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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1938-01-01 · 9 (1938) · p. Seite 253

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
9 (1938)
Date
1938-01-01
Page
Seite 253 (sequence 254)
Language
German
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IRI
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Teplitz (Schönau) Ähnlich wie in Auscha konnten auch in Teplitz die Juden nicht nachweisen, wann und unter welcher Obrigkeit sie die Erlaubnis zur Ansiedlung in der Stadt erhalten hatten, denn alle ihre Freiheiten und Memorialien waren nach ihrer Erklärung, die auch vom Stadtrate bestätigt wurde, während des dreißigjährigen Krieges vernichtet worden. Als dieser Bericht der jüdischen Ältesten dem Hauptmann der Teplitzer Herrschaft, Heinrich Kaiser von Nildheim, bekanntgegeben wurde, ordnete er dem Stadtrate an, in den städtischen Büchern und Akten alle auf den Aufenthalt der Juden in der Stadt bezüglichen Aufzeichnungen herauszusuchen. Nach dem Abschlüsse der Erhebungen gab der Stadtrat dem Hauptmann bekannt, daß nicht möglich gewesen sei, zu ermitteln, wann und unter welcher Obrigkeit die Juden in die Stadt gekommen seien, denn alle städtischen Privilegien und Schriften seien zur Zeit des dreißigjährigen Krieges entweder vernichtet oder ausgeraubt worden. Sie bemerkten jedoch, daß sich in den Akten nur eine tschechische Aufzeichnung vom 24. April 1582 erhalten habe, laut welcher den Juden in einer Versammlung des gesamten Rates unter dem Bürgermeister Mathias Franck und im Beisein der jüdischen Ältesten Elias, Josef und Jakob Drflasch ein Stück Garten hinter dem Stadttor verkauft worden sei, das den Juden mehr als hundert Jahre zur Begräbnisstätte gedient habe. Zum Ankaufe des Gartens, den die Juden seit undenklichen Zeiten benützt hätten, sei es über eigenes Ersuchen der Juden gekommen, die ihr Nutzungsrecht auf ewige Zeiten in den Stadtbüchern bestätigt haben wollten. Mit einem Beschlüsse des Stadtrates sei festgesetzt worden, daß die Juden und ihre Nachkommen das Recht haben sollten, diesen Garten auf ewige Zeiten so zu benützen, als ob er ihr Eigentum wäre, und zwar gegen einen Jahreszins von vier Schock Meißener Groschen, die am Tage des heil. Georg an die Gemeinde abzuführen waren. Der Stadtrat verpflichtete sich in einem Schriftstück, daß den Juden in der Benützung des Gartens weder von Seiten des Magistrates, noch anderer Leute irgendwelche Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden dürften, und daß er ihnen niemals weggenommen werden dürfe, ausgenommen den Fall, daß sie den pflichtigen Zins nicht gehörig abführen würden. Falls aber jemals Juden aus Teplitz wegübersiedeln und nach einiger Zeit sich wieder in der Stadt ansiedeln sollten, könne der Garten wieder wie früher verwendet werden, allerdings nur, wenn alle ausständigen Zinse so bezahlt würden, als ob jene die Stadt niemals verlassen hätten. In Übereinstimmung mit dem Wortlaute der erwähnten Schrift meldete der Stadtrat dem Hauptmann, daß die Juden in Teplitz zwar länger als 168 Jahre leben, daß aber in früheren Zeiten deren unverhältnis- 11 253

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