Patent publizieren, mit welchem strenge verboten wurde, fremde oder aus Prag ausgewiesene Juden aufzunehmen oder zu beherbergen. Von dieser Aktion haben sich, soweit festgestellt werden konnte,14 nur die Verzeichnisse aus dem Berauner (Moldau-) Kreise, dem Tschaslauer, Elbogener und Rakonitzer Kreise erhalten; sie sind nicht alle gleich sorgfältig ausgeführt 13 255